Game of Thrones: US-Journalistin fragt neue Staffel von Fernsehserie beim Weißen Haus an

Anfragen-Tracker der US-Regierung (Screenshot)

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eröffnet ungeahnte Möglichkeiten – zumindest in den USA: Dort hat eine Journalistin der Webseite refinery29.com die noch unveröffentlichte neue Staffel der Serie „Game of Thrones“ beim Weißen Haus angefragt. Das ist möglich, weil Präsident Obama offenbar exklusiven Zugriff auf die bisher geheim gehaltenen Folgen hat und sie damit im Besitz des Weißen Hauses sind. Laut Aussage des „Game of Thrones“-Drehbuchautors Dan Weiss hatte Obama darum gebeten, die neue Staffel vor ihrer Veröffentlichung Ende April anschauen zu dürfen.

Interessant ist die Anfrage für uns vor allem, weil sie die Unterschiede des US-amerikanischen und deutschen Systems der Informationsfreiheit gut illustriert:
So kennt der US-amerikanische Freedom of Information Act nur neun Ausnahmegründe, die eine Ablehnung von Anfragen rechtfertigen. In Deutschland sind es über 30. Eine ähnliche Anfrage in Deutschland könnte unter anderem aus Datenschutz- und Urheberrechtsgründen abgelehnt werden.
Außerdem ist der Prozess der Bearbeitung von Anfragen deutlich einfacher und transparenter gestaltet. Über eine Eingabemaske auf foia.gov können Personen an manche US-Behörden direkte Anfragen senden. Über den Status der Bearbeitung werden sie live informiert. Auch die maximalen Kosten einer Anfrage können Antragssteller angeben.

Das gilt natürlich nicht für alle US-Behörden. Beim Intercept beschreibt ein Redakteur, wie das Pentagon ihn fürs „übermäßige Stellen von Anfragen“ auf die Blacklist setzte.

Trotzdem ist Deutschland weit entfernt von einer transparenten Beantwortung von Anfragen, wie sie viele US-Behörden praktizieren. Hierzulande können Behörden die gesetzlich vorgeschriebene Antwortfrist von einem Monat recht willkürlich überziehen, ohne dafür negative Konsequenzen fürchten zu müssen. Nach drei Monaten können sie zwar mithilfe einer Untätigkeitsklage verpflichtet werden zu antworten. Angesichts von nur elf erfolgreichen IFG-Klagen auf Bundesebene im vergangenen Jahr ist dies aber offensichtlich die Ausnahme.

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3 Ergänzungen

  1. „Eine ähnliche Anfrage in Deutschland könnte unter anderem aus Datenschutz- und Urheberrechtsgründen abgelehnt werden.“
    Das hört sich ein bisschen verwegen an. Kannst Du mal bitte erklären, nach welcher Regelung im IFG die Herausgabe einer zur späteren Ausstrahlung bestimmten Serie „aus Datenschutzgründen“ abgelehnt werden könnte.
    Vielen Dank!

  2. Dann hätten sie die Elementary Folge „Mord Ex Machina“ (Staffel 4 Episode 09), nicht ausstrahlen dürfen, in dieser Folge wurde der Ukraine etwas unterstellt …

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