Meldeamt-Daten: Mit dem Portal Datensparsam.de einfach Übermittlungssperren generieren

datensparsamp.deDeutsche Einwohnermeldeämter können persönliche Meldedaten an Behörden, Firmen oder Adressbuchverlage weitergeben. Mit der Webseite Datensparsam.de lässt sich diese Praxis wirksam unterbinden – durch die Erstellung einer Übermittlungssperre. Damit kann man ganz einfach sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen und den Adresshandel eindämmen.

Und so funktioniert’s:

  1. Anschrift eingeben: Für deinen persönlichen Übermittlungssperreantrag benötigen wir deine aktuelle Wohnanschrift. Keine Angst, deine Daten werden weder gespeichert noch geben wir sie weiter.
  2. Formular ausdrucken: Wurde dein Antrag auf Übermittlungssperre erstellt, musst du ihn ausdrucken. Leider erlauben die Meldeämter noch keine Übermittlung per E-Mail – wir arbeiten daran ;-)
  3. Unterschreiben: Damit dein persönlicher Antrag auf Übermittlungssperre bei deiner zuständigen Meldestelle rechtsgültig anerkannt wird, musst du ihn anschließend handschriftlich unterschreiben.
  4. Abschicken: Jetzt das Schreiben in einen Briefumschlag stecken, ausreichend frankieren und ab damit zur nächsten Postfiliale. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir das Einsenden als Einschreiben mit Rückschein!

Entwickelt wurde Datensparsam.de von Jan Brennenstuhl unter dem Dach der Open Knowledge Foundation Deutschland. Der Code steht unter der freien MIT-Lizenz und findet sich auf GitHub.

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18 Ergänzungen

  1. Das dürfte aber nicht für die GEZ gelten oder?
    Die dürfen ja sogar Datenbanken von anderen Firmen aufkaufen
    und Meldedaten von den Bezirksämtern abgleichen.

    1. nein, tut’s nicht. Ich habe vor einem Monat post von der GEZ an meine neue Adresse bekommen, trotz Übermittlungssperre bei der Anmeldung im Meldeamt

  2. Hätte es schön gefunden, wenn man so datensparsam gewesen wäre als Alternative ein PDF-Formular anzubieten, dass man lokal auf seinem Rechner ausfüllen kann, damit man seine Daten nicht erst durchs Netz schicken muss…

    1. Sehr richtig!
      Ein Workaround: „Formular“ mit Fantasie-Daten befüllen und speichern, Text kopieren und in ein Textprogramm kopieren, Daten korrigieren und das Schreiben ausdrucken. Formular steht in Anführungszeichen, da es sich um ein formloses Schreiben handelt.
      Sinnvoll wäre eine Ergänzung um die Abfrage der eventuellen bisherigen Weitergabe der persönlichen Daten und ihrer Empfänger.
      Die Bitte um eine schriftliche Bestätigung ist meiner Meinung nach sowohl preiswerter, als auch rechtlich sicherer als der Versand per Einschreiben.

  3. Nur mal so zur Info: Ein Einschreiben mit Rückschein beweist nur dass der Empfänger etwas mit der Post erhalten hat, und diesen Erhalt bestätigt hat. Sonst nichts. Weder dass es ein Schreiben war, noch den Inhalt des Schreibens.

    1. Danke für den Hinweis!
      Es gibt allerdings jede Menge unterschiedlicher Bewertungen zu der Tragweite des neuen Gesetzes (s. Badische Zeitung ).

      Ich habe soeben beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um eine Einschätzung des neuen Gesetzes gebeten. Mal schauen was da kommt.

      Generell lässt sich allerdings festhalten, dass man mit einer Übermittlungssperre auf der sicheren Seite steht.

    2. Wie sollte es auch anders sein, gibt es auch in der Wikipedia einen großzügigen Artikel zum ‚Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens‘. Darin heißt es: „Im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf des Gesetzes ist keine Einwilligung des Bürgers mehr vorgesehen, wenn seine Daten zu Werbezwecken oder für den Adresshandel an Unternehmen weitergegeben werden sollen. Verbraucher könnten lediglich der Übermittlung ihrer Daten widersprechen – wie auch schon bisher.“

  4. Ich habe einfach mal folgendes mit reingeschrieben. Wird wohl ignoriert werden… na, mal sehen.

    Ich widerspreche……

    -Der Weitergabe meiner Daten an den ‚ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice‘ (ehemals GEZ).

  5. nee, das gilt nicht für die gez. das ist im rundfunkstaatsvertrag der länder geregelt. so wurde ich zumindest vor einigen jahren nach einer beschwerde von meiner stadtverwaltung aufgeklärt. im übrigen kann man der datenweitergabe nicht erst seit gestern widersprechen. man muß beim einwohnermeldeamt nur danach fragen. der widerspruch bleibt auch bestehen, wenn man innerhalb einer stadt umzieht.

  6. Beim meinem Umzug habe ich der Weitergabe gleich widersprochen.
    Nach 2 Wochen kam die schriftliche Bestätigung.
    Dadrin wird mein Widerspruch befristet – in dem Antrag habe ich davon nichts gelesen.

    Ist das üblich? Ist das Rechtens?

    Ich zweifle, dass ich in 3 Jahren die gleiche Kalenderlösung nutze, sodass der Reminder greift …

  7. Sehr dubios, diese Webseite – nach Eingabe aller Daten und Anklicken des Buttons „Formular erstellen“ macht sie – nichts.

    Ihr seid sicher, dass wir da nicht gerade alle einer groß angelegten Datensammlung auf den Leim gehen?

  8. Muss der Brief echt an den Senat geschickt werden und nicht ans Meldeamt?

    Bei mir steht folgendes:
    Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
    Postfach 105520
    20038 Hamburg

  9. Ein Einschreiben mit Rückschein kostet lediglich viel Geld, bringt aber rein gar nichts. Erst einmal kann jeder der ein solches Einschreiben erhält, die Annahme verweigern, wie übrigens bei jedem Einschreiben.
    Des weiteren gäbe es dann das Einwurfeinschreiben, wobei Richter schon entschieden haben, das es auch nicht sicher ist, weil man nicht prüfen kann ob die Sendung durch einen Zusteller auch tatsächlich ausgeliefert wurde. man geht also entweder selsbt zum Einwohnermeldeamt und wirft es persönlich dort in den Briefkasten oder lädt sich den Empfang bestätigen oder aber man schickt diese Meldung einfach 2x mit der normalen Post – es wird kaum einen Richter geben der glaubt, das zwei Briefe mit gleichem Inhalt an zwei unterschiedlichen Tagen nicht beim Empfänger ankommen würde.

  10. @henning
    ich habe bei meiner stadtverwaltung angefragt, ob im wiederspruch eine befristung vorgesehen ist. wenn ja, war sie auf dem formular nicht vermerkt. wenn ich antwort erhalte, werde ich mich melden. kann natürlich sein, dass das kommunal unterschiedlich gehandhabt wird.

  11. die antwort:

    Der Datenwiderspruch gemäß §§ 30, 33 und 34 Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MG LSA) ist an keine Befristung gebunden. Er bleibt zur Person gespeichert, so lange Sie diesen nicht selbst widerrufen und solange Sie ununterbrochen in einer Stadt gemeldet sind. D. h. Ihr Widerspruch wird automatisch auf jede neue Adresse innerhalb der Stadt übertragen, wenn Sie umziehen.
    Sollte ein Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgen, dann muss der Widerspruch in einer anderen Stadt neu erklärt werden. Gleiches gilt, wenn Sie zwischenzeitlich von der Stadt abgemeldet waren und nach einer bestimmten Zeit wieder zuziehen.
    Mit freundlichen Grüßen

  12. Hallo das gilt auch für die GEZ kriminelle in Köln , wo Leben wir dieses ist eine Firma und kann nur nach den BGB bzw HGB handeln und hat keine Hoheitsrechte Erklärt mir doch mal einer wo der Rundfunkstaatsvertrag ein Gesetz ist die 15 Bundesländer sich aus gehandelt haben verstoßen gegen die privtatomonie noch nicht mal Unterschrieben nur ein Informationen Blatt ist und alle Briefe von den Laden ungültig sind BGB 126 .
    Sollen die Melde Behörden bei eine Ubermittlungssperre die Daten weiter geben an die Macht doch die mal Haftbar dafür BGB 829 für Schäden was die verursacht dann mit ihre Notigungen Erpressen Post der GEZ und trete die mal nach den Bundesdatenschutzgesetz auf die Füße das Brauchen die Tag und Nacht

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