Zahlreiche beim Bundeskriminalamt (BKA) vorgenommen Speicherungen von Personendaten waren rechtswidrig. Dies geht aus einem Kontrollbericht (pdf) des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) hervor, der nun mittels einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz befreit wurde.
Untersucht wurde die seit 2008 bei der Staatsschutzabteilung des BKA geführte Zentraldatei „PMK-links-Z“. Der damals noch amtierende BfDI, Peter Schaar, hatte hierzu einen „Beratungs- und Kontrollbesuch“ in der Abteilung Staatsschutz in Meckenheim vorgenommen. Der Bericht datiert auf September 2012, rund vier Jahre nach Errichtung der Datei „PMK-links-Z“.
Zweifelhafte Praxis kam erst über IFG-Anfragen ans Licht
„PMK“ steht für „Politisch motivierte Kriminalität“. Verarbeitet werden Daten über linken politischen Aktivismus. Auch die Landeskriminalämter liefern hierzu Informationen. Der Zweck der Zentraldatei ist die „vorbeugende Strafverfolgungsvorsorge“ bzw. „vorbeugende Gefahrenabwehr“.
Auch die Errichtungsanordnung der Datei wurde erst über eine IFG-Anfrage öffentlich. Demnach werden außer Personen- und Sachdaten auch Örtlichkeiten und Institutionen gespeichert. Ebenfalls gesammelt werden Ereignisse oder Daten aus der Telekommunikationsüberwachung. Soweit bekannt, basiert die Datei auf einem System der Firma rola Security Solutions, die inzwischen von T-Systems aufgekauft wurde.
Geprüft wurden 33 stichprobenartig ausgewählte Fälle. Aufmerksam wurde der ehemalige oberste deutsche Datenschützer erst durch eine Eingabe eines Petenten, der sich widerrechtlich gespeichert sah und dessen Fall ebenfalls geprüft wurde. Die Ergebnisse dieses Einzelberichts werden in einem gesonderten Bericht festgehalten.
Etliche Speicherungen zu weitgehend oder zweifelhaft
In der Datei „PMK-links-Z“ sind Personen in unterschiedliche Betroffenenkategorien unterteilt. Hierzu gehören „Beschuldigte“, „Verdächtige“, „Kontakt-/Begleitpersonen“, „Sonstige Personen“ und „Prüffälle“. Bei letzteren wird noch ermittelt, bevor eine endgültige Zuordnung vergeben wird.
Der BfDI hat in sämtlichen Kategorien Mängel gefunden. Speicherungen seien zu weitgehend oder zweifelhaft, etwa wenn keine ausreichende Tatsachengrundlage für eine „Negativprognose“ oder „Gefahrenprognose“ vorlag. Teilweise seien sogar Personen gespeichert gewesen, die lediglich „im Zusammenhang mit Versammlungen“ aufgefallen sind.
Bei „sonstigen Personen“ fehlte laut dem Bericht in allen geprüften Fällen eine Speicherungsgrundlage. Dies habe der Staatsschutz selbst zugegeben:
Das BKA räumte bereits während des Prüfgespräches ein, dass alle in dieser Betroffenenkategorie während des Kontrollbesuchs betrachteten Personendatensätze nicht hätten gespeichert werden dürfen und kündigte eine unverzügliche Prüfung aller gespeicherten Personen dieser Betroffenenkategorie an. Nach Mitteilung des behördlichen Datenschutzbeauftragten hat das BKA im Nachgang nunmehr nahezu sämtliche Speicherungen dieser Kategorie gelöscht.
Gespeicherte nicht immer dem Phänomenbereich „links“ zuzuordnen
Die Verarbeitung von „Prüffällen“ sei aus datenschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich kritisch und führe laut dem BfDI zur Gefahr, dass Personen gespeichert werden, die an der Begehung von Straftaten nicht beteiligt oder womöglich nur zufällig an bestimmten Orten anwesend waren. Auch würden Informationen ausländischer Behörden gespeichert. In einem geprüften Fall sei eine Person bei einem bestimmten Ereignis im Ausland anwesend gewesen, ein konkreter Vorwurf gegen den Betroffenen wurde aber nicht mitgeteilt.
Soweit personenbezogene Daten aber keine Informationen zu Straftaten oder Gefahrenlagen enthielten, dürften diese „nicht dauerhaft aufbewahrt und erst recht nicht mit Dateien verknüpft werden“. Außerdem sei in vielen Fällen zu hinterfragen, ob die Gespeicherten tatsächlich zwingend dem Bereich der PMK „links“ zuzuordnen seien. So seien in manchen Fällen die Personalien Hunderter Personen festgestellt worden, bei denen gar nicht zweifelsfrei festgestellt werden könne, ob eine „Negativprognose“ vorliegt.
Überarbeitungsbedarf bei den Ländern
Ein wesentlicher Teil der Speicherungen beruht laut dem BfDI auf Meldungen innerhalb des sogenannten Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD). Sie werden von Landespolizeibehörden in „kriminaltaktischen Anfragen“ übermittelt und enthalten „Erkenntnisse, die bestimmte Ereignisse und Personen betreffen“. Die „kriminaltaktischen Anfragen“ werden von den Landeskriminalämtern dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität durch ein Ankreuzfeld zugeordnet.
Hinsichtlich dieser Praxis habe laut dem BfDI „dringender Überarbeitungsbedarf“ bestanden, insbesondere in den Ländern. Das BKA solle „genauere Lagemeldungen einfordern“, um eine bessere Sachverhaltsgrundlage zu erhalten. Nur so könnten die Voraussetzungen der Speicherung überhaupt beurteilt werden. Die Prüfung der Zulässigkeit der Datenübermittlungen liege jedoch im Verantwortungsbereich der Länder. Im Bericht wird angekündigt, hierzu die zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu informieren.
Sogar Anfragen ans BKA werden aufbewahrt
Die „sehr weitgehende Übermittlungspraxis der Länder“ führe laut dem BfDI häufig zu weiteren rechtswidrigen Speicherungen beim BKA. So würden vor Veranstaltungen Informationen an das BKA übermittelt, um dieses um eine Einschätzung der bestehenden Gefahrenlage zu bitten. Mitunter werden diese Anfragen dann „dauerhaft für Zwecke der Gefahrenvorsorge aufbewahrt“.
Vielfach erhält das BKA auch keine Informationen über den Ausgang offener Verfahren. So bleibt unklar, ob Daten wegen eines Freispruchs eigentlich gelöscht werden müssten. Wenn das BKA von den Staatsanwaltschaften der Länder diesbezüglich nichts erfährt, können auch andere Behörden nicht darüber unterrichtet werden.
Extra hohe Fristen zur Löschung angekreuzt
Bei einigen der überprüften Speicherungen fiel auf, dass nicht für jede einzelne Eintragung wie vorgeschrieben eine Aussonderungsprüffrist vergeben wurde. Stattdessen hatte das BKA einfach die „höchst mögliche Prüffrist“ von zehn Jahren angekreuzt. Bei Prüffällen darf diese aber beispielsweise maximal zwei Jahre betragen.
Sind Betroffene mehrfach gespeichert (etwa als „Beschuldigte“ und „Prüffälle“) richtet sich die Aussonderungsprüffrist oft nach dem neuesten Ereignis. Alte Daten werden dann nicht wie vorgeschrieben gelöscht („Mitzieheffekt“). Das BKA habe dies mit den Systemeinstellungen der rola-Datei erklärt. Das von rola verwendete Dateisystem sei laut dem BfDI „in rein technischer Hinsicht“ für Verknüpfungen von Personen und Ereignissen „besonders gut geeignet“ und daher bei falscher Handhabung problematisch.
„Auch provokante Formen des Protests grundgesetzlich geschützt“
In „PMK-links-Z“ werden auch Daten zu Versammlungen verarbeitet. Gespeichert werden AnmelderInnen und TeilnehmerInnen gleichermaßen. Der BfDI sieht hierfür keine Rechtsgrundlage, denn sofern die Versammlungsteilnahme nicht im Zusammenhang mit einer Straftat oder einer polizeirechtlichen Gefahr gestanden hat, dürfe sie laut dem Kontrollbericht niemals erfasst werden. Dies wiege umso schwerer, wenn die Versammlungen störungsfrei verlaufen seien. Dass die Betroffene dennoch in BKA-Dateien landen, betrachtet der BfDI als „gravierenden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften“. Dies gelte nicht nur für die geprüfte Zentraldatei:
Auch außerhalb der Zentraldatei „PMK-links-Z“ sehe ich es kritisch, wenn beispielsweise die Meldung einer Polizeidienststelle vom [geschwärzt] im Vorgangsbearbeitungssystem gespeichert wird, die Informationen über eine Anmeldung einer Kundgebung des Vereins [geschwärzt] betrifft.
Ähnliche Bedenken äußerte der BfDI bereits bei der Prüfung der inzwischen aufgelösten und in „PMK-links-Z“ überführten Datei „IgaSt – international agierende gewaltbereite Störer“. Sie diente dazu, die bei Staatsschutzabteilungen der Kriminalämter anfallenden Daten „im Themenzusammenhang ‚Globalisierung'“ zu sammeln. Gemeint waren Personen, von denen bekannt war, dass sie zu Protesten auch ins Ausland reisen. Sie wurden auch dann gespeichert, wenn keine Verurteilung vorlag. Auch dies war rechtswidrig. Im neuen Bericht heißt es dazu:
Ich sehe mich daher in meinen Ausführungen im Kontrollbericht zur Prüfung der Zentraldatei „lgaSt“ bestätigt, wonach auch provokante Formen des Protests grundgesetzlich geschützt sind und daher die Teilnehmer nicht gespeichert werden dürfen.
Zusammenfassung: das BKA speichert alles über jeden aus jedem beliebigen Grund auch ohne konkreten Anlass für so lange wie möglich ohne regelmäßige Überprüfung zur Löschung und verknüpft alle vorhandenen Daten miteinander.
@Peter
genau so funktioniert ein Polizei- und Überwachungsstaat http://blog.fefe.de/?ts=abd2d8e4 oder anders gesagt -> willkommen im IV Reich
Das ist korrekt.
Und wer sich wehrt, bekommt es mit der vollen Breitseite.
Dann werden sich mal Hausdurchsuchungen ausgedacht, ein möglichst gravierender Tatvorwurf konstruiert, den dann garantiert jeder Richter abstempelt. Im Laufe der Ermittlungen wird dann der Tatvowurf immer weiter abgemildert, weil sich der „Verdacht“ ja nicht bestätigt.
Am Ende bleibt dann eine Anklage wegen Nichtigkeiten oder eben eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens übrig nach unzähligen Jahren Ermittlungszeit. Denn auch wenn es nichts zu ermitteln gibt, bleibt halt die Akte irgendwo im Stapel liegen. Die Betroffenen hören nach oftmals fünfstelligen Anwaltskosten nach x Jahren, dass das Ermittlungsverfahren dann doch mal eingestellt wurde.
Was aber nichts heisst, denn eingestellt heisst ja nicht, dass man nicht trotzdem auf der persönlichen Hassliste des entsprechenden Ermittlers steht, was jederzeit erneut erfundene Ermittlungen nach sich ziehen können. Prüft ja keiner, haftet ja keiner.
Wenn die DDR ein Unrechtstaat gewesen sein soll, dann frage ich mich, was das ist, was wir derzeit schon einigen Jahren erleben…
Werden die betroffenen Bürger den auch ordnungsgemäß informiert?
Man kann ja auch nicht einfach dad Auto eines Bürgers benutzen?
Oder gibt es einen Unterschied zwischen Auto und Adresse in Bezug auf Besitz.
Ist es eigentlich mit unserer Verfassung vereinbar, dass ein (CDU) Innenminister eine Behörde unterhält, die Material sammelt, um bei Bedarf politisch Andersdenkende kurzfristig einzuschüchtern oder anderweitig aus dem Verkehr zu ziehen?
Polizei und Politiker haben sich ja in den letzten Jahren ein schönes Instrumentarium gebastelt, um mit Reiseverboten, verbeugender Inhaftierung oder einfach Ermittlungen wegen irgendwelcher diffuser Anschuldigungen jeden, die irgendwie mal in einer Datenbank gelandet ist, zumindest vorübergehend still zu legen.
Am Fall Edathy war schön zu sehen, wie das funktioniert – Ein Politiker stellt kritische Fragen, und das BKA regelt auf dem kleinen Dienstweg, dass er (nach der Bundestagswahl) keine wichtigen Posten bekommt. Wenn die Sache unerwarteterweise auffliegt, kann man immer noch ‚Beweise‘ sammeln gehen.
Oktober 2013 – mit Gerüchten kaltgestellt. Februar 2014: Jetzt erst genügend Beweise, um ein Verfahren ein zu leiten März 2015 – Verfahren eingestellt.
Eben.
Der Fall Edathy zeigt das sehr schön.
Dazu kommen die Medien, die den Mob aufhetzen, Lastwagen werden mit dummen Sprüchen bedruckt und Til Schweiger startet seine Facebook-Kampagne und erntet dafür wie viele 100.000 „Likes“?
Daran sieht man, wie aufgeheizt und aufgehetzt die Stimmung im Land ist.
Und warum?
Wegen NICHTS. Denn wenn Edathy WIRKLICH belastendes Material besessen hätte, dann wäre das Verfahren nicht gegen eine einfache Geldauflage eingestellt worden. Was sind für einen Edathy schon 5.000 Euro? Das bewegt sich eher im Rahmen eines Bußgeldes.
Aber anstatt das Ding zwischen den Ohren auch zu benutzen, kreischt und schreit der Pöbel auf, dass man sich mit Besitz von Kinderpornos so billig freikaufen könne.
Fakt ist wohl eher: Edathy hat nichts dergleichen besessen. Er hat sich demnach nicht freigekauft, sondern sich lediglich von zig Gerichtsterminen freigekauft, bei denen er jedesmal wieder im medialen Fleischwolf gelandet wäre (weil auch die Medien nicht nachdenken).
Wäre da wirklich etwas drangewesen, hätte der Richter oder auch Staatsanwalt an einer Verurteilung festgehalten. Aber offensichtlich erkannte man auch bei Gericht, dass das Ganze eingestellt wird.
Edathy selbst hat sich nicht einmal falsch verhalten, denn ganz egal wie er sich verhalten hätte, er wäre so oder so zerfleischt worden. Denn bei DEM Vorwurf gibt es keinerlei Verteidigung. Mit dem Vorwurf vernichtet man heute alles. Du kannst Kinder verstümmeln, misshandeln, einsperren, fertig machen oder zerstückeln. Alles nicht so schlimm. Aber NACKTFOTOS! Das geht gar nicht, das ist schlimmer als Mord.
Vorgestern erst wieder im Videotext gelesen: Mutter tötet drei ihrer Kinder, ein viertes kann sich gerade noch zu Nachbarn retten. Und? Wo ist der Aufschrei? Wo ist der Mob, der monatelang durch alle Medien marodiert? Wo sind die Journallien, die sich geifernd drauf stürzen?
NICHTS. Aber WEHE, ein MANN besitzt möglicherweise NACKTFOTOS von MINDERJÄHRIGEN.
Das Schlimme und Tragische dabei ist, dass wir selbst nicht einmal mehr in der Lage sind, diese Wahnvorstellungen zu erkennen, eben weil wir durch BILD und Co. (selbst wenn wir diese Medien nicht konsumieren, wir bekommen es aber dennoch von allen Seiten mit) derart aufgehetzt sind.
Und das ist dann letztlich auch der Nährboden, der die Polizei immer mehr anfüttert und unseren „Staat“ zu immer willkürlichen Gesetzen treibt.