Edward Snowden steht dem NSA-Untersuchungsausschuss weiterhin als Zeuge zur Verfügung. Offen reden kann er jedoch in Moskau nicht, weder bei Tee – noch per Video. Das geht aus einem Brief seines deutschen Anwalts hervor, den wir veröffentlichen. Die Opposition will auf seine Vernehmung in Deutschland klagen.
Im Untersuchungsausschuss zur Geheimdienstüberwachung („NSA-Ausschuss“) spielt sich ein unwürdiges Theater um die Anhörung von Edward Snowden ab. Obwohl der Ausschuss einstimmig beschlossen hat, die Person, ohne die es den Ausschuss gar nicht gäbe, als Zeuge zu vernehmen, saugen sich die Regierungsparteien einen Grund nach dem nächsten aus den Fingern, um den Whistleblower ja nicht nach Deutschland holen zu müssen. Die Ausreden werden so absurd, dass man sich teilweise fragt, warum sie dem überhaupt erst zugestimmt haben, wenn sie doch anscheinend um jeden Preis die befürchtete Kritik der USA an einer Anhörung Snowdens in Deutschland verhindern wollen.
Am 20. Juni haben wir berichtet, dass Snowden dem Ausschuss ausführliche Aussagen „zu konkreten Tatsachen und Ereignissen“ anbietet – jedoch nicht in Moskau, weil seine Situation das dort nicht erlaubt. In der medialen Öffentlichkeit wurde dieses Detail meist unterschlagen und oft unzureichend verkürzt: „Snowden lehnt Befragung in Moskau ab“.
Und jetzt erneut: „Snowden sagt Video-Vernehmung ab“. Das ist aber wieder nur verkürzt. Wir haben erneut den vollständigen Brief erhalten, den Snowdens deutscher Anwalt Wolfgang Kaleck an den Ausschuss geschickt hat und veröffentlichen den an dieser Stelle. Der lautet in Volltext:
Sehr geehrter Herr Prof. Dr Patrick Sensburg,
sehr geehrte Damen und Herren Obleute,vielen Dank für die Übersendung der Beschlüsse des Ausschusses vom 26. Juni 2014.
Aus den bereits mehrfach dargelegten Gründen, insbesondere wegen der damit verbundenen Sicherheitsrisiken, steht der Zeuge Edward Snowden – trotz grundsätzlicher Aussagebereitschaft – für die avisierte Videovernehmung in Moskau nicht zur Verfügung.
Im Grunde möchte ich mich jedes Kommentares über die diversen öffentlichen Äußerungen von Ausschussmitgliedern enthalten. Aufgrund der Beharrlichkeit mit der seine Zeugenaussage vor dem Parlamentarischen Untersuchungssauschuss mit seinen Auftritten in anderen Foren verglichen wird, empfehle ich rein vorsorglich eine Inaugenscheinnahme des Videos seiner Expertenstellungnahme vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 24. Juni 2014, in der Herr Snowden während seiner anschließenden kurzen Befragung klarstellt, dass er ausschließlich als Experte und nicht als Zeuge zur Verfügung stand und daher auch die Beantwortung von Fragen zu konkreten Sachverhalten ablehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Kaleck, Rechtsanwalt
Snowden kann in Deutschland vor dem Ausschuss als Zeuge viel mehr aussagen als in Moskau oder anderswo. Das ist der Deal für sein vorläufiges Asyl in Russland. Hinter vorgehaltener Hand sehen das auch die schwarz-roten Abgeordneten ein. Sie wollen ihm nur kein freies Geleit geben müssen. Diese Position vertrat gestern auch der ehemalige Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung Bernd Schmidbauer in einer Diskussion. Wenig später ließ er dann einen weiteren Grund durchscheinen: Für ihn sind Whistleblower, die Geheimnisse ihrer Dienste öffentlich machen, Verräter. Kein Wunder, dass man ihn da lieber in GuantanamoFort Meade sieht als in Berlin.
Immerhin nimmt die Opposition ihre Rolle als Aufklärer ernst und kündigt Klage gegen die Bundesregierung an, wenn diese eine Zeugenanhörung in Deutschland weiter blockiert. Das haben die drei Sachverständigen Juristen dem Ausschuss in seiner ersten öffentlichen Sitzung ja auch wiederholt geraten. Also: Regierung verklagen!
Vielleicht könntet ihr darüber nachdenken euch bei der Klage zu beteiligen. Am besten wäre es, wenn noch andere Vereine oder Organisationen wie der CCC, Campact, die FSFE und Wikimedia Deutschland miteinbezogen werden könnten. Ihr habt bestimmt gute Kontakte.
Das wird wahrscheinlich eine Organklage als Opposition gegen die Regierung. Das kann nicht einfach mal jeder und jede tun.
Den guten einfach in ne Botschaft von nem nicht-USA-Auslieferungs-Staat während der Vernehmung zu Parken ist keine Option?