Russland: Erste Auswirkungen des „Russischen SOPA“

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Gerichtshof in Moskau (Quelle: itar-tass)

Seit 1. August ist in Russland das umstrittene „Russische SOPA“ in Kraft getreten. Dank des Gesetzes können Rechteinhaber beim Moskauer Gericht Beschwerde gegen Content Provider und Plattformen einreichen, wenn diese urheberrechtlich geschütztes Material des Rechteinhabers widerrechtlich zur Verfügung stellen. Bisher lässt sich das Gesetz nur auf Filme und TV Serien anwenden, soll allerdings bald auf Texte und Musik ausgeweitet werden. Sobald der Rechteinhaber dem Gericht bewiesen hat, dass er tatsächlich die Urheber/Verwertungsrechte am besagten Werk hat, fordert das Gericht die Internet Service Provider auf, Zugang zur Website zu blockieren. Der Beschwerdesteller hat dann 15 Tage lang Zeit Klage beim Gericht einzureichen – falls dies nicht geschieht, wird der Block wieder aufgehoben.

Laut RT.com wurden bisher (Stand 19. August) 19 Beschwerden eingereicht und bei 11 kam es zur Anklage. Dadurch, dass die Rechteinhaber keinen Link zu angeblich widerrechtlich veröffentlichten Inhalten angeben müssen, ist es für Plattformen, wie VKontakte (russisches Pendant zu Facebook) besonders schwer den Löschanträgen nachzukommen. So wurden Zugangsanbieter am 21. August in Russland zum ersten Mal durch das neue Gesetz angeordnet den Zugang zu einer Website zu blockieren, da diese nicht schnell genug die Inhalte löschen konnte.#

Einziger Hoffnungsschimmer ist bisher, dass die Online Petition gegen das Gesetz mittlerweile über 100.000 Unterschriften hat und es somit zur Anhörung und Abstimmung im Parlament kommt.

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