Morgen soll die seit Jahren diskutierte und dann für zehn Tage zur Begutachtung verfügbare Urheberrechtsnovelle in Österreich als Regierungsvorlage auf den Weg gebracht werden. Kein Teil der Regierungsvorlage ist jetzt überraschenderweise das Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverleger. Derstandard.at berichtet unter Verweis auf die APA, dass das LSR herausgelöst und zunächst zur Notifizierung durch die EU-Kommission nach Brüssel geschickt werden soll:
Die Gesetzespassagen zum Leistungsschutzrecht sollen auf Basis der vorliegenden Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren überarbeitet und danach vor einem Beschluss durch Regierung und Parlament zwecks Notifizierung durch die EU-Kommission nach Brüssel geschickt werden. Ein „Prozess, der einige Monate dauern wird“, hieß es gegenüber der APA. „Danach geht der innerösterreichische Prozess weiter.“ Die Notifizierung sei erforderlich, weil es sich um eine „technische Regulierung“ handle. Die EU prüft dabei, ob der notifizierte Entwurf Hemmnisse für den freien Warenverkehr oder für den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft oder für abgeleitete EU-Rechtsvorschriften schaffen kann.
Auch in Deutschland gab es 2013 Diskussionen über eine notwendige Notifizierung des hiesigen Leistungsschutzrechts. Da das österreichische LSR im Wesentlichen dem deutschen LSR entspricht ist das Ergebnis der Notifizierung auch für dieses von großer Relevanz – ganz abgesehen von der grundlegenden Frage, ob das deutsche LSR mangels Notifizierung EU-rechtswidrig ist. In Österreich will man diesbezüglich jedenfalls offensichtlich kein Risiko eingehen.
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