Die Bundesregierung zeigt im Rahmen ihrer Transparenzoffensive bei der Aufklärung über den größten Überwachungsskandal in der Geschichte der Menschheit viel Kreativität. Das lesen nicht nur wir immer wieder, wenn wir kreative Begründungen bekommen, warum unsere Informationsfreiheitsanfragen leider nicht beantwortet werden können. Auch Bundestagsabgeordnete und ihre Fraktionen dürfen das immer wieder erleben, heute z.B. die Linksfraktion. Diese hatte verschiedene Fragen im Rahmen einer kleinen Anfrage zum Thema „Spionagetätigkeit des Bundesnachrichtendienstes gegenüber den NATO-Partnern Türkei und Albanien sowie den US-Außenministern“ (Drucksache 18/2474) gestellt, die jetzt beantwortet wurde. Also so wie immer: Eher nicht, weil ist ja alles streng geheim.
Hier ist ein Best of der Ablehnungsbegründung:
Der Bundesregierung ist eine umfassende Beantwortung der Fragen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, da hier das Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung das Informationsinteresse des Deutschen Bundestages überwiegt. Die in den Fragen 1 bis 4, 9 und 10 sowie 13 und 14 erbetenen Informationen unterliegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung.[…]
Ein Bekanntwerden der Auftragsinhalte und der vorangegangenen Abstimmungsprozesse würde dazu führen, dass Dritte mittelbar Einfluss auf die künftige Auftragsgestaltung der Bundesregierung gegenüber dem BND haben würden, was einem „Mitregieren Dritter“ gleich käme.[…]
Würden die Aufklärungsinteressen der Bundesregierung sowie die Hintergründe dieser Aufklärungsinteressen gegenüber anderen Staaten öffentlich bekannt, wäre dies geeignet, die deutsche Außenpolitik nachhaltig zu beschädigen.
Nur wenige Fragen wurden beantwortet, darunter diese:
Inwieweit treffen Berichte der Medien zu, das Kanzleramt habe veranlasst, abgehörte Telefonate oder Mails von befreundeten Politikern ungelesen zu vernichten? Wann, durch wen und in welcher Form erfolgte diese Anweisung aus welchem Anlass?
Die in Frage stehende Medienberichterstattung trifft zu.
Stellt sich nur die Frage: Wie findet der BND denn heraus, ob die Kommunikation von befreundeten Politikern überwacht wird, damit man diese vor dem Lesen schnell löschen kann? Gibts da ein Telefonbuch zur Metadaten-Analyse, damit zukünftig verhindert wird, dass Hillary Clintons Telefon abgehört wird? Wenn ja, warum gabs das noch nicht als das tatsächlich passierte? Und seit wann gibt es diesen? Wie funktioniert denn der Filter, ist der so gut wie der von Eikonal?
Wir werden es vielleicht nie erfahren. Aber freuen uns, wenn Abgeordnete da mal nachfragen könnten.