Digital Rights Ireland
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„Ach du Scheiße“: So reagieren Europaabgeordnete darauf, dass ihre Handynummer wegen des Facebook-Lecks im Netz steht
Beim größten Facebook-Datenleck wurden die Handynummern von 533 Millionen Menschen öffentlich. (Symbolbild) „Ach du Scheiße“: So reagieren Europaabgeordnete darauf, dass ihre Handynummer wegen des Facebook-Lecks im Netz steht Vor knapp zwei Wochen sind bei einem Datenleck über 500 Millionen Handynummern ins Internet gestellt worden – mit zugehörigem Facebook-Profil. Der Datenkonzern will die Betroffenen nicht informieren. Deshalb haben wir betroffene Mitglieder des Europaparlaments angerufen und ihnen Bescheid gesagt – die meisten sind empört und genervt von Facebook.
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Vorratsdatenspeicherung: Die EU-Staaten missachten das höchste Gericht
Will Vorratsdatenspeicherung: EU-Rat für Justiz und Inneres. Vorratsdatenspeicherung: Die EU-Staaten missachten das höchste Gericht Vorratsdatenspeicherung und Grundrechte in Einklang zu bringen, gleicht der Quadratur des Kreises. Die Justiz- und Innenminister der EU-Staaten überlegen, wie sie die Überwachungsmaßnahme mit Gerichtsurteilen vereinbaren könnten. Das gelingt ihnen nicht, wie ein Dokument zeigt, das wir veröffentlichen.
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: EU-US-Datenschutzschild: Irische Datenschützer reichen Nichtigkeitsklage ein
: EU-US-Datenschutzschild: Irische Datenschützer reichen Nichtigkeitsklage ein Eine irische Datenschutzgruppe geht konkret gegen den EU-US Datenschutzschild vor und hat eine Nichtigkeitsklage eingereicht. Kritiker hatten bereits bei der Vorstellung des Safe-Harbor-Nachfolgers bezweifelt, dass in den USA ein europäischen Normen entsprechendes Datenschutzniveau herrscht. Klären müssen das nun EU-Gerichte.
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Europäischer Gerichtshof: Ist die Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechte-Charta vereinbar?
Europäischer Gerichtshof: Ist die Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechte-Charta vereinbar? Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, ob die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechte-Charta sowie der Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Das geht aus den Fragen hervor, die der irische High Court dem Gerichtshof im Juni vorlegte und die nun offiziell veröffentlicht sind. Parallel dazu muss das Gericht auch die Nichtumsetzungsklage gegen Deutschland bearbeiten.