Die FAZ berichtet: Verleger blitzen beim Kartellamt ab
Das Bundeskartellamt hat eine Beschwerde deutscher Verlage gegen Google in Sachen Leistungsschutzrecht scharf zurückgewiesen. „Die Anknüpfungspunkte für ein eventuell kartellrechtsrelevantes Verhalten von Google beruhen teilweise nur auf Mutmaßungen“, heißt es in einem Brief des Kartellamts, der FAZ.NET vorliegt. „Das eigentliche Beschwerdeziel bleibt unklar.“
Die Beschwerde der VG Media sei nicht schlüssig und nicht substantiiert. Welches Ziel die Verleger hätten, sei nicht erkennbar. Google sei jedenfalls nicht dazu verpflichtet, den Verlagen ihre Auszüge abzukaufen. Die Artikel der Verlage müssten nicht mit so langen Auszügen gezeigt werden, dass dafür Geld fällig wird.
Auf einfache Anfrage wollte uns das Bundeskartellamt den Brief nicht übersenden. Also haben wir mal eine Informationsfreiheits-Anfrage gestellt.
Da wir die Pressemitteilung noch nicht online gefunden haben, veröffentlichen wir sie hier mal in Volltext:
Beschwerde der VG Media bietet keine hinreichende Basis für Einleitung eines förmlichen Missbrauchsverfahrens gegen Google
Bonn, 22. August 2014: Das Bundeskartellamt bestätigt auf Nachfrage, dass das Bundeskartellamt auf Basis der von VG Media eingereichten Beschwerde keine hinreichenden Ansatzpunkte sieht, um gegen Google ein förmliches Missbrauchsverfahren einzuleiten. Das Bundeskartellamt beobachtet unabhängig von der Beschwerde von VG Media das konkrete Verhalten und die belegbaren Reaktionen von Google auf die Geltendmachung des Leistungsschutzrechts durch die einzelnen Verlage oder die VG Media aus kartellrechtlicher Sicht und wird gegebenenfalls die Einleitung eines Verfahrens gegen Google von Amts wegen prüfen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Erforderlich für die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens ist stets ein hinreichender Anfangsverdacht. Die Beschwerde der VG Media konnte diesen nicht begründen.“
Die Beschwerde von VG Media richtet sich gegen das Verhalten von Google im Kontext des zum 1. August 2013 eingeführten Leistungsschutzrechtes für Presseverleger. Nach diesem Leistungsschutzrecht können Verleger Suchmaschinen und ähnlichen Diensten verbieten, ihre Presseerzeugnisse zu nutzen, soweit die Nutzung über einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte hinausgeht. Im Einzelnen ist die konkrete Reichweite des Leistungsschutzrechts derzeit streitig. Die von VG Media in der Beschwerde erhobenen Vorwürfe beschränken sich überwiegend darauf, auf die Möglichkeit von Kartellrechtsverstößen durch Google hinzuweisen, wenn Verlage sich bei dem Dienst Google News auf dieses Leistungsschutzrecht berufen. Sie knüpfen aber nicht an ein konkretes Verhalten von Google an. Dies gilt auch für den Beschwerdevorwurf, dass Google den Presseverlagen bei der Listung von Suchergebnissen in der allgemeinen Google-Suche Nachteile zufüge, um sie zu einem Verzicht auf die Geltendmachung des Leistungsschutzrechts zu zwingen.
Das Schreiben des deutschen Kartellamts ist (schon) öffentlich:
Link ging nicht: http://irights.info/artikel/bundeskartellamt-vg-media-google-leistungsschutzrecht-schreiben/23847
DWDL will da sogar eine verkappte Kartell-Drohung gegen die VG rauslesen:
http://www.dwdl.de/nachrichten/47282/lsr_kartellamt_weist_beschwerde_von_verlagen_zurueck/
:-D Die VG-Media liest sogar eine direkte Drohung gegen Google raus und verbucht die Beschwerde als Erfolg, da BKartA angeblich vAw ermitteln wolle.
https://www.vg-media.de/images/stories/pdfs/presse/2014/140822_pm_vgmedia_kartellamt.pdf