Live-Ticker zur Vfgh Verhandlung über die Vorratsdatenspeicherung in Österreich

Verfassungsgerichtshof in ÖsterreichWir berichten live aus dem Gerichtssaal des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (Vfgh) in der Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung. Dieser Blogbeitrag wird ständig aktualisiert und berichtet live aus dem Gerichtssaal. Der offizielle Beginn der Verhandlung ist 10:30. Dieser LiveTicker wird so lange fortgeführt wie mein Internet und Aku reicht, hoffen wir das Beste! Aufgrund der schlechten Akustik im Saal kann ich die Vollständigkeit und Korrektheit der Aussagen nicht garantieren.

 

10:14

Der Saal füllt sich langsam. Im Vorfeld gab es ein großes Drängen rund um die 100 Plätze im eigentlichen Verhandlungssaal. Deshalb entschied sich der Vfgh einen LiveStream in einem zweiten Saal anzubieten. Ton- und Videoaufzeichnungen sind ab Beginn der Verhandlung untersagt, Live-Ticker ist aber erlaubt! :)

10:17

Die aktuelle Verhandlung wurde von drei Parteien angestrebt, dem AK Vorrat Österreich, der Kärntner Landesregierung und einer Zivilperson, die bei einem Telekommunikationsunternehmen arbeitet. Der AKVorrat sammelte auf Verfassungsklage.at 11.139 Mitkläger_innen, welche aber in einem gestrigen Beschluss des Vfgh bis auf den Erstantragssteller Christof Tschohl für ungültig erklärt wurden. Hintergrund ist das aus Datensparsamkeit vom AK Vorrat darauf verzichtet wurde für 11.138 Menschen Kopien der Mobilfunkverträge einzureichen. Der AK Vorrat verwies zwar explizit darauf diese Verträge jederzeit nachreichen zu können, das wurde aber vom Vfgh niemals angefragt. Für den Antrag macht es rechtlich aber keinen Unterschied ob eine Person oder 11.139 hinter der Klage stehen.

10:24

Die Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Österreich wurde vom Vfgh dem europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. In diesem Verfahren wurde die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung fast 8 Jahre nach ihrem Beschluss 2006 aufgehoben! Damals gab es auch einen Live-Ticker, den könnt ihr hier nachlesen. Damit ist die Verpflichtung für ein nationales Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gefallen, jetzt geht es darum diese Gesetzte auch national zu kippen.

10:30

Die Verhandlung beginnt der Richtersenat ist im Saal eingetroffen! Der Richter ermahnt alle im Saal sich geräuscharm zu verhalten. Die drei Antragsteller werden genannt, es geht um die Frage der Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung.

10:34

Die einzelnen Verfahrensparteien werden jetzt ihren Statements vom Richter verlesen. Es beginnt die Kärntner Landesregierung. Die strittigen Artikel werden genannt, es geht um die pauschale Speicherung von Daten und die Kompatibilität mit der EU Grundrechte-Charta, welche in Österreich im Verfassungsrang steht, und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Am 28. November hat der Vfgh ein Vorabentscheidungsverfahren dem EuGH vorgelegt. Darin geht es um die Grundrechtskompatiblität der Richtlinie und Fragen der Auslegung. Der EuGH hat die Richtlinie für ungültig erklärt, der Gesetzgeber hat seine Kompetenzen damit überschritten. Es wird noch mal heraus gestrichen, was auch im Urteil des EuGH ein großer Punkt war, es gibt keine Maßnahmen zum Schutz dieser sensiblen Daten.

Der Richter fasst die drei Anträge zusammen. Schon durch die Speicherung passiert ein Grundrechtseingriff, auch wenn nicht darauf zugegriffen wird. Aus den gesammelten Daten können Rückschlüsse über das Verhalten geschlossen werden. Die Umgehungsmöglichkeiten in Firmen, oder Mobilfunknetzen, sowie Prepaid Verträge erlauben weiters eine anonyme Kommunikation. Durch die Vorratsdatenspeicherung wird das Recht freie Meinungsäußerung gefährdet. Die Maßnahme ist nicht verhältnismäßig.

Die Bundesregierung sagt in ihrer Stellungnahme die Österreichische Umsetzung sei grundrechtskonform und verhältnismäßig.

Die heutige Verhandlung soll der Beantwortung folgender Fragen dienen:

1) Welche Straftaten wurden mit Hilfe der VDS aufgedeckt? Nach welchen Gesichtspunkten stützen Ermittlungsbehörden Auskunftsersuchen?

2) Die Frist für die Speicherung läuft ab Erzeugung der Daten bis 6 Monate nach Beendigung der Kommunikation. Ab wann gilt eine Internetverbindung (Stichwort: always on) als beendet?

3) Löschung der Daten:

a) sind gelöschte Daten wiederherrstellbar?

b) sind beauskunftete Vorratsdaten wiederherrstellbar?

4)

a) Ist es zur Benachrichtung der Datenschutzbehörde mit einer Verletzung des Schutzes personenbezogene Daten gekommen? Hat die Regierung anderweitig Kenntnis von Verletzungen des Datenschutzes?

b) Hat die Datenschutzbehörde schon jemals Kontrollen durchgeführt?

5) Gab es schon Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen im Rahmen de VDS? Wenn ja, gibt es bekannte Fälle?

Präsident des Vfgh: Fragen richten sich hauptsächlich an die Bundesregierung, aber alle Antragsteller können sich äußern.

10:50

Jetzt spricht die Kärntener Landesregierung. Es wird eine Studie zitiert nach denen es keine valide Argumentation für die Nützlichkeit von Verkehrsdaten zur Verbrechensbekämpfung aus. In allen Argumenten wurde bisher immer mit Einzelfällen argumentiert, die unsauber generalisiert wurden. Ein fehlen von Vorratsdaten hätte keine Auswirkungen auf die Verbrechensbekämpfung. In der Evaluierung der VDS auf EU Ebene lassen die Daten aus den Mitgliedsländer keineswegs auf eine Nützlichkeit der Vorratsdatenspeicherung schließen.

Zur Frage 1a geht es nicht nur um die Eignung der VDS zur Verbrechensbekämpfung, sondern auch um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Er hält fest, dass die gesamte Bevölkerung von der anlasslosen Massenspeicherung betroffen sind. Die Beauskunftung von Vorratsdaten beschränkt sich nicht auf potentielle Täter, sondern auch Daten von Dritten können betroffen sein.

10:57

Der Richter ermahnt die Kärntner Landesregierung sich auf die Fragen zu beziehen.

VDS sollte auf aufgelistete schwere Straftaten beschränkt sein. Es wird in Frage gestellt ob die Datenschutzbehörde eine geeignete Stelle ist für den Schutz der Datensicherheit.

Der Vertreter schließt sein Plädoyer und argumentiert für die Aufhebung der VDS.

11:03

Jetzt hat der Anwalt von Antragsteller Seitlinger, der Mitarbeiter eines Telekommunikationsunternehmens, am Wort.   Der Anwalt argumentiert mit der 2002 EU Richtlinie und nimmt Bezug auf die Stellungnahme der Bundesregierung. Der Richter ermahnt ihn bei seinem Statement zu bleiben, der Vfgh entscheidet selbst wie er die Stellungnahme der Bundesregierung interpretiert.

Die Aufklärungsquote ist in Österreich seit der Einführung der VDS gesunken.

11:07

Jetzt ist der Anwalt des AK Vorrat am Wort! Der Anwalt verweist auf die Einbringungen, die der Gerichtshof schon kennt. Der Richter ermahnt ihn trotzdem sich allein auf die Fragen zu beziehen. Der Gerichtshof fragt nach wenn Unklarheiten bestehen. Bezüglich Frage 4 gibt es Ausführungen die ich aber akustisch nicht verstehe.

11:11

Jetzt ist die Bundesregierung am Wort. Der Vertreter beginnt mit einleitenden Statements zur Zulässigkeit der Anträge. Die Beantwortung der Fragen wurden auf Resorts aufgeteilt.

Die Datenschutzbehörde sei unabhängig. (Dazu wurde Österreich auch schon einmal vom EuGH verurteilt.)

Zu Frage 1: wird auf Anlagen verwiesen.

Jetzt sprich Mg. Christian Pilnacek, Sektionschef aus dem Justizministerium.

Es wird die Statistik über die Straftatbestände zitiert, aufgrund welcher Daten angefragt wurden. Der Rechtsschutzbeauftragte hat 385 Geschäftsfälle kontrolliert. Es folgt eine Auflistung der Deliktskategorien für die Auskunft von Vorratsdaten:

137 Diebstahldelikte

63 Suchtgift

45 Raub

41 Betrugsdelikte

2 Fälle von Mord wo VDS einen Beitrag zur Aufklärung leistete.

Kein einziger Fall von Terrorismus.

Insbesondere bei eBay Betrug sei die VDS hilfreich, wenn man genau weiß wann mit welcher IP Adresse „auf das Internet zugegriffen wurde“. Ohne VDS könnte man keine weiteren Ermittlungsansätze für Ermittlungen im Internet.

Die Verwendung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich sei Verhältnismäßig.

Pilnacek liest seine Antworten vor, mit sehr vielen Verweisen auf Paragraphen und komplizierten verschachtelten Satzkonstruktionen. Mehrere Richter haben inzwischen die Augen geschlossen oder schauen recht entgeistert in den Raum und nicht auf den Regierungsvertreter.

11:25

Zur Frage der korrekten Löschung von Daten gibt es keine Beschwerden. (deshalb geht man wohl davon aus dass alles schon seine Richtigkeit hat…).

Der Richter verlangt von Pilnacek seine Unterlagen und lässt von Gerichtshelferin 5 Kopien davon machen.

Jetzt ist Sektionschef Christian Singer am Wort über die Frage wann eine Kommunikation im Internet beendet ist. Mit dem abschicken einer E-Mail ist dieser Kommunikationsvorgang abgeschlossen. Bei IP Adressen kann man von „always on“ sprechen. Mit der Vergabe einer IP Adressen beginnt eine Kommunikation. Eine verfassungskonforme Interpretation geht von einer strikten Auslegung aus was ein Kommunikationsvorgang ist.

Zur Frage 3a der Löschung von Daten. Wirtschaftlich ist es nicht machbar die Daten in Echtzeit zu löschen, das machen Cronjobs. Aber Beauskunftet dürfen diese Daten nicht mehr werden. Der Gesetzgeber meint, es muss eine physische Lösung stattfinden und nicht nur eine logisch (Anm.: Als gelöscht markiert).

11:34

Die Bundesregierung schließt ihre Statements. Einer der Richter fängt an Nachfragen zu stellen.

Richter Frage an Sektionschef Singer: Laut ihnen beginnt die Uhr zu laufen wenn ein E-Mail weg geschickt wird. Wie funktionier das technisch?

Singer: Beim abschicken von E-Mails hat man ja eine Uhrzeit, das umzusetzen wird technisch möglich sein. Da bin ich aber vielleicht der falsche Ansprechpartner, aber ich weiß was der Gesetzgeber gemeint hat. Der Betreiber muss ja auch nur die Daten speichern, die bei ihm sowieso anfallen. Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet den Betreiber also nicht mehr Daten zu speichern, als nicht jetzt schon anfallen.

Pilnacek meldet sich zu Wort und zitiert aus dem Gesetzbuch in seiner Hand.

Richter erwähnt die Studie des Max Planck Instituts zur Verfassungskonformität der Vorratsdatenspeicherung, laut der die Maßnahme nicht maßgeblich zur Verbrechensbekämpfung beiträgt. Ist zu erwarten dass mit Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote bei der „Cyberkriminalität“ höher wären?

11: 40 Pilnacek

Die Aufklärungsquote hängt ja nicht von einer Ermittlungsmaßnahme ab. Insbesondere bei Suchtmittelbekämpfung sehen wir wie mehr Ermittlungsmaßnahmen auch die Aufklärungsquoten steigert.

Situation der Strafverfolgungsbehörden im Sinne der technischen Entwicklungen muss beachtet werden. Wir müssen die Provider zur Speicherung verpflichten um auf diese Daten zugreifen zu können. Insbesondere bei Internetdelikten haben wir sonst ein Problem Straftaten aufzuklären.

Ich kann das jetzt nicht mit einer Studie belegen. Aber die Max Planck Studie ist zu eng gefasst. Insbesondere bei Cybercrime ist es wichtig festzustellen wer hinter einer dynamischen IP Adresse steckt.

11:47

Nahfrage der Vize-Präsidentin an Pilnacek: Wieso gerade 1 Jahr Haftstrafe als Grenze für den Zugriff auf Vorratsdaten?

Pilnacek: Sehr geehrte Frau, wir können da jetzt lange drüber reden. Aber wir haben uns nach langer Diskussion auf diese Grenze verständigt. Entzug der persönlichen Freiung ist ein gewichtiges Instrument, ab der Grenze es auch zu einer Auslieferung kommen kann. Es ist ja auch nicht so schlimm, weil über die VDS ja auch nur die Verekhrsdaten betroffen sind und nicht der Inhalt der Kommunikation. Angesichts dieser Gewichtung haben wir uns für diese Grenze entschieden. Die Strafdrohung ist aus unserer Sicht aber immer nur ein Merkmal der Straftat ist. Aus Opfer Perspektive gibt es auch Interesse und ohne Zugriff auf die Daten können wir ja diese Straftaten ja auch nicht aufklären. Ich will auch anmerken, dass durch die VDS auch Personen entlastet werden können.

Richterin fragt nach konkretem Einzelfall einer Entführung, wie das wäre ohne VDS.

Pilnacek: Zu konkreten Fällen kann ich nichts sagen, aber im hypothetischen Fall einer Entführung ist es natürlich so dass wir ohne VDS darauf angewiesen sind darauf dass der Betreiber die Daten noch aus Betriebszwecken speichert.

Der Richter stellt eine Nachfrage an die drei Antragsteller, die VDS anfechten, rund um ein juristisches Detail einzelner Paragraphen.

Der Anwalt von Seitlinger argumentiert, dass Österreich sich bei einer Aufrechterhaltung der VDS einem Vertragsverletzungsverfahren auf EU Ebene aussetzt.

Bundesregierung: Falls das der Fall ist wäre es Thema für den EuGH, nicht dieses Verfahren im Vfgh.  Wir sehen keine generelle Unzulässigkeit Verkehrsdaten aufzubewahren.

[weitere Nachfragen des Richters an die Bundesregierung nach spezifischen Änderungen in Paragraphen des TKG]

Anm.: Das Verfahren vor dem EuGH war um einiges politischer und wurde näher an Prinzipien und nicht Paragraphen geführt.

12:05

Nachfrage des Richters bezüglich der Anträge gegen die VDS: Sehe ich das richtig es geht ihnen nicht um die Bestimmungen in STGB und STPO nach der Beauskunftung von, sowieso anfallenden, Daten. Sondern ihnen geht es um die pauschale Speicherung der Daten laut TKG?

Anwalt von AK Vorrat und Seitlinger Bestätigen das.

Richter: Ich übersetzte das für mich: Wenn ich WhatsApp für meine kriminellen Machenschaften verwende hilft die VDS nichts?

Singer: Ja das ist korrekt.

Pilnacek: Nein, auch bei WhatsApp habe ich eine IP Adresse über die ich Ermittlungen anstellen kann und den Inhalt der Kommunikation kenne ich ja eh nie.

Richter: Herr Singer, wie sehen sie das?

[Der Saal lacht :-)]

Singer: Naja, der Herr Pilnacek und ich sind eh einer Meinung. [Ausführungen über technische Unterschiede zwischen Internetzugang und einzelnen online Diensten und in wie weit darüber Daten beim Provider anfallen. Kurz um: Der Provider kennt bei Internetdiensten eigentlich nur die IP Adresse, aber sonst keine Metadaten über anfallende Kommunikation mit zB WhatsApp.]

Noch eine Nachfrage eines Richters an Hr. Singer darüber wie die VDS jetzt mit What’s App zusammen geht und ob er das eh richtig verstanden hat.

Singer: ISP speichert IP Adressen. Kommunikation mit amerikanischen Diensten wird nicht gespeichert. ISP weiß nur wann welche Person mit welcher IP online ist. Aber ISP weiß nicht was innerhalb dieser IP Verbindung passiert, das lässt das Gesetz nicht zu.

Richternachfrage: Was ist jetzt das Fristauslösende Ereignis (für die 6 Monate Speicherung)?

Singer: Bei E-Mail lässt sich das entstehen der Information ganz genau bestimmen. Das ist maßgeblich für die Speicherfrist.

Tschohl: Nur eine IP Adresse vergeben (dhcp Lease), sagt noch gar nichts darüber aus ob die Internet Verbindung auch gerade verwendet wird. Weiter mit Replik an Pilnacek: das der Inhalt bei dynamischen IP Adressen nicht zur Verfügung steht stimmt nicht. In der Realität ist es immer so, dass man zuerst den Server mit dem Inhalt der Kommunikation hat, dort findet man die IP Adresse und die beauskunftet man dann. Es gibt also immer zuerst den Inhalt und dann kommt man zur Person hinter der IP.

12:22

Weitere Richternachfrage an die Bundesregierung über das TKG. …

Singer: Technisch kann ich es nicht sagen, laut meinem technischen Verständnis hängt die Speicherung davon ab ob die Daten beim Provider anfallen.

Singer kann weitere Frage über die Beauskunftung von Daten bei Online Diensteanbietern (What’s App) nicht beantworten.

Tschohl meldet sich zu Wort: Wir haben eine Rechtsgrundlage laut derer Ermittler auch Online Dienste beauskunften  können. Es ist immer zuerst der Inhalt vorhanden, wenn auf VDS zugegriffen wird und genau da ist die Beauskunftung von IP Adressen der missing-link um hinter einen Anschlussinhaber zu kommen, beim Nutzer sind wir da noch nicht.

Bundesregierung meldet sich zu Wort und argumentiert mit dem Einzelfall von Grooming, also dem sexuellen Stalking von Kindern, und wie die VDS dabei eine große Hilfe für die Ermittler ist.

Richter fragt nach: Ich habe also immer zuerst den Inhalt und dann rufe ich die IP Adressen ab? Tschohl bejaht.

Bundesregierung, zwei Vertreter stehen auf und fallen sich gegenseitig ins Wort um dem zu entgegnen. Pilnacek fängt wieder an von seinen Zetteln vorzulesen und betont wie ohne Vorratsdaten keinesfalls gewisse Fälle aufgeklärt hätten werden können.

Anm: Insgesamt wird extrem viel über IP Adressen gesprochen und es wurde noch fast gar nichts zu Telefon- und Standort-Daten gesagt.

12:32

Richter fragt nach bei Pilnacek wie viele Verfahren ohne VDS nicht hätten aufgeklärt werden können. Pilnacek kann diese Statistik nicht liefern, aber argumentiert wieder mit den Straftaten wo VDS angefragt wurden und fängt an zu schätzen.

Weiterer Richter fragt bei der Bundesregierung nach: Bezüglich Cybercrime, wie kann mittels VDS ein eBay Betrug aufgeklärt werden? Wie kann die VDS helfen wenn ich statt einer Ausarten Vase ein Plastikheferl bekomme?

Pilnacek: ich muss seine vorherige Schätzung korrigieren. Kernbotschaft ist die gestiegene Aufklärungsquote durch die VDS. Bezüglich Ebay Delikten gibt es immer eine Anzeige mit Inhalt, wo es dann darum geht die IP Adresse zu einem Zeitpunkt einer Person zu zuordnen. Das ist der erste Ermittlungsansatz. Wie der Herr Tschohl korrekt ausgeführt hat, sagt mir das noch nichts darüber wer mit dieser IP Adresse unterwegs war. Man weiß dann aber zumindest dass von diesem Endgerät an diesem Standort zugegriffen wurde. Dann muss konventionell weiter ermittelt werden.

Richternchfrage: Sehe ich das richtig, dass sie damit noch nicht die IP Adresse von dem kennen, der mich betrogen hat?

Pilnacek: naja, vielleicht kann der Herr Tschohl dazu noch etwas technisch sagen.

Tschohl führt aus, dass es nur unter Mithilfe des Diensteanbieters möglich ist auf die IP zu kommen, wenn andere identifizierende Merkmale aber beim Diensteanbieter vorhanden sind brauche ich die Adresse gar nicht.

Richter: Das sind also die Daten des Diensteanbieters und damit brauche ich keine Vorratsdaten.

Richter: Was heißt hier eigentlich „Aufklärung“ von Straftaten wo die VDS angeblich geholfen haben soll in ihrer Statistik?

Pilnacek: Aufklären kann ja auch heißen Entlastung eines verdächtigen. Wenn die Vorratsdaten in die eine oder andere Richtung maßgeblich waren, dann zählt das zur Beitrag zur Aufklärung einer Straftat.

Richter: Kann bei Stalking Delikten VDS nicht ganz einfach mit prepaid Karten umgangen werden?

[Pilnacek antwortet mitt IMEI Kennung des Mobiltelefons, der Richter versteht E-Mail und es wird zwei mal hin und her gefragt. ]

Richter: Wie viel Stalking Fälle gibt es eigentlich?

Pilnacek: Da hab ich jetzt keine Daten.

Anm.: Damit hat das Justizministeriums (BMJ) vermieden klar zu stellen in wie viel Prozent der Delikte die VDS als Ermittlungswerkzeug verwendet wurde.

[Frage des Richters an die Vertreterin des Innenministeriums. …]

Richter: Wer kann unter welchen Bedingungen Auskunft auf Vorratsdaten haben? Wie steht das im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit oder ist die VDS per se nicht verhältnismäßig.

Seitlinger: Die pauschale Speicherung ist per se grundrechtswidrig. Unabhängig vom Zugriff auf die Daten. Bezüglich Stalking es gab 2046 Fälle. What’s App und Skype sind alle gute Wege die VDS zu umgehen.

Richter: Ich glaube es ist heraus gekommen dass die VDS nützlich ist für die Aufklärung mancher Verbrechen, aber der EuGH hat doch aufgezeigt dass die Pascale Speicherung nicht mit § 7 und § 8 EMRK sind. Meine Frage an die Bundesregierung ist wie sie diese Eingriffsschwere im Verhältnis sehen.

Bundesregierung: Der EuGH hat doch in Randziffer 59 klar gestellt, dass die VDS nur deswegen Unverhältnismäßig ist  weil keine Zugriffsregeln festgelegt werden, keine fixe Speicherdauer und keine Datenkategorien festgelegt wurden. Die Österreichische Umsetzung ist also verhältnismäßig.

Tschohl bekommt das Wort: Wir haben damals im Ludwig Bolzmann Institut für Menschenrechte an der Ausarbeitung der VDS mit gearbeitet. Aber damals schon war klar dass eine grundrechtskonforme Umsetzung, unabhängig von Zugriff, Speicherdauer und Datenkategorien nicht möglich ist.

Richter: Keine weiteren Fragen die Verhandlung wird geschlossen!

Mit einem Urteil ist vielleicht noch im Sommer,  spätestens im Herbst zu rechnen. Danke für die Aufmerksamkeit, ich hoffe es war informativ. Aufgrund des Multitaskings bitte ich die Rechtschreibfehler zu übersehen.

 

11 Ergänzungen

  1. Die Einleitung mit den Ermahnungen schreckt erst einmal ab, hier behält sich das Gericht vor selbst zu interpretieren – wobei in der Schlussfrage der Richter explizit die Meinung der Bundesregierung erfragt.
    In der Mitte wird es spannend, richtige Fragen und geschwurbel der Regierungsvertreter lassen hoffen das Klarheit erlangt wird.
    Nur zum Schluss, völlig unbegreiflich lässt der Richter drehbuchmäßig erkennen was des Gerichst unvoreingenommene Meinung ist – alles bestens… Barbara Salesch lässt Grüßen.

  2. Ja, es fällt auf, dass es nur um das böse Internet ging (IPs).

    Dabei geht es darum …

    Wer hat wann wen angerufen, wer wurde von wem angerufen, wo haben die beiden sich dabei befunden, wer hat wem wann eine E-Mail geschickt (inkl. Verteiler), wer hat von wem wann eine E-Mail erhalten, wo haben sich die Beteiligten dabei aufgehalten. Bei Handys, E-Mails und Festnetzen vollständige Speicherung aller Aufenthaltsorte (Privatwohnung, Krankenhaus, Parlament usw.).

    Also: Wer, wann, wo, mit wem, wie lange, wie oft, bzw. Aufenthaltsorte, Bewegungsprofile, Verhaltensmuster, zwischenmenschliche Kontakte.

    Von allen. Von Kindern, von Richtern, von Staatsanwälten, von Politikern, von Rentnern, von Anwälten, von deren Kindern … von allen, völlig ohne Anlass, jeder ist verdächtig.

    „Mit der Vergabe einer IP Adressen beginnt eine Kommunikation.“ So siehts aus, und damit kommunizieren Smartphones immer, weshalb auch ständig der Aufenthaltsort gespeichert wird.

    „Ich kann das jetzt nicht mit einer Studie belegen.“ ;D

    Die gleichen Nullen wie die vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht und dem EuGH.

  3. Zur Info: In der Verhanldung werden nur jene Punkte diskutiert, die der VfGH nicht schon aus den Akten verstanden hat bzw. wo Fragen bei der internen Diskussion aufgekommen sind.

    Wie Telefon/SMS funktioniert werden die Damen und Herren also vermutlich deswegen nicht erörtert haben, weil sie das im Prinzip verstehen..

    1. Was haben die Damen und Herren denn bei der Speicherung von Name und Adresse zu IPs nicht verstanden?

  4. danke für den live-ticker :)
    bin um 12h weg von der Verhandlung und nichts verpasst ausser viel weiteres drumherum gerede.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.