Christiane Schulzki-Haddouti berichtet in der ct‘ über „Zügelloses Scoring – Kaum Kontrolle über Bewertung der Kreditwürdigkeit.“
Aufsichtsbehörden sind weitgehend machtlos gegenüber Auskunfteien, die die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern per Scoring bewerten. Der Gesetzgeber gibt den Kontrolleuren nur wenige Werkzeuge an die Hand. Verbraucherschützer sehen dringenden Handlungsbedarf für eine gesetzliche Neuregelung.
Es wäre ja auch och schöner, wenn der Schuldner Einfluss auf die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit hätte. Das ist ja geradezu absurd.
Auskunfteien gibt es Dutzende in Deutschland. Alle beurteilen die Kreditwürdigkeit eines Schuldners auf unterschiedliche Art und Weise. Ihre Kunden sind (potentielle) Gläubiger. Denen müssen die Auskunfteien möglichst passende Daten liefern. Beurteilen sie die Bonität eines Schuldners besser als sie ist, steigt die Kreditausfallrate und der Auftraggeber wird sich bald eine andere Auskunftei suchen. Beurteilen sie die Bonität dagegen zu schlecht, entgeht dem Auftraggeber ein lukrativer Abschluss. Auch dann wird er sich bald eine neue Auskunftei suchen. Auskunfteien haben also das existenzielle Ziel, die Bonität der Schuldner möglichst passend zu bewerten.
Der Kommentar von Steffen ist voller unbelegter Unterstellungen. Erstens geht es ja gerade um die Frage, ob ein Subjekt des Ratings auch tatsächlich Schuldner ist. Zweitens ist nicht ersichtlich, warum einem Schuldner keine Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben sein soll. Was soll daran absurd sein? Im Gegenteil! Es entspricht gerade nicht rechtsstaatlichen Prinzipien, dass über Bürger Unwahrheiten verbreitet werden, die dieser dann mühsam in Verfahren gegen die Auskünften wieder korrigieren muss, was – wie das jüngste Urteil des BGH zeigt – nicht einfach ist. Und last but not least ist die Behauptung, Auskünften hätten ein vitales Interesse an richtigen Bewertungen selbst bei wohlwollender Betrachtung nur Pauschal richtig, nicht aber im Einzelfall. Und gerade um den Schutz des Einzelnen geht es.