Spiegel Online hat heute von den Klagen unter Strafermittlern berichtet, die nicht wissen was sie tun sollen, weil sie sich an das doofe Grundgesetz halten müssen und keinen Staatstrojaner mehr einsetzen dürfen. Der magische Satz, mit dem Kriminelle sich der Verfolgung durch deutsche Behörden entziehen, ist dem Artikel zufolge: „Das besprechen wir besser über Skype“.
Ein bißchen überraschend, denn schon vor den Snowden-Enthüllungen galt Skype als höchstwahrscheinlich abhörbar, und der neue Besitzer Microsoft war bisher nicht dafür bekannt, sich mit dem Staatsapparat anzulegen, wenn der was von ihm wollte.
Aber auch wenn man über Skype hinausdenkt, bleibt es dabei, dass ein rechtmäßiger Einsatz einer solchen Software schlicht nicht möglich ist. Das bekräftigt auch der Jurist Ulf Buermeyer gegenüber netzpolitik.org:
Quellen-TKÜ im Strafprozess ist selbst dann illegal, wenn der Trojaner „nur“ das kann, weil es keine Rechtsgrundlage dafür in der Strafprozessordnung gibt. Man bräuchte also nicht nur neue Technik, sondern auch ein Gesetz.
Laut Umfrage des Spiegel halten sich die Behörden auch brav an das Verbot. Wobei, eine Ausnahme gibt es da eventuell:
das LKA Berlin blieb schwammig: Einerseits heißt es, dass man Fragen zu solch „vertraulichen Vorgängen“ nicht beantworte, andererseits verweist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf die Antwort auf eine kleine Anfrage des Berliner SPD-Abgeordneten Sven Kohlmeier vom September. Dort schreibt der CDU-Innensenator Frank Henkel, dass seine Beamten einen neuen Trojaner besorgt hätten, derzeit aber auf die Quellen-TKÜ verzichteten. Nur ist das noch immer so? Eine Nachfrage nach dem aktuellen Stand wollte die Senatsverwaltung nicht beantworten.
Schon erstaunlich, dass die Frage, ob sich eine Strafverfolgungsbehörde an die Verfassung hält, einen „vertraulichen Vorgang“ betrifft. Man darf ausserdem auch gespannt sein, wie der von SPON zitierte Polizeigewerkschafter „in rechtspolitischen Diskussionen glänzen“ können wird, wenn die Sammlung von Fallbeispielen, bei denen „die Ermittlungen durch den fehlenden Trojaner behindert wurden“, abgeschlossen ist. Vielleicht leitet er die rechtspolitischen Ausführungen ja mit „Wenn wir mal das Grundgesetz ausser Acht lassen“ ein.
Hier meine Sammlung an sicherheitsgefährdendem Verfassungsgedöns :
– Weil nicht in jedem Haus und in jeder Wohnung Kameras überwachen, können MASSENHAFT Fälle von Vergewaltigung, häuslicher Gewalt und Kindesmissbrauch NICHT aufgeklärt werden.
– Weil nicht jedes Neugeborene sofort erkennungsdienstlich mit DNA-Probenentnahme behandelt wird, können UNZÄHLIGE schwerste Verbrechen NICHT aufgeklärt werden.
– Weil es kein Vorratsdatenregister zu allen Käufern, Besitzern und Nutzern von Küchenmessern gibt, können JEDEN TAG brutalste todbringende Messerstechereien NICHT aufgeklärt werden.
– Weil Hinz und Kunz Schlafzimmerschränke, Waschmaschinen und Lollis mit Bargeld anonym beschaffen darf, können JEDE MINUTE fiese Mafia-Paten schmutziges Drogengeld und bluttriefendes Waffengeld reinwaschen.
– Weil die Gewaltenteilung noch teilweise gilt und teilweise Richter wertvolle Zeit bis zur Blankovollmachtsermächtigung verstreichen lassen, können dem EDLEN ZWECK verpflichtete Polizisten das Böse nicht wirksam bekämpfen.
– Weil Richter nicht immer die lupenreine Ermittlungsarbeit von aufrechten Vorzeige-Polizisten angemessen zu würdigen wissen, kommen JEDEN TAG üble Unmenschen ungeschoren und zu milde davon.
– Weil das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht institutionalisiertes Misstrauen gegen den Staat hegen, wird das Vertrauen in die weißen Ritter bei Polizei und Geheimdiensten in unerträglichem Maße unterwandert.
Grundrechte sind Verbrechensförderer.
Verfassung ist Staatsterror.
Krieg ist Frieden.
Unwissenheit ist Stärke.
Freiheit ist Sklaverei.
Fehlt noch, dass man Verdächtige nicht foltern darf … wie soll man da Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aufklären?
hier wird die Satire / Ironie erkannt – in anderen Kreisen würdest du breite und erst gemeinte Zustimmun ernten.
Das finde ich erschreckend!
Och…keine Angst ihr werdet was anderes finden, fragt doch mal bei der NSA nach…:-(
Dass die Microsoft-Zentrale in den USA mit der NSA zusammenarbeitet, heisst ja nun noch lange nicht, dass die sich mit einem kleinen deutschen Kriminalbeamten abgeben bzw. tun, worum sie von der deutschen Konzernniederlassung, die hauptsächlich niederen Tätigkeiten wie Werben und Verkaufen nachgeht, gebeten werden.
Ganz so einfach solltet Ihr Euch das nicht machen.
Herkömmliche Telefonüberwachung geschieht vollständig im deutschen Rechtsrahmen, soll heißen, es gibt für alle Beteiligten klare Regeln und Verfahren. Im Gegensatz dazu läuft eine Überwachung von Skype ohne Anzapfen der Quelle erstmal auf die gute Laune eines ausländischen Konzerns hinaus – ein Rechtssystem, das auf so einer Grundlage fußt, lässt sich mit einem Wort beschreiben: Bananenrepublik. (Wer jetzt meint, Deutschland wäre schon eine Bananenrepublik, möge sich über den Ursprung des Begriffs informieren.)
Ein Rechtssystem sollte niemals auf der Überwachung der Bürger fußen. Telekommunikationsüberwachung ist ein Eingriff in Grundrechte. Daher würde ich nicht von „Grundlage“ oder auch nur von „einer Grundlage“ sprechen, sondern sie ist ein Ermittelungsinstrument, das, wenn man es überhaupt zulässt, was nicht selbstverständlich ist, nur in Ausnahmefällen erlaubt sein kann.
Unabhängig davon:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/08/17/skype-staat-hort-mit/
Wobei natürlich möglich wäre, dass sie dafür damals Telekommunikationsquellenüberwachung verwendet haben, streich also ggf. den letzten Teil. Der Rest gilt.
Auch ein Ausnahmefall muss anwendbar bleiben und örtlichen Regularien entsprechen, darum geht es. Wie oft die Überwachung eingesetzt wird, war überhaupt nicht mein Thema.
Nochmal: Man macht es sich etwas sehr einfach mit dem Hinweis, deutsche Ermittler könnten doch in Sachen Skype bei Microsoft in den USA um Hilfe bitten. Ich möchte jedenfalls nicht, dass die deutsche, also trotz allem immer noch unsere Polizei sich an US-Gesetzen orientieren muss bzw. vom Gutdünken eines US-Konzerns abhängig ist.
Ich habe vorallem auf die Wortwahl reagiert.
Das aufgeworfene Problem verstehe ich durchaus. Allerdings ist das eben die Realität von grenzübergreifenden Transaktionen. Es gibt auch außerhalb des Internets Beispiele dafür, etwa die Finanzdienstleistungen in Steueroasen. Liegt der Zugriffspunkt außerhalb der Zuständigkeit eines Landes, kann eben nur über vertraglich geregelte internationale Kooperation ein verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen werden, was freilich eigene neue Grundrechtsgefährdungen mit sich bringen kann.
Ich würde aber auch davor warnen, den Blickwinkel der Sicherheitsbehörden anzunehmen, die häufig davon ausgehen, dass ein Ermittlungsinstrument verfügbar sein _muss_. Vielmehr sollte man es immer als Privileg ansehen, dass nur insofern es überhaupt verfassungskonform gestaltet werden kann gewährt wird. Das gilt besonders für Instrumente, die Grundrechtseingriffe darstellen und gleichzeitig staatliches Handeln maskieren.
Mir ging es auch hier eher um das Framing. Ansonsten, was nicht geht, geht eben nicht, aber insofern gebe ich dir Recht, einfach nur der Verweis auf Zugriffsmöglichkeiten durch Geheimdienste im Ausland greift da möglicherweise zu kurz.