Der deutsche Mailanbieter Posteo hat es in den Guardian geschafft. Der Artikel lobt das junge Unternehmen dafür, anonym E-Maildienste anzubieten und damit das Befolgen von Polizeianfragen nach Personendaten von Haus aus unmöglich zu machen. Die Betreiber, Patrik und Sabrina Löhr dazu:
Wir wollen die Daten unsrer Kunden nicht. Wir wollen nicht ihre Namen, ihre Adressen, ihre Geburtsdaten. Und weil wir diese Daten nicht haben, können wir sie auch nicht verlieren oder dazu gezwungen werden, sie weiterzugeben.
Besonders in Zeiten nach Snowden ist das Datenschutzversprechen von Posteo attraktiv. Seit den ersten Leaks wuchs die Kundenzahl von 10.000 auf 70.000 an. Damit Nutzer konsequenter verschlüsselt kommunizieren können und Mails nicht mehr unverschlüsselt auf Posteos Servern liegen müssen, wird gerade an einer Lösung gearbeitet, ebenso wie an einem Support für Mailverschlüsselung via PGP.
Disclaimer: Posteo ist Sponsor von netzpolitik.org und einige unserer Autorinnen und Autoren sind dort Kunden.
„…und Mails nicht mehr unverschlüsselt auf Posteos Servern liegen müssen…“
Wird Posteo die Lösung von Mailbox.org kopieren oder etwas eigenes?
Gutes Konzept. Insbesondere gefällt mir die behauptete fehlende Verknüpfung von Zahlungsdaten und Postfach. Wie immer bei solchen Dingen muss man dem Anbieter vertrauen, dass es auch stimmt.
Momentan setze ich noch auf einen (kostenpflichtigen) Mailanbieter außerhalb der EU und USA. Durch die „Offshore“-Lage werden zwar keine Lauschangriffe der Geheimdienste verhindert – das gilt jedoch auch für Posteo – aber polizeiliche und juristische Maßnahmen sehr stark erschwert. Anordnungen deutscher, europäischer oder amerikanischer Gerichte interessieren dort niemanden.
Die fehlende Verknüpfung von Zahlungsdaten und Postfach stimmt so. Du kannst das Geld theoretisch auch nur mit der E-Mail-Adresse versehen in einem Umschlag in deren Breifkasten werfen.
Verstehe ich es richtig, dass Posteo mit der Anonymität das Metadaten-Problem lösen will? Die fallen zwar trotzdem an, können dann aber nciht mehr einer Person zugordnet werden. Das würde natürlich nur funktionieren, wenn die Mailadresse nciht den eigenen Namen enthalten würde.
Das Angebot ist vielversprechend, aber leider fehlt mir ein Feature:
Ich möchte serverseitig einen optionalen Filter nutzen, der alle E-Mails ausfiltert, die nicht mindestens signiert sind. Posteo bietet das leider nicht an.
Zu Posteos Rettung muss ich sagen, dass mir auch kein anderer Mail-Provider bekannt ist, der das im Programm hat… vielleicht könntet Ihr bei Eurem Sponsor ja mal vorsichtig nachfragen. ;-)
Bei mailbox.org kannst du problemlos Mails rausfiltern, die nicht mindestens signiert sind.
Über einfache Sieve-Regeln — einen Regeleditor findest Du im Verwaltungsbereich unseres mailbox.org-Office — kannst Du leicht die PGP-Signatur-Markierungen prüfen und diese Mails behalten, andere Mails löschen lassen.
Schaue ich mir gerne an. Danke für den Hinweis!
Was ich nicht verstehe ist, wenn die Betreiber doch so technisch versierte Leute sind, warum akzeptieren die nicht einfach Bitcoin als Zahlungsmittel?
Möglicherweise, weil die Buchhaltung etwas überkomplex ist?
Und der Hoster von denen wirbt mit dem Slogan: „Unsere Kunden sind mittlere und große Unternehmen sowie Behörden.“ Frage: Werden die heroisch Widerstand leisten, wenn die Behörden nach der Platte fragen?
Um das für Mitbürger mit wenig steuerrechtlichem Hintergrund mal etwas näher auszuführen: Bitcoins können in der Buchhaltung im Prinzip wie eine fremde Währung angesehen werden – so wie chinesische Yuan oder norwegische Kronen. Aber es ist eine Währung, die sehr stark im Wert schwankt. Allein deswegen wird diese „Währung“ von vielen Unternehmen bislang nicht beachtet – man kann wegen der starken Schwankungen nicht vernünftig mit dem Geld planen. Es kommt hinzu, dass ein Unternehmen auf Einnahmen Umsatzsteuer abführen muss. Wenn man als Unternehmen Zahlungen in fremden Währungen akzeptiert, so muss man die Geldeingänge zur Berechnung der Umsatzsteuerlast mit monatlich vom Finanzministerium festgelegten Wechselkursen umrechnen. Das Ministerium veröffentlicht aber keine Umrechnungskurse für Bitcoins… Einige Unternehmen mögen Zahlung per Bitcoin akzeptieren, ob die interne Verrechnung aber einer Steuerprüfung standhalten würde, hängt wohl vom Einzelfall ab.
Wir empfehlen zum Spaß mal ein Gespräch mit dem örtlichen Finanzamt. Wir hatten das bereits.
@Bürger:
Sie haben das korrekt erläutert. NUR: Wenn eine Währung in den amtliche Listen des BMF nicht auftaucht, muss (und darf natürlich) ein anderer geeigneter Bewertungsmaßstab herangezogen werden. Da es dafür dann eben keine amtlichen Vorgaben gibt, muss man versuchen, ähnlich wie bei den amtlichen Listen vorzugehen, beispielsweise Durchschnittskurse auf Tagesmittelbasis für den ganzen Monat zu bilden. Ebenfalls möglich wäre natürlich, die Bitcoins zum jeweiligen Tageskurs am Tag des Zuflusses bzw. der Ausführung der Lieferung oder Leistung abzurechnen.
Schwieriger und damit letztlich kostspieliger macht es die Sache aber natürlich auf jeden Fall.
Aber ganz nebenbei: Ich sehe den Sinn der Verwendung von Bitcoins nicht ein. Anonymität ist damit ja gerade nicht verbunden, es sei denn man betreibt als Zahlender einen riesigen Aufwand.
Genau das ist der Punkt. heoretisch ist das möglich, vollkommen unklar ist aber, ob sich der Verwaltungsmehraufwand überhaupt lohnt. Wir nehmen hier Spenden über Bitcoin ein und unsere Buchhaltung flucht fast jedes Mal, weil das Finanzamt erwartet, dass jede Spende sofort zum Tageskurs verkauft werden muss, weil das sonst als Spekulation gesehen wird. In der Regel beläuft sich eine Spende über ein paar Euro, d.h. man hat Stress.
Hmm. Es gibt ein Update hierzu:
http://bitcoinage.de/index.php/bitcoin-und-die-umsatzsteuer/
@Markus Beckedahl:
Wie gesagt, ich glaube auch nciht, dass sich der Aufwand lohnt, zumal ich keinen Vorteil gegenüber anderen Währungen sehe. Das ändert sich erst, wenn Bitcoins weiter verbreitet sind und Kunden entsprechende Zahlungsmöglichkeiten öfter nachfragen.
Umsatzsteuerrechtlich wird die Umsatzsteuer bei Ausführung der Lieferung oder Leistung oder bei Berechnung nach vereinnahmten Entgelten bei Zufluss fällig. Für die Höhe der USt ist somit wohl der Tageskurs anzusetzen. Das ist soweit denke ich auch eine logische Vorgehensweise.
Sofort verkaufen muss man Bitcoins als Unternehmen nicht. In der Bilanz müssen sie zu einem passenden Kurs bewertet werden. Die einschlägigen bilanzrechtlichen/handelsrechtlichen Vorschriften gelten hier ganz genauso. Wenn man Bitcoins wie eine Fremdwährung sieht bzw. wie der verlinkte Artikel erwähnt als offene Forderung, dann sollte eigentlich klar sein, siw Bitcoins bilanzrechtlich zu verbuchen sind.
Dass im verlinkten Artikel das Ministerium sich fünfmal windet und dann mit einem sowohl als auch antwortet, als es um die Frage ging, ob Bitcoins wie eine Fremdwährung zu behandel sind, ist erst einmal unerheblich. Dies stellt lediglich eine Meinungsäußerung des Ministeriums dar.
Klar ist aber auch, dass die Verwendung von Bitcoins bis zum Vorliegen höchstgerichtlicher Entscheidungen immer mit einem Risiko verbunden ist. Dass der Staat sein an sich gerissenes Geldmonopol mit Hauen und Stechen verteidigen will, war zu erwarten.