Die Datenschützer von Digital Rights Ireland gehen gegen den EU-US-Datenschutzschild vor und haben beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eine Nichtigkeitsklage eingereicht. Wie Reuters berichtet, zweifeln die Kläger die Erklärung der EU-Kommission an, dass der umstrittene Nachfolger der Safe-Harbor-Vereinbarung adäquate Mechanismen zum Schutz der Privatsphäre eingebaut habe. Die Faktenlage bleibt derzeit allerdings noch recht dünn: Öffentlich bekannt ist lediglich das Aktenzeichen des Falls (T-670/16) und damit die Bestätigung der Rechtssache. Digital Rights Ireland wollte sich auf Anfrage bislang noch nicht zum Verfahren äußern.
Der EU-US-Datenschutzschild stellt die Rechtsgrundlage für den Transfer personenbezogener Daten aus der Europäischen Union in die USA dar. Es soll sicherstellen, dass die Speicherung und Verarbeitung von Daten europäischer Bürger in den USA vergleichsweise strengeren EU-Normen entspricht. Die Vereinbarung war notwendig geworden, da die zuvor geltende Safe-Harbor-Verabredung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2015 für ungültig erklärt wurde. Knackpunkt war die anlasslose Massenüberwachung durch US-amerikanische Geheimdienste, die an dieser Praxis jedoch weiterhin festhalten. Kritiker der Neuregelung bezweifeln deshalb, ob der Datenschutzschild einer Prüfung langfristig standhalten wird.
Erfolgsaussichten der Klage noch unklar
Eine erste Einschätzung hat unterdessen der JBB-Rechtsanwalt Carlo Piltz geliefert. Das schnell erfolgte Einreichen der Schriftstücke – der EU-Kommissionsbeschluss wurde am 1. August 2016 im Amtsblatt veröffentlicht, die Klage am 16. September eingereicht – führt Piltz auf die knappe Frist von zwei Monaten zurück, die für Nichtigkeitsklagen gilt. Digital Rights Ireland musste also rasch handeln, um überhaupt ein Verfahren anstrengen zu können. Valide Aussagen bezüglich der Erfolgsaussichten der Klage lassen sich laut Piltz derzeit noch nicht treffen. Eine wichtige Rolle werde unter anderem jedoch die Klärung der Frage spielen, ob Digital Rights Ireland als eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung klagebefugt ist:
Im Fall der hier eingelegten Nichtigkeitsklage nach Art. 263 Abs. 4 AEUV ist im Rahmen der Zulässigkeit, konkret bei der Klagebefugnis, zu berücksichtigen, dass zwar natürliche oder juristische Person eine solche Klage erheben können. Jedoch nur dann, wenn es sich um an sie gerichteten oder sie unmittelbar und individuell betreffenden Handlungen sowie gegen Rechtsakte mit Verordnungscharakter, die sie unmittelbar betreffen und keine Durchführungsmaßnahmen nach sich ziehen, handelt. Die 1. Alternative schallt im Fall der Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission aus. Denn der Beschluss ist nicht an natürliche oder juristische Person in den Mitgliedstaaten gerichtet, sondern an die Mitgliedstaaten selbst (vgl. Art. 6 des Beschlusses).
Digital Rights Ireland Ltd wird also vor einigen darlegen müssen, dass sich bei dem Beschluss um eine sie „unmittelbar und individuell betreffende Handlung“ der Europäischen Kommission handelt.
Ich bin ganz erstaunt über diese zahlreichen Kommentare zum Thema anlasslose Massenüberwachung durch US-amerikanische Geheimdienste und Schilda.
Ach, lass mich doch in Ruhe mit dem Scheiß.
Kleiner Sprachtipp: _der_ Schutzschild, nicht „das“ Schutzschild.
Hallo alle zusammen ,
ich möchte über die rechtwidrige Verarbeitung meiner Daten kurz berichten :
man hat ohne meine Kenntnis in meine Daten mich als Terrorist abgestempelt dass ich mit 9 /11 Anschlaegen zu tun habe . 13 Jahre wurde ich im Ausland diskriminiert und konnte mir nicht vorstellen weshalb . Nach 13 jahren habe ich rein zufaellig nach Anfrage von BMİ und BfDİ mitbekommen dass ich anscheinend abgewiesen bin weil ich in Verdacht mit den Anschlaegen 9/11 zu tun habe ??!!! Es gab kein Gericht , keine Praxis,keine Mitteilung , gar nichts .Um dieser rechtswidriger Verarbeitung gerecht zu werden und damit es nicht auffaellt hat man immer wieder eine Anstachelung an den Syrienkrieg vollzogen .Meine Ablehnungen wurden zusaezlich bestraft . Es ist so leicht Menschen als Terroristen zu verkünden um ihr Leben zu zerstören .İch habe gegen das Ministerium natürlich Strafantrag gestellt .Natürlich abgewiesen .Alle Behörden ,Mİnisterien ignorieren diese rechtswidrige Verarbeitung obwohl Beweismittel von BMİ und BfDİ vorhanden sind und Bundestag Landtag Praesidium und AB zuversicherten dass es keine Ausweisung bestand .Die jahrelange Diskriminierung , die Anstachelung ,die rechtswidrige Verarbeitung wird nicht nur ignoriert sondern ,auch noch zusaetzlich bekam ich neue Anschuldigungen damit man eine Einschüchterung und Vereitelung vollzogen wollte .Auch gegen dies habe ich Strafantrag gestellt . Abgewiesen .Eu Kommisssion habe ich alle Unterlagen gesendet , natürlich abgewiesen . UN hat seit Monaten keine Antwort gegeben deshalb habe ich İCC angeschrieben .Alles im Detail hier kann ich nicht erzaehlen . Nur , das Volk muss einsehen wer die wahren Terroristen sind . Das sind meist die das sagen haben und immer den Unschuldslamm spielen : von Polizei bis Ministerium …..
Die angeblichen Datenschützer und Menschenrechtler haben sich in die Hose gemacht als sie mein Fall lasen .Verstaendlich . Nur sollten diese nicht Rambo im Sandkasten spielen .
İch schreibe İhnen damit Sie Kenntnisse darüber haben wie die Demokratie und Justiz in Deutschland funktioniert .
MfG
Erkan İpek