Gesetzesänderung für Autopiloten: Dobrindts „Black Box“

Verkehrsminister Alexander Dobrindt plant gesetzliche Änderungen, um die Nutzung von Autopiloten im Straßenverkehr zu ermöglichen. Der Minister soll sich für den Einbau einer „Black Box“ ausgesprochen haben, bevor die Fahrzeuge sich autonom im Straßenverkehr bewegen dürfen, berichtet das Handelsblatt. Welche Daten dabei anfallen werden und wer unter welchen Bedingungen die Daten aus dieser „Black Box“ nutzen darf, darum bahnt sich politischer Streit an.

Der Gesetzesentwurf aus Dobrindts Haus liegt der Zeitung vor, sie zitiert daraus, dass sich in Zukunft …

… der Fahrzeugführer während der Fahrzeugführung mittels automatisierter Fahrfunktion vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden darf.

Fahrzeuge mit verschiedenen Automatisierungsgraden sind zwar seit Jahren im normalen Straßenverkehr unterwegs, allerdings würden nun auch Autopilot-Systeme erlaubt werden, deren Software das Steuern des Autos vollständig übernimmt. Gemeint sind also automatisierte Systeme, die definierte Funktionen selbst ausführen, ohne dass der Fahrer unmittelbar kontrollierend oder auch nur überwachend eingreift. Der Dobrindt-Gesetzentwurf soll dazu das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ändern.

Wenn ein Autopilot die Steuerung übernimmt, hat der Mensch am Steuer Zeit für andere Dinge in seinem rollenden Wohnzimmer. Das bedeutet in der Regel, dass er abgelenkt ist und die motorische, visuelle und kognitive Kontrolle über das Fahrzeug nach einer Zeit, in der es automatisiert gesteuert wurde, nicht sofort fehlerfrei wiederherstellen kann. Er wird sich erst orientieren, um wieder „in the loop“ zu kommen und die Verkehrssituation zu erfassen. Es muss also eine Phase vorgesehen werden, in der der Fahrer nach der Übernahmeaufforderung durch den Autopiloten die Fahraufgaben wieder sicher beherrscht.

Übernahmezeit des Menschen nach Autopilot-Einsatz

Lobend haben sich heute die Autohersteller zu Dobrindts Plänen für die gesetzliche Änderung in Richtung automatisiertes Fahren geäußert. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) gab dem Handelsblatt sein Wohlwollen zur Kenntnis. Wirklich überraschend dürften Dobrindts Ideen für den VDA nicht sein, denn der Lobbyverband ist in die Meinungsbildung des Ministeriums eingebunden:

Der VDA unterstützt aktiv den vom Verkehrsministerium eingesetzten runden Tisch „Automatisiertes Fahren“, um in Deutschland eine Grundlage für die Einführung von automatisierten Fahrfunktionen auf dem Weg zur Automatisierung zu schaffen.

Der Wortlaut des Gesetzesentwurfes liegt dem VDA nach eigenen Angaben gegenüber netzpolitik.org nicht vor, soll aber in der nächsten oder übernächsten Woche öffentlich werden. Neben den Regelungen zu Autopiloten soll auch die Nutzung der Daten aus der „Black Box“ eine Rolle spielen.

Leider liegen dem Kraftfahrzeugbundesamt und dem Bundesministerium für Verkehr nach unseren früheren Recherchen keine Zahlen und Fakten über die Folgen der zunehmenden Computerisierung bei Fahrzeugen oder über Änderungen bei Unfallhäufigkeiten durch Software oder Fehlfunktionen von Software vor. Es gibt aber Versuchsreihen und Messungen dazu, wie lange ein Mensch benötigt, um nach einer Fahrt mit dem Autopiloten wieder vollständig das Fahrzeug zu übernehmen. Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat solche Übernahmezeiten in Testszenarien (pdf) ermittelt. Demnach richten neunzig Prozent der Fahrer …

… nach einer Fahrt mit hoher Ablenkung

  • nach drei bis vier Sekunden das erste Mal den Blick wieder auf die Straße,
  • haben nach sechs bis sieben Sekunden die Hände wieder am Lenkrad und die Füße wieder an den Pedalen
  • und schalten nach sieben bis acht Sekunden dann die Automation ab.

Der Hersteller Audi plant beispielsweise eine Übernahmezeit von etwa zehn Sekunden, nach der die Kontrolle wieder an den Fahrer übergeht. Ob konkrete zeitliche Vorgaben per Gesetz geplant sind, wird sich nach der Veröffentlichung der Vorstellungen von Minister Dobrindt zeigen.

Wir haben beim Verkehrsministerium um einen Ansprechpartner gebeten. Leider konnte niemand zur Verfügung stehen.

Dem VDA haben wir einige schriftliche Fragen zur geplanten Gesetzesänderung und zur „Black Box“-Datennutzung gestellt, deren Antworten wir natürlich nachreichen.

19 Ergänzungen

  1. Glaub‘ nicht, dass in diesem Gesetz viel Konkretes enthalten wird. Mehr als eine Ermächtigung, die lange ungenutzt bleiben wird, ist nicht zu erwarten.

    Was vielleicht wirklich konkret ist, wird die Einführung dieser black box sein. Die möchte die Industrie und alle anderen Wissbegierigen bestimmt und ist heute technisch das, was man sofort umsetzen und nutzen könnte. Autonomes Fahren dagegen steckt in den Kinderschuhen – erst recht in Deutschland. Wenn man bedeckt, wie lange es gedauert hat, bis an Fahrrädern batteriebetriebene Lampen erlaubt waren. Welch ein Klacks selbst im Vergleich zum „nur“ teilautonomen Fahren. Ich denke, man nimmt das Sommerloch und den modernen Touch „D regelt …“ mit, um die black box zu installieren – die Datenverbindung steht wegen der automatischen Notrufe sowieso in Zukunft verfügbar. Es bietet sich geradezu an, die die meiste Zeit brachliegenden Übertragungskanäle dann für Features zu nutzen, die die black box-Daten verwerten.

      1. Die derzeit in Diskussion befindlichen Aufwachzeiten für den Fahrer halte ich jedenfalls für Quatsch. Entweder, der Computer hat die Kontrolle, dann steuert er solange, bis er abgeschaltet wird oder am Ziel ist. Oder der Computer stellt fest, dass er die Kontrolle verloren hat (nicht plausible Sensordaten und/oder undefinierter/nicht entscheidbare Situation) – dann hat das Ding mit Warnung auszugehen und sich abzuschalten. Im Flugzeug kommt ein Alarm und danach ist der Autopilot sofort aus. Alles andere macht keinen Sinn. Wie soll ein Computer 10s weitersteuern, ohne zu wissen was er macht?

        Solche Details, wie ein Stausteuerer, der feststellt, dass kein Stau mehr ist, er aber auch nicht weiß, was er nun tun soll, gehören jedenfalls nicht in ein Gesetz. Sowas kommt dann in technischen Richtlinien etc. Also ich bleib dabei. Im Gesetz wird dazu fast nichts stehen, eher die black box-Pflicht. Alles andere, die ganzen Details – ewig, und nicht von Dobrindt ;-)

        1. Das Ziel kann ja auch das Stauende sein.
          Ich denke schon, dass das Gesetz vorschreiben muss, wass passiert, wenn das Ziel erreicht, oder der Autopilot eine Situation vor sich sieht für die er nicht ausgelegt ist, und der Fahrer die Kontrolle nicht wieder übernimmt.
          Der Autopilot müsste dann ja anhalten müssen.

          Könnte man wohl auch implizit durch „Der Autopilot darf das Fahrzeug nur dann steuern, wenn der Fahrzeugführer ihn dazu autorisiert und der Autopilot in der lage ist die Strecke tatsächlich zu fahren“, aber fehlen sollte sowas irgendwie nicht…

        2. Im Gegensatz zum Flugzeug kann ein Auto schlicht stehen bleiben. Und das wird das autonome Fahrzeug dann im Zweifel auch tun, wenn es nicht mehr weiter weiss. Akute Notlagen muss es ohnehin autonom handhaben, da der Fahrer so schnell nie uebernehmen kann.

      2. „Beispielsweise Audi will einen Staupiloten und einen Parkpiloten ab nächstes Jahr anbieten“ – Heißt bei Mercedes Stop-&-Go-Pilot bzw. Distronic Plus und Dive Pilot und ist in der E-Klasse verbaut.

        1. Der „Stop-&-Go-Pilot“ und der „Drive Pilot“ von Mercedes heißen zwar „Pilot“, sind aber Assistenzsysteme und keine pilotierten Systeme im rechtlichen oder technischen Sinne, genau wie der Abstandstempomat „Distronic Plus“. Anders als die im Artikel angesprochenen pilotierten Systeme, für die die Gesetzesänderung angestrebt wird, übernehmen sie zwar auch die Steuerung, der Fahrer muss aber aufmerksam sein und bleibt zu jeder Zeit in der Verantwortung.

  2. Wenn mein selbstfahrendes Auto die Rückseite eines Lkws mit einem Verkehrsschild verwechselt, wie lange muss ich dann warten, bis ich wieder selbst fahren darf?

    a) 4 Sekunden
    b) 6 Sekunden
    c) 10 Sekunden
    d) ggf. nach erfolgreicher Wiederbelebung

    1. Nein, ein Eingreifen geht natürlich immer, also zu jeder Zeit. Die Frage ist, ob der Fahrer es bemerken würde, denn wenn man etwa grad ein Buch liest oder Pokedingens jagt, fällt es einem vielleicht nicht auf.

    2. Ein Überstuern wird wohl immer möglich sein.
      Wenn der Fahrzeugführer bremst oder bewusst am Lenkrad dreht, dann wird das Auto sich ab diesem Moment auch so verhalten wie ein ganz normales Auto.

      Anders sieht das bei dem Auto aus, was Google plant, dort ist für die finale Version ein Lenkrad oder Pedale nicht vorgesehen. Ein Eingreifen ist also rein technsich nicht möglich.

      Die Übergabe Zeit ist dann sinnvoll, wenn z.B. ein Staupilot erkennt, dass sich der Stau auflöst, oder sich das Auto einer Baustelle nähert. Dies sind Fälle, wo Das Auto schon frühzeitig weiß, dass es eventuell nicht in der Lage sein wird, die Situation korrekt zu erfassen, und somit auf den Menschen angewiesen ist.
      In diesen Fällen kommt dann die angesprochen Übergabezeit von 10 Sekunden zum Tragen.
      Das heißt der Mensch hat maximal 10 Sekunden Zeit die Kontrolle zu übernehmen.
      Dann würde ähnlich wie oben beschreiben, mit dem ersten Steuerimpuls vom Fahrer der Autopilot deaktiviert werden. (Also nicht, dass du genau 10 Sekunden warten musst, bevor du steurn darfst, sondern du hast 10 Sekunden Zeit um überhaupt einen Stuerimpuls zu senden.)
      Sollte diese Zeitspanne aber ungenuzt bleiben, wird es höchstwahrscheinlich einem Sicherheitsprotokoll folgen, und versuchen das Fahrzeug möglichst sicher und ohne Gefährdung anderer zum stillstand zu bringen. Also z.B. wechsel auf den Standstreifen, Aktivierung des Warnblinkers und dann eine „normale“ Bremsung bis zum Stillstand.

  3. Ich denke auch dass man da durchaus zügig handeln wird. Die Automobilindustrie kann momentan ja etwas Unterstützung bei Ihrem Ruf brauchen um die Ereignisse der letzten Monate vergessen zu lassen.
    Dann sind wir wieder wer. Deutschland, Autoland………..

  4. Als Nutzer automatisierter Fahrfunktionen wäre es mir unheimlich, wenn im Falle eines Unfalls erst gerichtlich entschieden würde, ob das ggf. der Hersteller zu verantworten hat. Mein Vertrauen in die Technik müsste schon sehr groß sein, damit ich dieser die Verantwortung überlassen wollte. Ein Gesetz, dass die Möglichkeit vorsieht, dass in bestimmten Situationen das Auto sich selbst steuert, wollte ich erst sehen, wenn hinreichend bewiesen ist, dass das Fahrzeug das auch zuverlässig kann. Da würde ich mir ähnlich strenge Zulassungsvoraussetzungen wünschen, wie bei Medikamenten. Insofern erscheint mir diese Initiative vor dem Hintergrund sonstiger Vorsicht in diesem Land bei der Einführung neuer Technologien ungewohnt risikofreudig.

    Da glaube ich eher, dass automatisierte Fahrfunktionen das Vehikel sind, Ereignisdatenspeicher (Blackbox) in Fahrzeugen rechtlich zu verankern. Wenn die dann wirklich eine Blackbox sind, die überhaupt nur im Falle eines Unfalls angezapft werden könnte/dürfte und die auch nicht mehr als die meinetwegen letzten 20 Sekunden aufzeichnete, hätte ich damit wenigstens datenschutzrechtlich kein großes Problem. Wenigstens dann nicht, wenn nur Daten aufgezeichnet würden, die helfen aufzuklären, welchen Weg ein Fahrzeug genommen hat, ob irgendwelche Assistenzsysteme aktiviert waren und ob gebremst, geblinkt oder gelenkt wurde. Keinesfalls sollte es Ton- und Videoaufzeichnungen umfassen. Der eigentliche Gewinn läge in jedem Fall in der Blackbox, die die Aufklärung von Unfällen sicher gut unterstützen könnte (und wo man neugierig sein darf, wie scharf zweckbestimmt die definiert wird). Alles andere ist doch erstmal nur Schaumschlag und Symbolpolitik.

    1. Stell dir mal vor, dir ginge es wie den Jeep Fahrer in dem Experiment ( http://mobil.n-tv.de/wirtschaft/Chrysler-ruft-1-4-Millionen-Auto-zurueck-article15590026.html ) … und diese Sicherheitslücke wäre nicht bekannt?
      Klar das „Die“ dich in eine Gummizelle wollen, weil du deine Erlebnisse nicht nachweisen kannst und der Hersteller wird eher versuchen, seine Hände in Unschuld zu Baden, als dir zu helfen!
      … so oder so ähnlich wird es in Zukunft laufen, deswegen ja auch der UDS (Unfalldatenspeicher) … der allerdings auch mit einer Kamera (Fahrerseitig) gekoppelt sein sollte, um die (Gegen-) Reaktion des/r Fahrers/in aufzuzeichnen … da die Reaktion auf eine Fehlfunktion (z.B. feindliche Fahrzeugübernahme) beim Beweisen der eigenen Unschuld wichtig werden könnte!

      „Lustiger“ wird es, wenn man sich politisch inkorrekt benimmt und der herrschenden Klasse auf die Nüsse geht … was hindert einen Dienst daran, die autonomen Funktionen eines Fahrzeugs zu übernehmen und den „Dissidenten“ mit nicht nachweisbaren „Fehlfunktionen“ in die Psychiatrie zu scheuchen?

      Ich persönlich?
      … halte nichts von autonomer Steuerung … Freude am Autofahren? Wie geht das, wenn man nicht selber fährt?
      Ein Stauwochenende liegt wieder vor uns … Perverserweise könnte hier ein autonomer „Staufahr“ Assistent, in Verbindung mit einer Klimaanlage … für ein entspannteres „Fahren“ im Stau sorgen …

      Vor und Nachteile … ich finde, das die Assistenten manuell abschaltbar sein und keine „Hintertür“ für die Polizei aufweisen!
      Hintertür? Nun wegen der allgegenwärtigen Terrorgefahr (siehe Nizza), möchte die Polizei sicher ein Fahrzeug übernehmen dürfen, das von einem Terroristen gesteuert wird … oder es selbse steuern, falls ein Anschlag benötigt wird, wie in Nizza … wo alles dafür getan wurde, damit die „Aktion“ nicht verhindert werden kann … aber hey, ist nur eine VT, die zu den Fakten passt … als man die Aufgebote abzog und eine einsame Polizeistreife zurück ließ … ein Schelm, wer hier an einen Persilschein denkt!

      1. Nähere Erläuterung zum Thema „Persilschein“ … Nizza liegt in Frankreich, in Frankreich wurde der Ausnahmezustand verlängert … es wurden eindeutige Sicherheitsrahmenbedingungen für öffentliche Veranstaltungen festgelegt, die auch für die völlig unbekannte Kleinstadt Nizza gelten!
        … diese wurden sicher in Absprache mit der örtlichen Polizei … öhm … erlasswidrig … quasi … ähhhmmmm … auf öööhmmm quaaasieeee … Null herabgesetzt!
        Naja, wer erwartete denn, das in dem unbekannten Provinznest Nizza irgendwas passiert, oder?

        1. … im übrigen kam der „Anschlag“ (Nizza) doch Rechtzeitig, nicht?
          … schließlich sollte der Ausnahmezustand doch ende Juli auslaufen, nicht?
          Das wäre er ja auch … wäre das nicht mit Nizza passiert … und dann wurde der A Zustand nicht wie üblich um 3 Monate, sondern um 6 Monate verlängert!
          Jetzt kann man es in Frankreich wie Erdogan in der Türkei machen … man sucht und findet die Regierungsstörer nur eben etwas sensibler… mehr Sonderrechte für einen längeren Zeitraum!
          … so hat man mehr Zeit die Nadeln im Heuhaufen zu Suchen, die eine Regierung piksen könnten!

          siehe -> http://www.tagesschau.de/ausland/frankreich-ausnahmezustand-109.html

          Tja … und bei solchen Meldungen tropft unseren Innenministern der Sabber aus den Mundwinkeln!
          … sie wollen auch einen Terroranschlag … Terroranschlag = Ausnahmezustand = unbegrenzte Macht für die Bundeskanzlerin und … die CSU …!
          Ferner kann man sich den Dissidenten annehmen, die die neuen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung und dem BKA-Gesetz permanent Torpedieren!
          … diese renitenten Richter vom Bundesverfassungsgericht … sie gefährden unsere Sicherheit und stärken unsere Rechte!
          Klar das dieses Szenario unseren Politikern ein Dorn im Auge ist, denn sie (Politik) wollen mit ihrem Produkt „Sicherheit“ unsere Rechte zu ihrem Nutzen einschränken!
          … nur ein mit Sicherheit kontrollierter, rechtloser Bürger … ist … ein guter Untertan!

          1. … zum Thema München und dem „Terroranschlag“ … das sich via Twitter im Umlauf befindliche Video weist nach, das es sich hier eher um ein Amok laufendes Mobbingopfer handelte!
            … tja und nu?
            … wird es wieder nichts mit dem deutschen Ausnahmezustand Made in München!

          2. Ouh Mann, „Die“ standen kurz davor, die Bundeswehr im Inneren einzusetzen!
            Hätte ich gestern schon schreiben können?
            Ja!
            … aber, da hier einige stets Nachweise fordern, die erst nach meiner Kenntniserlangung veröffentlicht werden … was solls!
            -> http://mobil.n-tv.de/politik/Feldjaeger-standen-bereit-article18262176.html
            -> http://mobil.n-tv.de/politik/Bayern-will-Bundeswehr-Einsatz-im-Inneren-article18262961.html

            … ein leichter Sieg der Bundeswehr über den „Terror“ … wäre da nicht dieses Video von diesem Gefährder aufgetaucht!
            … dieses Video hat alles versaut!
            Das nächste mal, schicken sie das Militär … und dann gibt es Kollateralschäden!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.