Seit langem haben wir die Geschichte des Internet-Phänomens „Technoviking“ begleitet, das Fragen über kollektive Formen der digitalen Kulturproduktion, des Urheberrechts und des Rechts am eigenen Bild aufwirft – und zwar nicht nur theoretisch sondern auch ganz konkret im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.
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Australien plant, Kinder und Jugendliche aus sozialen Netzwerken auszusperren. Der heute vorgestellte Gesetzentwurf sieht auch Alterskontrollen vor. Unklar bleibt vorerst, wie diese umgesetzt werden sollen.
Seit Jahren tobt der Kampf um Inhaltemoderation und damit die Meinungsfreiheit im Netz. Im Januar übernehmen die Republikaner in den USA die Macht. Dabei macht auch der frisch designierte Chef der Telekom-Aufsicht FCC klar: Online-Anbietern soll die Moderation auf ihren Diensten schwerer gemacht werden.
Bzgl. des beschriebenen Falles, lohnt sich stets der Zusatz : „ Des selbsternannten Video Künstlers“ Fritsche. . Obwohl der Beleg einer für eine künstlerische Arbeit ( Stichwort Schöpfungshöhe) in Deutschland eher sehr niedrig ausgelegt wird, konnte der Richter in gegenständlichen Verfahren keinerlei künstlerische Qualität in der Arbeit Fritsches erkennen können. Dies ist in durchaus süffisanter Diktion dem Urteil zu entnehmen. Der nun aktuelle hier promotete Videobeitrag trägt leider auch bei Wohlwollen nicht dazu bei, einen Prozeß der künstlerischen Weiterentwicklung Fritsches erkennen zu können. Was durchaus erstaunlich, und auch schade ist, denn der Stoff hätte eine qualitative Umsetzung verdient gehabt. Was bleibt ist das Dankesgebet an dem Richter, der klargemacht hat, das die vorgeschobene Scheinbehauptung, man sei Schöpfer eines künstlerischen Werkes, nicht dazu mißbraucht werden kann, andere gegen deren Willen einfach so zur Belustigung der YouTube Gemeinde, und der Geldvermehrung YouTube sund Googles , in die Öffentlichkeit gebracht zu werden. So bleiben uns „Künstler“ die mit einen Video Best Off kotzender Berliner Wochenendtouristen Ihren YouTube Channel pimpen wollen, oder ähnlichen zum Glück erspart.
Ah ein Copyright Chill.
Fountain von Marcel Duchamp ist also keine Kunst, und Marcel Duchamp kein Künstler? Oder ist er Künstler weil er sich 1917 nicht Remixer genannt hat?
Hier ist auch schon ein Kernproblem des Urheberrechts, denn gerade das Werk Fountain wäre nie über die Hürde der Schöpfungshöhe gekommen, obwohl es ein Meilenstein der Kunstgeschichte ist.
Ich sehe also keinen Grund sich über die Arbeit eines Künstlers in der Art Ihres Kommentars lustig zu machen, nur weil ein spezieller Jurist ggf. einen anderen Kunstgeschmack hat.
Naja Bernd, es ist schon so, dass der Kunstbegriff fachlich sehr gut definierbar ist. Nicht erst seit dem Internet beschäftigen sich Richter und Fachleute mit der Einschätzung, ob einem Werk eine eigenständige Schöpfungshöhe beizumessen ist, oder nicht. Die Betrachtungen dazu sind vielfältig. So kann ein Stück Fett neben einen Bild eines Klassikers ein eigenes Werk darstellen, eine technisch versierte Zeichnung im Stil eines alten Meisters aber nicht. Mich hat es eher immer Beeindruckt, wie qualifiziert und einer klaren Logik folgend, sich Richter und Fachleute in diesen Umfeld bewegen. Neu ist, das davon profitierende Plattformen der „sharing is caring“ Abteilung , bestrebt sind, den Begriff „ Kunst“ für Ihre monetarisierung zu missbrauchen. Das zielt darauf ab, dass Kunst, auch in Abwägung zu Persönlichkeitsrechten, einen besonderen Schutz genießt. Es liegt in der kommerziellen Logik und Google, YouTube,.Thiel , flickr etc. etc. schlicht nahe, zu versuchen möglichst alles einfach als Kunst zu deklarieren, um sich so rechtliche Konflikte vom Hals zu schaffen. Besonders lächerlich wird das in die hauseigene YouTube channels gehandhabt. Dort werden Haushaltswaren Verkaufssendungen, oder Frisöre Beratungstipps, und allerlei anderes Schwachmatentum ernsthaft als „ Videokunst“ beworben. Mag sein, dass innerhalb der Netzgemeinde die Dumbheit gegenüber künstlerischer Leistung tatsächlich schon so abgesunken ist, dass es dort in der Tat egal ist, ob „ Die Lochis“ einen Film machen, oder Herzog. Mein Eindruck ist zumindest dann so, wenn wie im konkreten Beispiel, selbst dieses ( halbwegs) legale Werk von Fritsch nicht, nicht hinsichtlich der dokumentarischen Qualität eingeordnet wird. Diese ist schlicht ( auch wenn Du das vermutlich nicht glaubst , Neutral betrachtet) sowohl gestalterisch als auch filmhandwerklich, unter aller Sau. Vor ein paar Monaten gab es auch mal ein Beispiel eines Disco MashUp der hier ebenfalls zu Begeisterung geführt hat. Das konnte aber ebenso nur mit einer sehr tiefen Unkenntnis und emotionaler Begleitung künstlerisch und handwerklicher Mindestqualifikation einhergehen. Was mich treibt. Die „Lochis“ sind in der Netzgemeinde der Standard, den die Netzgemeinde gerade noch kulturell verstehen kann.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/youtube-werbung-vor-hetzvideos-gegen-fluechtlinge-a-1058254.html Remix und MashUp sind leider das beliebteste Stilmittel für Hetzte. Ein Glück, dass unser aktuelles Recht soetwas verbietet. Ich frag mich wie verblendet man sein muss, um eine Rechtmäßigkeit solch widerlicher Machschaften zu fordern. Und jetzt bitte nicht “ Na so war das nicht gemeint“ antworten. Denn leider doch, exakt so ist das gemeint, und lässt sich bei der Lesart der Right2Remix Befürworter auch nicht vermeiden. Wollen Sie etwa ein gesetz schaffen, dem ein ( willkürlichenrKatalog mit 10.0000 Ausnahmen beigelegt wird, was nciht erlaubt sein soll? Was füe ein Unsinn. Sich da und dort ein paar positiv klingende Beispiele rauszupicken, und diese in ein Pseudomusuem zu stecken, ist Zynisch, verglichen zu den Schaden, den viele bzgl. so einer Denke haben würden. Jetzt kann der Staatsanwalt noch tätig werden, nach der Umsetzung der Vorstellung der R2R Promotern, dann nicht mehr.Wer will das ernsthaft, außer YouTube und anderen Plattformen, denen alles rrechtens ist, was clicks, und somit Datenabgriff, generiert ?
Bei rechtaufremix.org gibt es sogar einen eigenen Punkt in den FAQ zu diesem Thema. Ich zitiere mal:
Der Einwand, Werke könnten dann auch in neonazistischen Kontexten verwendet werden, wird bisweilen vor allem in Deutschland und Österreich von Seite der Kunstschaffenden gegen die Einführung eines allgemeinen Rechts auf Remix vorgebracht. Dem können wir jedoch drei Punkte entgegensetzten:
1.) Die befürchtete Nutzung in neonazistischen Kontexten ist in der Regel mehr als hypothetisch denn tatsächlich praktische zu verstehen.
2.) Für den unwahrscheinlichen Ernstfall bleiben jedoch bestehende Verhetzungs- und Wiederbetätigungsverbote von einem Recht auf Remix unberührt.
3.) Und wenn alle Stricke reißen, handelt es sich wahrscheinlich um einen Fall, auf den das Voltaire zugeschriebene Zitat von S.G. Tallentyre passt: „Ich missbillige, was du sagst, aber würde bis auf den Tod dein Recht verteidigen, es zu sagen.“
Ganz abgesehen davon ist es mehr als lustig zu glauben, Leute die menschenrechtswidrige Hetze betreiben, würden sich zwar nicht vom Strafrecht, aber vom Urheberrecht abschrecken lassen.
Es geht doch NUR ums Strafrecht. Wie kommen Sie auf eine Problematik des Urheberrechts, das ist nochmals eine andere Baustelle, die mit tangiert wird. Aktuell schärfen Politik und Justiz Ihre Krallen, um der Unterstützung strafbaren Handelns, und dem dazu unterstützenden Treiben von Facebook YouTube und ähnlichen, ein Ende zu setzen. Tatsächlich gab es bzgl. dieser Rechtsdurchsetzung in der Vergangenheit Defizite. Aber Sie können doch nicht ernsthaft eine Absetzung eines Straftatbestandes deshalb fordern, weil es Fälle gibt, die trotz Bestrafung der Handlung, dies dennoch tun ! Das wäre. Als ob nur eine hinreichend genügende Menge an Tätern anderen mit den Hammer auf den Kopf schlagen müssen, um dann irgendwann das Hammerschlagen auf Köpfe als zulässig zu erklären. Absurd. Strafrecht hat NOCH NIE strafrechtlich relevante Taten verhindert, Strafrecht sanktioniert diese nur, in der Hoffnung, dass diese Sanktion als Abschreckung hilfreich ist. Sie wollen die Abschreckung auflösen. Abstrus. Dafür argumentieren Sie ernsthaft mit 3 Punkten, die schlicht zynisch sind. Darauf einzugehen erübrigt sich für mich, denn ich kann mir wirklich niemanden vorstellen, der diese 3 Punkte nicht mit Kopfschütteln quittieren würde. Und dabei ist die Rechte Hetzte nur 1 Punkt! unter duzenden die mir allein schon spontan einfallen, bei denen vermutlich auch Sie eine Nichtgültigkeit von R2R deklarieren würden. Außer so funktioniert Recht nicht. Recht muss einen allgemeingültigen Anspruch haben, sonst wird aus Recht staatliche Willkür. Gefallen mir die Pergida Demonstrationen ? Nein. Sind diese Rechtens ? Ja! Nur so können sich Demokratien bewähren, mit allgemeingültigen regeln. Ob es mir gefällt, oder nicht.
Ich kann Ihnen nicht folgen. Bei Recht auf Remix geht es nur ums Urheberrecht, das Strafrecht bleibt davon unberührt.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.
Bzgl. des beschriebenen Falles, lohnt sich stets der Zusatz : „ Des selbsternannten Video Künstlers“ Fritsche. . Obwohl der Beleg einer für eine künstlerische Arbeit ( Stichwort Schöpfungshöhe) in Deutschland eher sehr niedrig ausgelegt wird, konnte der Richter in gegenständlichen Verfahren keinerlei künstlerische Qualität in der Arbeit Fritsches erkennen können. Dies ist in durchaus süffisanter Diktion dem Urteil zu entnehmen. Der nun aktuelle hier promotete Videobeitrag trägt leider auch bei Wohlwollen nicht dazu bei, einen Prozeß der künstlerischen Weiterentwicklung Fritsches erkennen zu können. Was durchaus erstaunlich, und auch schade ist, denn der Stoff hätte eine qualitative Umsetzung verdient gehabt. Was bleibt ist das Dankesgebet an dem Richter, der klargemacht hat, das die vorgeschobene Scheinbehauptung, man sei Schöpfer eines künstlerischen Werkes, nicht dazu mißbraucht werden kann, andere gegen deren Willen einfach so zur Belustigung der YouTube Gemeinde, und der Geldvermehrung YouTube sund Googles , in die Öffentlichkeit gebracht zu werden. So bleiben uns „Künstler“ die mit einen Video Best Off kotzender Berliner Wochenendtouristen Ihren YouTube Channel pimpen wollen, oder ähnlichen zum Glück erspart.
Ah ein Copyright Chill.
Fountain von Marcel Duchamp ist also keine Kunst, und Marcel Duchamp kein Künstler? Oder ist er Künstler weil er sich 1917 nicht Remixer genannt hat?
Hier ist auch schon ein Kernproblem des Urheberrechts, denn gerade das Werk Fountain wäre nie über die Hürde der Schöpfungshöhe gekommen, obwohl es ein Meilenstein der Kunstgeschichte ist.
Ich sehe also keinen Grund sich über die Arbeit eines Künstlers in der Art Ihres Kommentars lustig zu machen, nur weil ein spezieller Jurist ggf. einen anderen Kunstgeschmack hat.
Naja Bernd, es ist schon so, dass der Kunstbegriff fachlich sehr gut definierbar ist. Nicht erst seit dem Internet beschäftigen sich Richter und Fachleute mit der Einschätzung, ob einem Werk eine eigenständige Schöpfungshöhe beizumessen ist, oder nicht. Die Betrachtungen dazu sind vielfältig. So kann ein Stück Fett neben einen Bild eines Klassikers ein eigenes Werk darstellen, eine technisch versierte Zeichnung im Stil eines alten Meisters aber nicht. Mich hat es eher immer Beeindruckt, wie qualifiziert und einer klaren Logik folgend, sich Richter und Fachleute in diesen Umfeld bewegen. Neu ist, das davon profitierende Plattformen der „sharing is caring“ Abteilung , bestrebt sind, den Begriff „ Kunst“ für Ihre monetarisierung zu missbrauchen. Das zielt darauf ab, dass Kunst, auch in Abwägung zu Persönlichkeitsrechten, einen besonderen Schutz genießt. Es liegt in der kommerziellen Logik und Google, YouTube,.Thiel , flickr etc. etc. schlicht nahe, zu versuchen möglichst alles einfach als Kunst zu deklarieren, um sich so rechtliche Konflikte vom Hals zu schaffen. Besonders lächerlich wird das in die hauseigene YouTube channels gehandhabt. Dort werden Haushaltswaren Verkaufssendungen, oder Frisöre Beratungstipps, und allerlei anderes Schwachmatentum ernsthaft als „ Videokunst“ beworben. Mag sein, dass innerhalb der Netzgemeinde die Dumbheit gegenüber künstlerischer Leistung tatsächlich schon so abgesunken ist, dass es dort in der Tat egal ist, ob „ Die Lochis“ einen Film machen, oder Herzog. Mein Eindruck ist zumindest dann so, wenn wie im konkreten Beispiel, selbst dieses ( halbwegs) legale Werk von Fritsch nicht, nicht hinsichtlich der dokumentarischen Qualität eingeordnet wird. Diese ist schlicht ( auch wenn Du das vermutlich nicht glaubst , Neutral betrachtet) sowohl gestalterisch als auch filmhandwerklich, unter aller Sau. Vor ein paar Monaten gab es auch mal ein Beispiel eines Disco MashUp der hier ebenfalls zu Begeisterung geführt hat. Das konnte aber ebenso nur mit einer sehr tiefen Unkenntnis und emotionaler Begleitung künstlerisch und handwerklicher Mindestqualifikation einhergehen. Was mich treibt. Die „Lochis“ sind in der Netzgemeinde der Standard, den die Netzgemeinde gerade noch kulturell verstehen kann.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/youtube-werbung-vor-hetzvideos-gegen-fluechtlinge-a-1058254.html Remix und MashUp sind leider das beliebteste Stilmittel für Hetzte. Ein Glück, dass unser aktuelles Recht soetwas verbietet. Ich frag mich wie verblendet man sein muss, um eine Rechtmäßigkeit solch widerlicher Machschaften zu fordern. Und jetzt bitte nicht “ Na so war das nicht gemeint“ antworten. Denn leider doch, exakt so ist das gemeint, und lässt sich bei der Lesart der Right2Remix Befürworter auch nicht vermeiden. Wollen Sie etwa ein gesetz schaffen, dem ein ( willkürlichenrKatalog mit 10.0000 Ausnahmen beigelegt wird, was nciht erlaubt sein soll? Was füe ein Unsinn. Sich da und dort ein paar positiv klingende Beispiele rauszupicken, und diese in ein Pseudomusuem zu stecken, ist Zynisch, verglichen zu den Schaden, den viele bzgl. so einer Denke haben würden. Jetzt kann der Staatsanwalt noch tätig werden, nach der Umsetzung der Vorstellung der R2R Promotern, dann nicht mehr.Wer will das ernsthaft, außer YouTube und anderen Plattformen, denen alles rrechtens ist, was clicks, und somit Datenabgriff, generiert ?
Bei rechtaufremix.org gibt es sogar einen eigenen Punkt in den FAQ zu diesem Thema. Ich zitiere mal:
Ganz abgesehen davon ist es mehr als lustig zu glauben, Leute die menschenrechtswidrige Hetze betreiben, würden sich zwar nicht vom Strafrecht, aber vom Urheberrecht abschrecken lassen.
Es geht doch NUR ums Strafrecht. Wie kommen Sie auf eine Problematik des Urheberrechts, das ist nochmals eine andere Baustelle, die mit tangiert wird. Aktuell schärfen Politik und Justiz Ihre Krallen, um der Unterstützung strafbaren Handelns, und dem dazu unterstützenden Treiben von Facebook YouTube und ähnlichen, ein Ende zu setzen. Tatsächlich gab es bzgl. dieser Rechtsdurchsetzung in der Vergangenheit Defizite. Aber Sie können doch nicht ernsthaft eine Absetzung eines Straftatbestandes deshalb fordern, weil es Fälle gibt, die trotz Bestrafung der Handlung, dies dennoch tun ! Das wäre. Als ob nur eine hinreichend genügende Menge an Tätern anderen mit den Hammer auf den Kopf schlagen müssen, um dann irgendwann das Hammerschlagen auf Köpfe als zulässig zu erklären. Absurd. Strafrecht hat NOCH NIE strafrechtlich relevante Taten verhindert, Strafrecht sanktioniert diese nur, in der Hoffnung, dass diese Sanktion als Abschreckung hilfreich ist. Sie wollen die Abschreckung auflösen. Abstrus. Dafür argumentieren Sie ernsthaft mit 3 Punkten, die schlicht zynisch sind. Darauf einzugehen erübrigt sich für mich, denn ich kann mir wirklich niemanden vorstellen, der diese 3 Punkte nicht mit Kopfschütteln quittieren würde. Und dabei ist die Rechte Hetzte nur 1 Punkt! unter duzenden die mir allein schon spontan einfallen, bei denen vermutlich auch Sie eine Nichtgültigkeit von R2R deklarieren würden. Außer so funktioniert Recht nicht. Recht muss einen allgemeingültigen Anspruch haben, sonst wird aus Recht staatliche Willkür. Gefallen mir die Pergida Demonstrationen ? Nein. Sind diese Rechtens ? Ja! Nur so können sich Demokratien bewähren, mit allgemeingültigen regeln. Ob es mir gefällt, oder nicht.
Ich kann Ihnen nicht folgen. Bei Recht auf Remix geht es nur ums Urheberrecht, das Strafrecht bleibt davon unberührt.