Netzpolitischer Wochenrückblick KW 2: Mehr Daten für alle!

2016 – Willkommen im Jahr des Affen! CC BY 2.0 via flickr/m-a-c

Herzlich Willkommen zum Zweiten Netzpolitischen Wochenrückblick des Jahres 2016! Auch in dieser Ausgabe fassen wir die zentralen Themen der Woche kurz für euch zusammen und verlinken die wichtigsten Artikel. Beschäftigt haben uns vor allem die Rufe von Unionspolitikern nach einer Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung, der NSA-Untersuchungsausschuss und die politischen Angriffe auf Verschlüsselungstechnologien. Aber lest selbst:

Trennungsgebot adé?!

Der CDU-Bundesvorstand forderte in seiner Mainzer Erklärung am letzten Wochenende den Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung für den Verfassungschutz. Sie kommt natürlich auch nicht drumherrum, sich selbst für die Wiedereinführung auf die Schulter zu klopfen und legt noch einen drauf: Der Verfassungsschutz soll ebenso die Befugnis zur „Online-Durchsuchung“ erhalten. Das Trennungsgebot scheint für die Union aufgehoben zu sein.

Die Erfahrung lehrt uns: Wo die CDU vorprescht, folgt die CSU sogleich: In diesem Fall fordert der bayerische Justizminister die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf die sozialen Medien. Genau vor solchen Entwicklungen haben wir schon immer gewarnt. Ist ein Instrument, wie die VDS erst einmal geschaffen, wird unweigerlich versucht werden, sie auszuweiten.

#NSAUA

In der ersten Sitzung des Jahres des NSA-Untersuchungsausschusses waren bereits zum dritten Mal H.K. und zum zweiten Mal der ehemalige BND-Präsident Ernst Uhrlau als Zeuge geladen. Was die beiden ausgesagt, vor allem eben aber nicht gesagt oder erinnert haben, ist wie immer im Live-Blog nachzulesen. Thema waren unter anderem die (Nicht-)Unterrichtung der G10-Kommission über die Operation Eikonal, die NSA-Selektorenliste und das Überwachungsprogramm XKeyscore. Die aktuellen Medienberichte zur bereits vor einigen Monaten wieder aufgenommen Kooperation zwischen BND und NSA bei der Internet-Überwachung mittels Selektoren hatten einige Fragen zur Folge. Konkret wurde nach der Art der von der NSA gelieferten Begründungen für jeden Selektor gefragt und wie diese verifiziert werden.

Massenüberwachung oder Massenspeicherung?

In Großbritannien plant die Regierung gerade ein neues Überwachungsgesetz, zu dem Innenministerin Theresa May erklärte, dass ihr Land keine Massenüberwachung betreibe und keinerlei Pläne in dieser Hinsicht habe. Es handele sich nur um eine nicht vergleichbare Speicherung von Kommunikationsdaten. Hoffentlich ereilt das britische Gesetz das gleiche Schicksal wie seinem ungarischen Pendant. Dieses wurde vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zumindest in Teilen für rechtwisdrig erklärt.

In der Schweiz regt sich schon seit einiger Zeit Widerstand gegen das neue Geheimdienstgesetz. Was es an dem zu kritisieren gibt, fasst ein Gastbeitrag des Schweizer Rechtsanwalts Martin Steiger bei uns zusammen. In dieser Woche wurden 67.000 Unterschriften gegen das Gesetz eingereicht, sodass es nun höchstwahrscheinlich diesen Sommer einen Volksentscheid geben wird.

Soviel Widerstand wäre auch gegenüber dem neusten Werkzeug der Polizei in Fresno, im US-amerikanischen Bundesstaat Kalifornien, angebracht. Sie nutzt nun die Prognose-Software „Beware“, die personenbezogene Daten auswertet und das Verhalten von Menschen für polizeiliche Zwecke zu berechnen sucht.

Verschlüsselung ist digitale Selbstverteidigung!

Das wirksamste Mittel gegen die zunehmende Überwachung bleibt immer noch die Verschlüsselung, auch wenn einige Lücken bleiben. Bei Messenger-Diensten sind das die Metadaten, also die Informationen wer wann mit wem kommuniziert. Für den Messenger „Vuvuzela“ wurde ein Konzept entworfen, dass es Dritten unmöglich macht, die Metadaten der Nutzer zu analysieren – wir haben bei einem der Macher nachgefragt.

Die Reaktion auf die steigende Nutzung von Verschlüsselungstechnologien lässt nicht lange auf sich warten: Weltweit versuchen Regierungen jene als Werkzeug von Terroristen und Kriminellen darzustellen. So intensivieren US-Behörden zurzeit ihre Zusammenarbeit mit Internetfirmen und fordern Hintertüren in Verschlüsselungssoftware. Dagegen halten rund 200 Organisationen, Unternehmen und Individuen, welche Regierungen weltweit in einem Offenen Brief dazu aufrufen, Verschlüsselungstechnologien zu unterstützen.

Empfehlenswertes vom 32C3

In der Reihe „32C3 zum Nachschauen“, die empfehlenswerte Vorträge vom 32. Chaos Communication Congress zusammenstellt, haben wir in dieser Woche zwei Themenblöcke veröffentlicht. Im Bereich Zensur und digitale Selbstverteidigung empfehlen wir Vorträge zur staatlichen Zensur in China und dem Iran, sowie zwei Vorträge des Tor-Projekts. Außerdem haben wir vier Aufzeichnungen von sehr guten Vorträgen, die zum Konferenzmotto „Gated Communities“ passen, zusammengestellt. Viel Spaß beim Streamen, Downloaden & Anschauen!

Leserpost von einer Katze

Zuletzt noch zwei Meldungen in eigener Sache: Laut einer Medienanalyse sind wir eines der meistzitierten deutschen Online-Medien im vergangenen Jahr gewesen. Wir schieben das zum Teil auf den #Landesverrat-Skandal. Seitdem bekommen wir auch vermehrt Danksagungen per Mail, Post und Anruf – einen besonders schönen Brief erhielten wir in dieser Woche von einer Katze. Vielen Dank & ein schönes Wochenende wünscht das netzpolitik.org-Team!

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3 Ergänzungen

  1. Was sonst noch keiner bemerkt hat:

    Polen hat erneut ein schärferes Gesetz erlassen: Das Parlament in Warschau hat ein Polizeigesetz beschlossen, das die elektronische Überwachung und Datenerfassung ausweitet. Demnach sind nun nur noch Beichtgeheimnisse und Gespräche mit Verteidigern für Ermittler nicht verwertbar.

    Ein Vertreter der liberalkonservativen Opposition kritisierte, das Gesetz greife zu weit in die Privatsphäre der Bürger ein. Mehrere Änderungsanträge wurden abgelehnt. Die Opposition wollte das Gesetz abmildern: Unter anderem sollte Ärzten, Journalisten und Anwälten der Schutz von Berufsgeheimnissen garantiert werden.

    Obwohl die Nationalkonservativen der PiS im Parlament die absolute Mehrheit haben, gab es viele Gegenstimmen: Für das Gesetz stimmten 234 Abgeordnete, dagegen 213. Drei Politiker enthielten sich. Der Senat, die zweite Kammer des Parlaments, muss dem Gesetz noch zustimmen, ebenso der Präsident. Am 7. Februar soll es bereits in Kraft treten.

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  2. Ein recht aufschlussreiches Interview mit der Journalist in Andrea Röpke in der SWR2 Reihe Zeitzeugen.

    Neben ihren Recherchen in der rechtsextremen Szene spricht Frau Röpke über ihre persönlichen Erfahrungen mit dem Verfassungsschutz.

    Am 9. März 2005 trat Röpke auf einer Veranstaltung der Bündnis 90/Die Grünen Bremen auf, bei der der Film Neonazistische Umtriebe in Bremen gezeigt wurde. Ein Bürger erstattete Anzeige gegen die Journalistin, weil sie erklärt haben soll, sie werde „gegen den Faschismus in jeder Form kämpfen“. Die Staatsanwaltschaft Bremen leitete daraufhin wegen des Verdachts der „Aufforderung zu Straftaten“ ein Verfahren ein. Da Röpke ihren Wohnsitz in Niedersachsen hat, leitete das Bremer Landesamt für Verfassungsschutz eine förmliche Polizeimitteilung an den niedersächsischen Verfassungsschutz weiter. Daraufhin legte der niedersächsische Verfassungsschutz eine Akte über sie an.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Andrea_R%C3%B6pke#Aff.C3.A4re_um_.C3.9Cberwachung_durch_den_nieders.C3.A4chsischen_Verfassungsschutz

    Die Journalistin verlangt uneingeschränkte Auskunft und hat 2014 Klage gegen den niedersächsischen Verfassungsschutz beim Verwaltungsgericht in Stade eingereicht. Eine vollständige Aktenauskunft erhielt Frau Röpke jedoch bis heute nicht – mit Verweis auf den Quellenschutz.

    Der Fall Röpke zeigt, wie leicht ein Bürger in den Fokus des Verfassungsschutzes gerät und dann keinerlei wirksamen Rechtsschutz mehr hat.

    Das ganze Gespräch gibt es als Podcast hier:
    http://mp3-download.swr.de/swr2/zeitgenossen/sendungen/2016/01/30/20160130-1705.12844s.mp3

    Siehe auch hier: https://netzpolitik.org/2014/13-aller-personendaten-des-vs-niedersachsen-muessen-geloescht-werden-berlin-findet-seine-politischen-datensammlungen-aber-ok/

    Andrea Röpke meint, dass die Auslandsgeheimdienste relativ viel öffentliche Aufmerksamkeit genießen, während die Inlandsgeheimdienste nahe am Bürger nahezu in rechtsfreien Räumen agieren können.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.