E‑Mails, Soziale Netzwerke, Online-Shops oder Spiele: Zu Lebzeiten kann ein Haufen an Konten im Internet anfallen. Was nach dem Tod damit geschehen soll, bleibt oft ungeklärt. Wenn sich die Erben damit befassen müssen, kann das schnell zur Mammutaufgabe werden. Kümmert man sich nicht schnell genug darum, können laufende Verträge und offene Rechnungen zum Verhängnis werden. Wie wichtig das Thema „Digitaler Nachlass“ geworden ist, zeigt folgende Grafik:
Vergleich zwischen der Anzahl an Todesfällen und der Anzahl der Internetnutzer aus dem Jahr 2014 in Deutschland (gerundete Werte). Quelle: Statistisches Bundesamt (Download), ARD/ZDF-Onlinestudie (Download)
Checkliste für den Digitalen Nachlass
Hilfestellung zu digitalen Erbschaftsfragen gibt die Webseite machts-gut.de der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Auf der Startseite kann man einen Test absolvieren, der Fragen zum eigenen Nachlass stellt. Welche Person sich nach dem Tod um beispielsweise den Facebook-Account kümmern soll, kann hier schon festgelegt werden.
Es werden außerdem mehrere Checklisten angeboten, die Fragen zum digitalen Erbe beantworten sollen. Um seinen Nachlass zu regeln, werden unter anderem folgende Methoden empfohlen:
- Bestimme eine Person, die sich um deine Daten kümmern soll.
- Halte fest, was mit deinen Daten passieren soll. Sollen die Accounts gelöscht werden oder erhalten bleiben?
- Benutze einen Passwort-Manager und teile einer Vertrauensperson das Master-Passwort mit.
- Halte in deinem Testament alle Accounts mit Zugangsdaten fest.
Vorbereitung schön und gut. Aber wie geht man vor, wenn der Verstorbene sein digitales Erbe nicht geregelt hat? Um Konten zu finden, kann man bekannte Accountnamen in eine Suchmaschine eingeben. Wie gehts es dann weiter? Auch zu dieser Frage liefert eine Checkliste Antworten:
- Viele Anbieter geben in ihren Allgemeinen Bestimmungen an, was man tun muss, um Zugang zum Account eines Verstorbenen zu erlangen.
- Der beste Ausgangspunkt ist der E‑Mail-Account. Mit diesen Informationen lassen sich auch häufig Online-Abos kündigen.
- Auch Daten auf Endgeräten wie Festplatten oder USB-Sticks zählen zum Nachlass.
Unternehmen, die den digitalen Nachlass verwalten, indem sie den Computer des Verstorbenen durchsuchen, sollte man vorher überprüfen. Sonst könnten persönliche Daten weitergegeben werden. Am besten sollte ein Angehöriger bei der Durchsicht des Rechners anwesend sein.
Wer bietet welche Möglichkeiten?
Der Umgang mit Accounts von Verstorbenen variiert je nach Internet-Plattform. Twitter und Facebook bieten Erben zum Beispiel nur minimalen Zugriff auf das Konto. Um die Deaktivierung eines Accounts zu beantragen, werden persönliche Daten sowie die Sterbeurkunde benötigt. Webseiten wie zum Beispiel Netflix, WordPress und Wikipedia bieten keine Möglichkeit, das Konto zu löschen.
Die Webseite backgroundchecks.org bietet mit dem Tool justdelete.me eine umfangreiche Auflistung von Internetdiensten an. Die Plattformen werden nach der Einfachheit der Account-Löschung bewertet. Außerdem wird zu jedem Dienst ein Direktlink zur Löschung des Kontos angegeben, sofern verfügbar.
Da E‑Mail-Provider eine zentrale Rolle für den digitalen Nachlass spielen, sollte man hier besonders auf die Bestimmungen achten. GMX und Web.de bieten zum Beispiel Zugang zum Postfach des Verstorbenen an, Yahoo hingegen nur die Löschung des Accounts.
Die E‑Mail-Anbieter „Posteo“ und „Mailbox.org“ sind in Sachen Privatsphäre und Datenschutz freilich die besseren Alternativen – allerdings mit der „Einschränkung“, dass ohne Benutzerdaten kein Zugriff auf das jeweilige Konto möglich ist. Auf Anfrage teilten uns die Anbieter mit, dass die Zugangsdaten am Besten im Testament hinterlegt werden sollten. Dies sei die einzige Methode, um nach dem Tod Zugang zum Account eines Verstorbenen zu erlangen. Auch mit einer Sterbeurkunde bestehe keine Möglichkeit, auf den Account zuzugreifen, betonte Mailbox.org.
Versteckte Folgekosten dürften bei beiden Anbietern nicht entstehen, denn beide werden mit Prepaid bezahlt. Lädt der Nutzer kein Guthaben auf, wird auch nichts nach dem Tod abgebucht.
Google bietet einen eigenen Dienst an, um den digitalen Nachlass zu regeln. Bis zu zehn Personen können benannt werden, die nach dem Tod Zugriff auf Daten bekommen können. Nach einer selbst bestimmten Frist, in der man inaktiv war, werden sie benachrichtigt. Man kann dabei selbst festlegen, wer wie viel Zugriff bekommt oder ob der Account automatisch gelöscht werden soll.
