E-Mails, Soziale Netzwerke, Online-Shops oder Spiele: Zu Lebzeiten kann ein Haufen an Konten im Internet anfallen. Was nach dem Tod damit geschehen soll, bleibt oft ungeklärt. Wenn sich die Erben damit befassen müssen, kann das schnell zur Mammutaufgabe werden. Kümmert man sich nicht schnell genug darum, können laufende Verträge und offene Rechnungen zum Verhängnis werden. Wie wichtig das Thema „Digitaler Nachlass“ geworden ist, zeigt folgende Grafik:
Vergleich zwischen der Anzahl an Todesfällen und der Anzahl der Internetnutzer aus dem Jahr 2014 in Deutschland (gerundete Werte). Quelle: Statistisches Bundesamt (Download), ARD/ZDF-Onlinestudie (Download)
Checkliste für den Digitalen Nachlass
Hilfestellung zu digitalen Erbschaftsfragen gibt die Webseite machts-gut.de der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Auf der Startseite kann man einen Test absolvieren, der Fragen zum eigenen Nachlass stellt. Welche Person sich nach dem Tod um beispielsweise den Facebook-Account kümmern soll, kann hier schon festgelegt werden.
Es werden außerdem mehrere Checklisten angeboten, die Fragen zum digitalen Erbe beantworten sollen. Um seinen Nachlass zu regeln, werden unter anderem folgende Methoden empfohlen:
- Bestimme eine Person, die sich um deine Daten kümmern soll.
- Halte fest, was mit deinen Daten passieren soll. Sollen die Accounts gelöscht werden oder erhalten bleiben?
- Benutze einen Passwort-Manager und teile einer Vertrauensperson das Master-Passwort mit.
- Halte in deinem Testament alle Accounts mit Zugangsdaten fest.
Vorbereitung schön und gut. Aber wie geht man vor, wenn der Verstorbene sein digitales Erbe nicht geregelt hat? Um Konten zu finden, kann man bekannte Accountnamen in eine Suchmaschine eingeben. Wie gehts es dann weiter? Auch zu dieser Frage liefert eine Checkliste Antworten:
- Viele Anbieter geben in ihren Allgemeinen Bestimmungen an, was man tun muss, um Zugang zum Account eines Verstorbenen zu erlangen.
- Der beste Ausgangspunkt ist der E-Mail-Account. Mit diesen Informationen lassen sich auch häufig Online-Abos kündigen.
- Auch Daten auf Endgeräten wie Festplatten oder USB-Sticks zählen zum Nachlass.
Unternehmen, die den digitalen Nachlass verwalten, indem sie den Computer des Verstorbenen durchsuchen, sollte man vorher überprüfen. Sonst könnten persönliche Daten weitergegeben werden. Am besten sollte ein Angehöriger bei der Durchsicht des Rechners anwesend sein.
Wer bietet welche Möglichkeiten?
Der Umgang mit Accounts von Verstorbenen variiert je nach Internet-Plattform. Twitter und Facebook bieten Erben zum Beispiel nur minimalen Zugriff auf das Konto. Um die Deaktivierung eines Accounts zu beantragen, werden persönliche Daten sowie die Sterbeurkunde benötigt. Webseiten wie zum Beispiel Netflix, WordPress und Wikipedia bieten keine Möglichkeit, das Konto zu löschen.
Die Webseite backgroundchecks.org bietet mit dem Tool justdelete.me eine umfangreiche Auflistung von Internetdiensten an. Die Plattformen werden nach der Einfachheit der Account-Löschung bewertet. Außerdem wird zu jedem Dienst ein Direktlink zur Löschung des Kontos angegeben, sofern verfügbar.
Da E-Mail-Provider eine zentrale Rolle für den digitalen Nachlass spielen, sollte man hier besonders auf die Bestimmungen achten. GMX und Web.de bieten zum Beispiel Zugang zum Postfach des Verstorbenen an, Yahoo hingegen nur die Löschung des Accounts.
Die E-Mail-Anbieter „Posteo“ und „Mailbox.org“ sind in Sachen Privatsphäre und Datenschutz freilich die besseren Alternativen – allerdings mit der „Einschränkung“, dass ohne Benutzerdaten kein Zugriff auf das jeweilige Konto möglich ist. Auf Anfrage teilten uns die Anbieter mit, dass die Zugangsdaten am Besten im Testament hinterlegt werden sollten. Dies sei die einzige Methode, um nach dem Tod Zugang zum Account eines Verstorbenen zu erlangen. Auch mit einer Sterbeurkunde bestehe keine Möglichkeit, auf den Account zuzugreifen, betonte Mailbox.org.
Versteckte Folgekosten dürften bei beiden Anbietern nicht entstehen, denn beide werden mit Prepaid bezahlt. Lädt der Nutzer kein Guthaben auf, wird auch nichts nach dem Tod abgebucht.
Google bietet einen eigenen Dienst an, um den digitalen Nachlass zu regeln. Bis zu zehn Personen können benannt werden, die nach dem Tod Zugriff auf Daten bekommen können. Nach einer selbst bestimmten Frist, in der man inaktiv war, werden sie benachrichtigt. Man kann dabei selbst festlegen, wer wie viel Zugriff bekommt oder ob der Account automatisch gelöscht werden soll.
Leider bezieht sich dieser Artikel vor allem auf die Aussagen der Kampagne machts-gut.de Zum eine wurde das Projekt „Surfer habene Rechte“, zu denen auch machts-gut.de gehörte Ende 2015 eingestellt und wird nicht mehr aktualisiert. Die Kampagne hat sicher zur bessern Öffentlichkeit des Themas beigetragen.
Allerdings kann die von dort unhinterfragt übernomme Aussage „Unternehmen, die den digitalen Nachlass verwalten, indem sie den Computer des Verstorbenen durchsuchen, sollte man meiden. Auf diese Weise könnten persönliche Daten weitergegeben werden“ nicht unkommentiert bleiben. Sicher, jeder sollte überprüfen, wem er den Rechner eines verstorbenen Menschen anvertraut (sei es ein Unternehmen oder eine Privatperson). Aber niemand würde pauschal einer Person abraten, seinen PC bei einem Festplattencrash oder einem Virenbefall einem PC-Dienstleister zur Bearbeitung zu geben, weil dieser Einblick in persönliche Daten nehmen könnte. Warum dann diese Warnung beim Rechner eines verstorbenen Menschen? Was sollen Betroffene denn mit dem Rechner tun, wenn Sie selbst nicht die nötigen Kenntnisse besitzen?
Hallo Birgit,
der entsprechende Absatz wurde angepasst. Danke für die Anmerkung.
Ich halte es für absolut richtig, dass die Mailbox eines Verstorbenen nach Vorlage der Sterbeurkunde nur gelöscht wird und kein Zugang gewährt wird. Das Post- und Fernmeldegeheimnis endet nicht mit dem Tod. Es gilt die Würde des Verstorbenen zu wahren und nicht der niedrigen Neugier von Angehörigen preiszugeben.
Wer seinen Erben den Zugang zu Mailaccounts ermöglichen will, etwa um laufende Geschäfte fortzuführen, der sollte sie mit einer „Postvollmacht“ (nach Eintritt des Todes) ausstatten und ihnen entsprechende Passwörter (auf Papier) beim Notar oder an anderer geeigneten Stelle überlassen.
In digitale Abofallen können Erben nicht hinein laufen. Auf Kontoauszügen sind Lastschriften Onlineanbietern zuordenbar. Solche laufenden Verpflichtungen können mittels der Sterbeurkunde, die man beim Notar in ausreichender Anzahl verlangen sollte, leicht rechtswirksam gekündigt werden, was man so schnell wie möglich tun sollte.
Also mir ist Bargeld und Sachwerte immer noch lieber. Ansonsten kann ma ja das Erbe auch ablehnen.
Mit Diensten wie Meminto lässt sich der digitale Nachlass an Freunde und Familie vererben. Das Tool übernimmt auch die regelmäßige Überprüfung des eigenen Lebenstatus und kann dank mehrerer Sicherheitsstufen erkennen, wenn ein Benutzer nicht mehr am Leben ist. Für den Fall des Todes können aber zusätzlich noch Erinnerungen, Videos, Bilder und vieles mehr hinterlassen werden, die zeitlich geplant zugestellt werden können, um zum Beispiel ein Jahr nach dem eigenen Tod oder zu einem bestimmten Geburtstag des Kindes nochmals eine Nachricht zu versenden. Derzeit ist Meminto kostenlos in einer Beta-Version testbar.
Ich vermache meinen Kindern meine Daten (Fotos, Dokumente, Videos, MP3s … ) als einfaches, HTML gestütztes Archiv-System, bootbar über einen 64GB USB Stick (einer pro Jahr) und abrufbar über einen Browser. Geht auch ohne boot, als externes Medium. Ordner öffnen, html Datei Dopelklicken – und los.
Google, Facebook und Co habe sich ja zum Ziel gesetzt (oder droht damit?), einen das ganze Leben begleiten zu wollen – und die, die das mit sich machen lassen, werden weiterhin all ihre Daten in einer Cloud speichern, weil sie gar nicht verstehen wie das alle zusammen hängt. Lokal, auf dem Handy, PC oder Netbook, liegen kaum noch Daten, denn leider werden die mobilen Oberflächen immer intransparenter, was die Ablage der eigenen Daten angeht. Ironischerweise sind die heutigen Sicherheitssystem dafür verantwortlich, denn warum muss ich alles mit einem Passwort versehen, wenn ich es doch gar nicht möchte und warum bietet mir mein AllInOne ScannerDrucker und meine neue Digitalkamer an, gleich alle Daten – ohne Übertagung per USB Kabel – per WLAN, in einer Amazon S3 Cloud zu speichern – aber nur bis max 1GB, dann soll ich kostenpflichtig auf die Profi-Version upgraden ?!
Und wie machen es Biographen heute, wenn Sie den Schrift/E-Mail Verkehr einer Person von öffentlichem Interesse aufbereiten wollen …
Am sichersten ist man wohl, wenn man unter Terrorverdacht steht. Dann gibt es bestimmt immer, irgendwo eine komplette, aktuelle Kopie aller Daten – und irgendwann, in 500 Jahren, sind sicher die schlimmsten, heutigen Spammer die Quelle für die wichtigsten Informationen über unserer heutige Kultur.
“ Halte in deinem Testament alle Accounts mit Zugangsdaten fest. “
Wie weltfremd.
Ich habe je 1 Stick – meinen Kindern geschickt, als ich mich aufgrund einer Krankheit mit dem Thema – Tod – auseinander gesetzt habe.
Darin enthalten alle Accounts, Mailadressen u Passwörter.
Je nach Bedarf aktualisiere ich.
So ist aus meiner Sicht alles gut geregelt,
Meine Daten liegen nicht in der Cloud – sondern sind auf 1 NAS gespeichert.