Während sich in Deutschland die Bundestags–Ausschüsse mit dem Thema Netzneutralität beschäftigen, wartet das Europäische Parlament auf das „Go“ der Europäischen Kommission in Form einer entsprechenden Initiative, wie man sie von Kommissarin Neelie Kroes seit längerem erwartet.
Eine solche würde bei vielen Parlamentariern mit offenen Armen empfangen werden. Erst Anfang Juni wurde das nochmals deutlich, als bei einer gemeinsamen Veranstaltung die Liberale Marietje Schaake, die Konservative Sabine Verheyen und die Piratin Amelia Andersdotter sich weitgehend einig zu sein schienen, dass die Kommission nun endlich vorlegen sollte.
In der nationalen Diskussion spalten sich die Meinungen an der Frage, ob ein Gesetz benötigt wird, um Netzneutralität zu garantieren, oder ob eine Verordnung nach § 41a Abs. 1 TKG ausreicht. Und auch auf EU-Ebene sind zwei Ansätze möglich, mit der die Kommission beim Thema Netzneutralität langsam mal ein wenig konkreter werden könnte, wie Emilio de Capitani bei der Paneldiskussion erläuterte. Abgesehen von einer Gesetzesinitiative ist das ein Vorgehen gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie), in dem es heißt:
Stellt die Kommission fest, dass auf nationaler Ebene abweichende Rechtsvorschriften zur Umsetzung von Artikel 10 Absatz 4 ein Hindernis für den Binnenmarkt darstellen, so kann sie gemäß dem in Artikel 22 Absatz 3 genannten Verfahren die geeigneten technischen Durchführungsmaßnahmen treffen.
Der genannte Artikel 10, Absatz 4 ließt sich folgendermaßen:
Die Mitgliedstaaten unterstützen die Vereinheitlichung der Zuweisung von Nummerierungsressourcen in der Gemeinschaft, wenn dies notwendig ist, um die Entwicklung europaweiter Dienste zu fördern. Die Kommission kann gemäß dem in Artikel 22 Absatz 3 genannten Verfahren in dieser Frage geeignete technische Umsetzungsmaßnahmen beschließen.
Solange weder das eine noch das andere vorankommt, vertreibt sich ein Teil des Parlaments die Zeit damit, Netzneutralität an anderen Stellen im politischen Prozess einzufordern. So heißt es in der ohne Gegenstimme angenommenen Stellungnahme des Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschusses (IMCO) zum Thema Cloud Computing in Europa:
[Der Ausschuss] fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass geschäftliche Vereinbarungen zwischen Betreibern von Telekommunikationsdiensten und Cloud-Anbietern die Rechtsvorschriften der EU im Bereich des Wettbewerbsrechts uneingeschränkt erfüllen und den uneingeschränkten Zugang der Verbraucher zu Cloud-Diensten über den Zugang jedes Betreibers von Telekommunikationsdiensten zum Internet ermöglichen;
Nach Ansicht der Ausschussmitglieder hat fehlende Netzneutralität eine lähmende Wirkung auf potentielle europäische Cloud-Diensteanbieter.
Heute zwischen 10 und 11h werden nochmals Sabine Verheyen (CDU) und Josef Weidenholzer (SPÖ) im Rahmen eines gemeinsamen Pressefrühstücks mit Leonhard Dobusch auf das Thema eingehen. Letzterer wird einen Vortrag zur “Ökonomie der Netzneutralität“ halten; weitere Informationen dazu hier.
Und was hat die Zuweisung von Nummerierungsressourcen mit der Netzneutralität, beispielsweise im Sinne des § 41a TKG, zu tun?
Bin auch skeptisch, dass das darüber funktionieren kann. Fand es trotzdem wichtig, auf den Vorschlag mal hinzuweisen.