Digitale Gesellschaft e.V. zum Kabinettsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung und den auf einer Pressekonferenz vorgestellten Gesetzesentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung werden zahlreiche Netzakteure zu Recht aktiv. Unter ihnen auch der Digitale Gesellschaft e.V. „Kabinettsbeschluss zur VDS: Überrumpelungstaktik zum Abbau der Grundrechte.

Mit dem heute eilends herbeigeführten Kabinettsbeschluss unterstreicht die Bundesregierung noch einmal ihren Willen, eine öffentliche Debatte über die Vorratsdatenspeicherung gar nicht erst aufkommen zu lassen. Diese Überrumpelungstaktik ist angesichts der Begründungsschwäche des Vorhabens wenig verwunderlich und angesichts seiner Grundrechtswidrigkeit verheerend. Zudem werden schon jetzt Forderungen nach einer Verschärfung des Gesetzes laut. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags müssen der Protokollierung des Kommunikationsverkehrs daher eine entschlossene Absage erteilen.

Noch 307.150 Euro für digitale Freiheitsrechte.

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