Mal ganz abgesehen davon dass die WELT das Schengener Informationssystem (SIS II) irreführend eine „Terrorliste“ nennt, steht in einem Bericht der Zeitung doch ein interessantes Detail: Demnach waren die Namen der beiden Brüder Saïd und Chérif Kouachi durch französische Behörden ins Schengener Informationssystem eingespeist worden. Sie standen also auf der größten Fahndungsliste der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Vermutlich aber nur zur „verdeckten Registrierung“, denn einen Grund zur Festnahme gab es nicht.
Derartige Einträge dienen dazu, bei jedem Grenzübertritt oder Verkehrskontrollen Informationen über die Personen zu speichern. Auf diese Weise können sie dann heimlich getrackt werden. Die ausschreibende Polizeidienststelle erhält dann sofort eine Nachricht. Alle Reisewege sind auch nachträglich nachvollziehbar. Die Maßnahme darf sowohl zur Strafverfolgung als auch zur Gefahrenabwehr vorgenommen werden.
Die „verdeckte Kontrolle“ bzw. „verdeckte Registrierung“ war zunächst als Artikel 99 im Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) geregelt worden. Damit erstrecken sich die Maßnahmen nicht nur auf das Gebiet der Europäischen Union, sondern auch die am Schengener Abkommen teilnehmenden Länder Schweiz, Island und Norwegen. Von Interesse sind Daten über Personen oder Fahrzeuge, darunter auch Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Container.
Die heimliche Verfolgung von Personen und Sachen stieg laut einem Bericht der EU-Kommission vom Sommer um 30% an. Nun soll sie verstärkt auch gegen „ausländische Kämpfer“ eingesetzt werden. Gemeint sind jene Personen, die an bewaffneten Kämpfen im Namen des Koran etwa in Syrien oder dem Jemen teilnehmen und dann in die EU zurückkehren. Dabei handelt es sich meist um Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten.
Auch Mehdi Nemmouche, der Attentäter auf das Jüdische Museum in Brüssel, war im SIS II zur „verdeckten Registrierung“ ausgeschrieben. Geholfen hat es nicht.