Für einen Neustart der Urheberrechtsdebatte: rechtaufremix.org

Die Urheberrechtsdebatte im Jahr 2012 hat im Zuge von Anti-ACTA-Protesten und diversen Kampagnen zwar enorme Aufmerksamkeit erfahren, aber letztlich auch zu verhärteten Fronten geführt. An dem Umstand, dass viele alltägliche Online-Nutzungspraktiken mit dem aktuellen Urheberrecht nicht kompatibel sind hat sich deshalb auch nichts geändert.

Avatar_01Mit rechtaufremix.org versucht der Digitale Gesellschaft e. V. jetzt einen konstruktiven Neustart der Urheberrechtsdebatte zu initiieren. Die derzeitige Rechtslage ist zum Nachteil aller Beteiligten: Wer Werke verändert und anderen zugänglich macht, riskiert abgemahnt zu werden, gleichzeitig bekommen die UrheberInnen der verwendeten Werke keine Vergütung. Der Vorschlag des Digitale Gesellschaft e. V. sieht stattdessen ein Bündel aus drei vergüteten Kreativitätsrechten vor:

  • Das Recht, Werke bei der Nutzung zu verändern und das Ergebnis öffentlich zugänglich zu machen. (Pauschalvergütetes Transformationsnutzungsrecht – Beispiel: Hintergrundmusik im Handy-Video)
  • Das Recht, Remixes von bestehenden Werken zu erstellen und diese öffentlich zugänglich zu machen. (Pauschalvergütetes Remixrecht – Beispiel: Fake-Trailer einer Fernsehserie)
  • Das Recht, gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung Remixes auch kommerziell zu verwerten. (Lizenzpflichtiges Remixverwertungsrecht – Beispiel: Verkauf von Musik-Mashup via iTunes)

Jenseits von großen Lösungen á la Kulturflatrate soll mit einem Recht auf Remix das kreative Potential von Internet und digitalen Technologien zur Entfaltung gebracht und gleichzeitig eine Verbesserung der Einkommenssituation von Kreativen erreicht werden. Details zu den rechtlichen Möglichkeiten, ein solches Recht auf Remix zu realisieren, sowie eine erste Liste mit FAQs finden sich auf der Homepage zur Kampagne.

Da es sich beim Urheberrecht um ein besonders dickes Brett handelt, ist die Kampagne längerfristig angelegt. Ab sofort gibt es die Möglichkeit, die Forderung nach einem Recht auf Remix per Unterschrift zu unterstützen. Bei dieser Gelegenheit werden die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner auch gebeten, einen Link zu ihrem persönlichen Lieblingsremix mit anzugeben. Auf diese Weise soll nicht nur dokumentiert werden, wie lebendig und wertvoll Remixkultur bereits heute ist. Die vorgeschlagenen Remixes bilden auch die Basis für die Verleihung von Remix-Awards in den Kategorien Musik, Video und Freestyle.

Avatar_04Außerdem in Entwicklung ist ein digitales Remix-Museum, das Geschichte, Gegenwart und rechtliche Fragen von Remix und Remixkultur einer breiten Öffentlichkeit erlebbar machen wird. Als KuratorInnen für das Museum konnten für den Bereich „Geschichte“ Susanne Regener, Inhaberin des Lehrstuhls für Mediengeschichte an der Universität Siegen, für den Bereich „Memes“ Dirk von Gehlen, Autor des Buchs „Mashup – Lob der Kopie“ und Betreiber des Phänomeme-Blogs sowie für den Bereich „Recht“ Till Kreutzer, Rechtsanwalt bei iRights.Law, gewonnen werden.

Via Twitter oder Facebook kann man über den Fortgang der Kampagne am Laufenden bleiben. Außerdem ist „Recht auf Remix“ heute ein Thema des netzpolitischen Nachmittags auf der re:publica 13.

22 Ergänzungen

  1. Ich freue mich, dass wieder Bewegungen die Sache kommt. Mir geht dabei aber eine Sache nicht aus dem Sinn: Lobos Artikel zum Thema LSR. Er sagte damals, wir hätten versagt, es unseren Müttern zu erklären (Lustig, früher musste man Dinge ja immer einem kleinen Kind erklären können …) – wenn ich das Logo „I can haz right to remix?“ sehe, verfehlt es das Ziel „miene Mutter“ sehr deutlich. Das versteht kaum jemand außerhalb der „Internet-Blase“. Also: Wie erklären wir unseren Eltern – oder einer besorgten Buchautorin (Bekannte), einem Filmschaffenden (mein Nachbar), etc., dass eine Modernisierung des Urheberrechts auch für sie gutes bringt?

  2. Was die Debatte angeht kann ich mich immer noch nicht so richtig bekennen, da die Veränderung der Situation des Urhebers unter (wie auch immer gearteter) Veränderung des Urheberrechts für mein Verständnis noch nicht einfach genug zu verstehen ist. Daran krankt m.E. auch die ganze Debatte, weil´s keiner konkret in 3 Sätzen kapiert und der Remix-Messias noch nicht gefunden ist. Oder andersrum. Wie sieht eine adäquate monetäre Bewertung eines pauschalvergüteten Transformationsnutzungsrechts, pauschalvergüteten Remixrechts oder lizenzpflichtigen Remixverwertungsrechts aus. Ich versuche mich da gerade mal in den Urheber zu versetzen, der Angst um sein geistiges Eigentum und dessen Verwertung hat. Was sage ich dem, wenn er von mir aus ein Musikstück komponiert hat und da jetzt in einem Youtube Video mit 3 Mio. Klicks im Hintergrund läuft? Geldmässig. Wo geht der Hin um das bewerten zu lassen? Rechne ich mir das an den Werbeeinnahmes des Videos hoch. Lege ich irgendeine abstruse ahl mit einem Anwalt fest. Ich würde gerne helfen, den grundsätzlich notwendigen Gedanken das Urheberrecht anzupassen unterstützen, allein die konkrete Einsicht in der Umsetzung fehlt mir noch.

  3. Ein Irgendwie hilfloser Versuch die tatsächlichen Urheber mit an Bord zu bekommen.

    gleichzeitig bekommen die UrheberInnen der verwendeten Werke keine Vergütung

    Nach geltendem Urheberrecht steht denen die Vergütung doch zu. Die Zahlung muss ggfs gerichtlich durchgesetzt werden. Irgendwie kommt nach einem Binnen-I oft Unsinn.

    Die Beispiele der Initiative sind aber auch nicht besonders verlockend:

    Hintergrundmusik im Handy-Video

    Wo ist da die Kreativität? Das ist doch einfach das Verlangen, fremde Leistung kostenlos zu nutzen.

    Fake-Trailer einer Fernsehserie

    Na super! Da sollen die Urheber eines Werkes verhöhnt oder geschädigt werden und sollen gezwungen werden ihre Leistung dazu kostenlos bereitzustellen?

    Verkauf von Musik-Mashup via iTunes

    Muss der Urheber dulden, dass sein Werk verschandelt wird?

    Insgesamt ist auch noch fraglich was ein Remix ist. Nach der derzeitigen Definition dürfte die Produktion eines DJ, das Zusammenschneiden von mehreren Musikstücken mit gelegentlichem dazwischenquatschen, auch ein Remix sein – so würde sich eine Zahlung von Nutzungsentgeldern an die Urheber erledigen.

    1. In größtmöglicher Kürze:
      – Handy-Videos sind Alltagskreativität. Wir wollen diese legalisieren und dafür eine Pauschalvergütung vorsehen. Es geht also nicht um kostenlos.
      – Auf YouTube gibt es ein eigenes Genre, Trailer aktueller Fernsehserien im Stil der 1990er-Jahre zu gestalten, z.B. Breaking Bad 1995 Style
      – Beim Remixverwertungsrecht geht es uns darum, für Remixkunst das zu ermöglichen, was für Coverversionen bereits möglich ist.

      Keines der von uns geforderten Kreativitätsrechte soll vergütungsfrei gewährt werden.

      1. Keines der von uns geforderten Kreativitätsrechte soll vergütungsfrei gewährt werden.
        Damit habt Ihr mich verloren. Nichtkommerzielle Weiterverarbeitung sollte auch vergütungsfrei möglich sein (bzw. die können dann gerne an meinen nicht existierenden Gewinnen beteiligt werden – aber bitte nicht mit so viel Bürokratie, dass es unmöglich wird das als Hobby zu machen).

      2. Handy-Videos sind Alltagskreativität. Wir wollen diese legalisieren und dafür eine Pauschalvergütung vorsehen.

        Handy-Videos sind doch schon legal. Will man das Video mit einem fremden Musiktitel unterlegen muss man das beim Urheber/GEMA vereinbaren und die Lizenzgebühr zahlen – das ist bereits jetzt geltendes Recht.

        Auf YouTube gibt es ein eigenes Genre, Trailer aktueller Fernsehserien im Stil der 1990er-Jahre zu gestalten

        Das ist zwar lustig, aber sollte für den Spaß von ein paar Leutchen generell die Rechte der Urheber an ihren Werken eingeschränkt werden? Was ist, wenn es nicht die ’90-er-Fans sondern Leute sind, mit denen der Urheber nicht in einen Topf geworfen werden will?

        Beim Remixverwertungsrecht geht es uns darum, für Remixkunst das zu ermöglichen, was für Coverversionen bereits möglich ist.

        Was soll da für ein „Verwertungsrecht“ her? Coverversionen sind ein Fall von § 23 UrhG. Für Remixe gelten doch bereits jetzt die gleichen Rechte: Beim Urheber/GEMA lizensieren, nutzen und zahlen.

        Keines der von uns geforderten Kreativitätsrechte soll vergütungsfrei gewährt werden.

        Irgendwie soll aber die Höhe oder der Zahlungspflichtige der Vergütung geändert werden – die Einzelheiten der geplanten Änderungen werden aber irgendwie nicht genannt.

      3. Handy-Videos sind doch schon legal. Will man das Video mit einem fremden Musiktitel unterlegen muss man das beim Urheber/GEMA vereinbaren und die Lizenzgebühr zahlen – das ist bereits jetzt geltendes Recht.Und nur für kommerzielle Nutzung im mittlerem bis großem Stil überhaupt praktikabel. Wer solche Sachen nebenher als Hobby betreibt, steht nach derzeitiger Rechtslage mit einem Bein im Knast (oder verbringt wesentlich mehr Zeit und Geld mit der Bürokratie als mit der tatsächlichen Schaffung seiner Werke).
        Das ist zwar lustig, aber sollte für den Spaß von ein paar Leutchen generell die Rechte der Urheber an ihren Werken eingeschränkt werden?
        Das ist nur eines von vielen Beispielen. Ich persönlich bastle (unter anderem) Mods von Computerspielen, das ist genau so eine rechtliche (Dunkel-)Grauzone – aber die meisten Programmierer und Publisher unterstützen das zum Glück, anstatt es zu verfolgen.
        Und wenn man ein paar Leutchen hier, ein paar mehr Leutchen da, und noch ein paar hundert tausend Grüppchen wo anders hat, läppert sich das zu einer recht ansehnlichen Anzahl. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Remixes im weitesten Sinne unterm Strich mehr Kultur schaffen als die „ursprünglichen“ Werke, denen der Gesetzgeber die Monopolansprüche einräumt. Ist nur leider schwer zu quantifizieren.
        Was ist, wenn es nicht die ’90-er-Fans sondern Leute sind, mit denen der Urheber nicht in einen Topf geworfen werden will?Ja. Das nennt sich Satire, und ist von der Rede- und Meinungsfreiheit geschützt. So lange man sich nicht als der ursprüngliche Autor ausgibt, sollte man verulken dürfen wen man will und warum man will.

      4. Oh, und noch etwas: Es werden nicht die „Rechte der Urheber“ eingeschränkt, sondern die Rechte aller anderen. Das ist das ganze Konzept hinter „Urheberrecht“. Es verbietet anderen, die Werke eines Autors ohne dessen Genehmigung zu nutzen. Mit (teilweiser) Legalisierung von Remixen werden die Rechte der Nutzer weniger eingeschränkt als vorher – aber es sind immer noch ihre Rechte, die eingeschränkt sind, nicht die der Autoren. Oder kannst Du mir etwas sagen, dass Autoren nicht mehr tun können, wenn Remixe grundsätzlich legal sind? – Und komme mir nicht mit Wortklaubereien wie „Sie können anderen nicht mehr verbieten XY zu tun.“

  4. 1: “Everything is a Remix” (Zitate von http://rechtaufremix.org/)
    „Mehr denn je gilt heute: „Everything is a Remix““
    Wenn „everything“ tatsächlich / rechtlich ein „Remix“ wäre, dann bräuchte es keine extra Remix-Schranke.
    Womit wir schon beim Beispiel Geburtstagsvideo – und wie hier in den Kommentaren (Suppenkaspar) beim YouTube-Video (3 Mio. Abrufe!) mit Musik im Hintergrund – wären:

    2. „Geburtstagsvideo“
    „(…)das Teilen des Videos von der Geburtstagsparty mit geschützter Hintergrundmusik wäre weiterhin illegal.“
    Was hat die Verwendung von Musik / Tonaufnahmen als „Hintergrundmusik“ mit Remix zu tun? Für diese Art der Verwendung von Musik gibt es bereits das Synchronisationsrecht.
    Bevor man die Einführung einer Remix-Schranke fordert, sollte man zuerst einmal eine rechtlich verbindliche / belastbare Definition vorlegen, was überhaupt ein Remix ist. Und zwar ganz spezifisch für Musik, Video, Text usw.

    3. „nicht-kommerziell“ / „kommerziell“
    „Solche kreativen Kopien sollten im nicht-kommerziellen Bereich vergütungsfrei und für kommerzielle Verwertung mit Hilfe einer Zwangslizenz möglich sein.“
    Die Unterscheidung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung – falls diese überhaupt möglich oder sinnvoll ist – soweit ich weiß hat ja nicht einmal Creative Commons bislang eine belastbare Definition vorgelegt – gibt es im deutschen / europäischen Urheberrecht nicht. Warum soll sie nur für einen Tatbestand (Remix) eingeführt werden? Falls dies überhaupt sinnvoll ist, dann muss im Urheberrecht generell zwischen den beiden Bereichen unterschieden werden.
    Und warum sollen Remixe geringer geschützt werden als „normale“ Werke? Hier drängt sich Verdacht auf, dass es unter dem Motto „Everything is a remix“ darum geht, die Rechte der Urheber insgesamt zu schwächen. Dies wird im nächsten Punkt noch deutlicher:

    4. Zwangslizenz
    „Das Recht, gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung Remixes auch kommerziell zu verwerten. (Lizenzpflichtiges Remixverwertungsrecht – Beispiel: Verkauf von Musik-Mashup via iTunes).“
    Und wer legt fest, was eine „angemessene Vergütung“ ist? Wenn man schon zwischen nicht-kommerziellen und kommerziellen Bereichen unterscheidet, dann sollte man auch zur Kenntnis nehmen, dass die Musikindustrie die Lizenzierung von Samples bereits vor 30 Jahren geregelt hat: Ohne Erlaubnis geht nix, mit – und bei entsprechender Bezahlung – geht alles.
    Geht es bei der hier geforderten Remix-Schranke um den Schutz / die Förderung von Kreativität (die Schaffung von neuen Werken) oder um die Einführung einer Zwangslizenz, die die KOMMERZIELLE VERWERTUNG von Werken erleichtert?
    Was sind Creative-Commons-Lizenzen, die nur die nicht-kommerzielle Nutzung erlauben (NC-CC), noch wert, wenn sie über eine Remix-Schranke (Erlaubnis der kommerziellen Verwertung durch eine Zwangslizenz) ad absurdum geführt werden?

    5. unterschiedliche Qualitätsstufen der Kreativität?
    „Das führt zu der absurden Situation, dass im Musikbereich bloße Nachahmung („Covern“) dank Zwangslizenzen erlaubt ist, kreativer Remix jedoch unterbunden werden kann.“
    Auf welcher theoretischen Basis wird hier zwischen „bloßer Nachahmung“ und „kreativem Remix“ unterschieden? Wer hat festgelegt, dass remixen „kreativ“, covern „bloße Nachahmung“ ist? Elvis Presley hat also „bloß nachgeahmt“ und Kreidler ist ein E-Musiker?
    Die unterschiedliche Behandlung von Kompositionen (Zwangslizenz seit 100+ Jahren) und Tonaufnahmen im Urheberrecht hat nichts mit Kreativität zu tun, sondern mit der Marktmacht der jeweiligen Interessenvertreter. Außerdem: Wenn man diese Ungleichheit abschaffen will, dann generell und nicht nur in Bezug auf eine Nutzungsart.

    „Hier sollte gelten: Was ausreichend neu und kreativ ist, muss auch erlaubt sein.“
    Wer bestimmt denn, was „ausreichend neu und kreativ“ ist? Und was sind denn die Kriterien für „ausreichend neu“? Wenn doch alles sowieso ein Remix ist? Und nach welchen Kriterien wird der Kreativitätsgrad ermittelt? Reicht es nicht aus, wenn ein Werk „neu“ ist? Muss es auch noch „kreativ“ sein? Sollen Coverversionen („bloßes nachahmen“) in Zukunft auch unter eine Remix-Schranke fallen (oder weiter unter die Zwangslizenz)? Oder gleich ganz verboten werden, weil sie nicht „kreativ“ sind?

    1. versuch kurz zu antworten:
      ad 1) Everything is a remix bezieht sich (und verlinkt) die Video-Serie von Kirby Ferguson. Sagen wir es so: everything is a remix, aber nicht jeder davon is vergütungsfrei möglich, und wieder andere formen von Remix sind auch trotz dem Willen, zu vergüten, nur schwer zu legalisieren (z.B. Grey Album). Grenzen nach Schöpfungshöhe werden also heute schon ständig gezogen.

      ad 2) zuerst muss klar gelegt werden, welche Praktiken legal sein sollen und welche Vergütungsmodalitäten dafür angemessen/praktikabel sind, dann geht es um die juristische Detailarbeit.

      ad 3) Creative Commons bekommt diese Unterscheidung gar nicht so schlecht hin, habe dazu auch geforscht: „Regulatorische Unsicherheit und private Standardisierung„; abgesehen davon unterscheiden auch heute schon Verwertungsgesellschaften tw. zwischen kommerziell/nicht-kommerzieller Nutzung.

      ad 4) Vorbild für eine Zwangslizenz/Lizenzierungspflicht sollen die Regelungen für Cover-Versionen sein.

      ad 5) Wie oben erwähnt, gibt es auch heute bereits eine Reihe von Bestimmungen, die auf Schöpfungshöhe etc. abstellen. Das mit der Marktmacht der Interessensvertreter ist aber sicher richtig – und ein Grund mehr für ein Recht auf Remix.
      Außerdem: kommerzielle Remixes sollen ähnlich wie Coverversionen behandelt werden, nicht umgekehrt. Dachte aber, das geht aus dem Text klar hervor.

      1. 2) „welche Praktiken legal sein sollen“. Ja, genau, darum geht es. Deshalb irritiert ja das Beispiel mit der Hintergrundmusik so. Die Verwendung von Hintergrundmusik bei Geburtstags- und anderen Videos hat nicht das Geringste mit remixen zu tun. Everything ist eben NOT a remix!

        3) Habe den Aufsatz nur kurz quer gelesen. Wenn ich es richtig verstehe, funktioniert Ambiguität innerhalb von Gemeinschaften (CC-Nutzer) und bringt sogar Vorteile (S. 37). Sehe ich auch so. Aber die Probleme fangen aber da, wenn es um unterschiedliche Nutzergruppen geht (S. 35): „Dabei ist neben der allgemeinen Akzeptanz der Regel auch das Ausmaß der Überschneidungen zwischen verschiedenen interpretive communities von Interesse, die potentiell konfliktträchtig sind, sowie die konfliktfördernde oder konfliktreduzierende Einbettung der Regel in übergeordnete Regelsysteme“. Genau darauf wollte ich hinaus.
        Was bleibt von CC-NC-Lizenzen nach Einführung einer Remix-Zwangslizenz, die die kommerzielle Nutzung erlaubt?

        4) „Vorbild für eine Zwangslizenz/Lizenzierungspflicht sollen die Regelungen für Cover-Versionen sein.“
        Bei Cover-Versionen bleiben die Komponisten/Musikverlage des gecoverten Songs zu 100 Prozent im Besitz ihrer Rechte. Soll dies bei Remixen auch so sein? Sollen die Rechte am Remix zu 100 Prozent den Inhabern der Rechte an den benutzten Samples gehören? Oder nur zu 50 Prozent? Lässt sich dies überhaupt pauschal festlegen oder müsste nicht eben – so wie seit Jahrzehnten in der Musikbranche üblich – jeder Einzelfall geprüft und je nach der Bedeutung des Samples für das neue Werk (bzw. nach der Marktmacht der beteiligten Parteien) entschieden werden?

  5. Ich hoffe dieser Wahnsinn findet ein schnelles Ende. Das Mixen oder re-Mixen ist keine Kreative Handlung. Es sei denn das Bewegen eines Potentiometers wird als solche definiert. Dann bitte aber auch Urheberrecht für den Mann der im E-Werk den Strom regelt! Oder für den Bankster, der mit seiner Mausbewegung Milliarden von links nach rechts schubst! Sind wir Komponisten und Musiker schon seit Jahrzehnten von den Discjockeys degradiert worden, soll diese Berufssparte jetzt auch noch zu den Schöpfern emporgelobt werden? Die Generation „Kostenlos“ im Piratenwahn?

    1. Ein Beispiel für Remixe mit gewissem Aufwand dahinter;
      http://www.lastfm.de/music/Madeon/_/Pop+Culture

      Erkläre mir bitte, wieso DAS keine Kunst ist, sondern Piraterie!
      Der DJ als solcher ist ohne Remixe nicht möglich. So. Es MUSS also eine praktikable Lösung gefunden werden, egal in welcher Form.
      Tatsache ist auch, dass gerade die jüngere Generation nun mal lieber die Werke eines DJ anhört als die eines selbsternannten „Komponisten“. Dies wird sich auch nicht im Alter ändern, und auch spätere Generationen werden wohl kaum zur „Generation Mozart“ erklärt werden. Eine der bedeutendsten musikalischen Stilrichtungen einer Generation zu kriminalisieren heißt auch, alltäglich gelebte Kultur als solche zu verbieten. Kunst zu verbieten. Danke, lieber Komponist, genau das ist das Ziel.

      Stell dir vor, wir Angehörige der Generation „Kostenlos“ pfeifen einfach mal auf kostenlos. Aber natürlich wollen wir vom Taschengeld oder mit Mühe verdienten ersten Lohn nicht einfach die Katze im Sack kaufen. Wie also die Musik „testen“? Musikfernsehen? Gibt es nicht mehr. Radio? Die großen Sender bieten auch nur die aktuellen Charts, kaum neues. Abgesehen vom Auto sind Radios sowieso out. Sprich, wir kaufen einfach weniger bis gar nicht. Und dann werden Leute wie du, die unfähig sind den Markt zu bedienen mit ihrer schlicht für den Markt zu veralteten Kunst, nach einem LSR schreien. Großartig! Schau mal zu den Zeitungen, weniger Qualität, höhere Preise, oftmals schlechtere journalistische Arbeit als Hobbyblogger —> Ätsch. Jetzt sterben sie aus. Den Musikkonzernen wird es auch noch so ergehen, wenn kein Umdenken einsetzt.

  6. Wer Kinder abmahnt, weil in ihrem youtube-Video – über was auch immer – im Hintergrund der CD-Player läuft, der gehört in die Klapse! Die Generation „mit Null Arbei zum Millionär“ hat fertig.

    1. Seit wann kann man Kinder überhaupt abmahnen? Sie haften für nichts, und die Pflicht der Eltern ist erfüllt, wenn sie gelegentlich auf den PC blicken udn vor der Nutzung die Kinder zum Thema aufgeklärt haben. So ein Upload dauert gerade mal ein paar Minuten, wie soll das verhindert werden? Aber Hauptsache, Bohlen und Co. bekommen Cash von der GEMA und ihren Anwälten.

  7. Hoffentlich geht der Schuss nach hinten los! Was ist denn wenn ein Remixer die Werke für Zwecke verwendet mit denen der Urheber nicht einverstanden ist? Das Geburtstagsvideo ist da weniger das Problem, aber schaut euch Paulchen Panther im NSU Video an. Wenn Remixen legal ist dann auch das und dann habe ich als Urheber ein Problem damit, denn ich will nicht in jedem Zusammenhang zu sehen sein. Weder bei Nazis noch bei Schmuddelkram noch bei sonst was in diese Richtung.

    Wenn wir ehrlich sind geht es, wie auch schon beider Urheberrechtsdepatte der Piraten, nur darum umsonst zu Konsumieren und umsonst Dinge zu verwenden die man selbst nicht erschaffen hat. Komisch das keiner zum Maurer sagt, ne Mauer ist ein Remix: los bau mir ne Mauer aber umsonst wenn ich bitten darf…

    1. Der Vergleich mit dem Maurer will nicht so recht passen, denn gerade der wird einmalig dafür bezahlt, die Mauer zu errichten und dann war’s das. Danach kann der Besitzer damit anstellen was er will (tapezieren, streichen, Löcher bohren etc.) ohne dass der Maurer auch nur einen Einwand dagegen erheben kann. Auf immaterielle Güter umgemünzt bedeutet das: Ich bezahle den Künstler anteilig an den Arbeitsstunden, die er für die Erschaffung seines Werkes benötigt hat – wenn ich böse bin, dann setze ich dafür den Stundenlohn eines Maurers an. Danach kann ich mit dem Werk anstellen was ich will. Da ein immaterielles Gut im Gegensatz zu einer Mauer heutzutage beliebig oft vervielfältig bzw. weltweit vertrieben werden kann und die Kosten dafür nahe Null liegen, liegen die von mir zu übernehmenden Kosten ebenfalls bei nahe Null.

      Ich denke, egal ob Maurer, Autobauer oder eben Kreativer: Es gibt das Risiko, dass das, was man geschaffen hat, für Zwecke verwendet wird, die man so nicht will (Musik bei Naziaufmärschen, Auto als durchaus nutzbare „Waffe“ etc). Nur bin ich in diesem Punkt (auch als hobbymäßig kreativ Tätiger) knallhart und sage: das ist eben das Risiko. Wenn jemand nicht will, dass v.a. in der heutigen Zeit irgendwo auf der Welt sein Werk genutzt wird wie er es nicht will, der darf sein Werk dann eben nicht zugänglich machen oder veröffentlichen.

      Überhaupt stehe ich Kreativschaffende auch ziemlich kritisch gegenüber, vor allem dann, wenn viele es so hinstellen, als ob sie – die Künstler – irgendwie die wichtigsten Menschen überhaupt zu sein scheinen. Nach dem Motto „Schau uns an, wir erschaffen was. Unser Werk ist wichtig, egal wie viele oder wenige sich dafür interessieren. Das muss geschützt werden vor der ach so bösen Welt.“ Um mal beim schlechten Beispiel zu bleiben: Da kann der Maurer nur müde lächeln, denn der erschafft auch etwas, und zwar etwas, das oft weitaus länger Bestand hat oder Wert besitzt. Nur kann der eben später im Leben nicht darüber bestimmen, was damit konkret angestellt wird. Vielleicht wird es Zeit, dass einige der Kreativen von ihrer hohen Wolke zurück auf den Boden kommen.

      1. Um mal beim schlechten Beispiel zu bleiben: Da kann der Maurer nur müde lächeln, denn der erschafft auch etwas, und zwar etwas, das oft weitaus länger Bestand hat oder Wert besitzt. Nur kann der eben später im Leben nicht darüber bestimmen, was damit konkret angestellt wird. Vielleicht wird es Zeit, dass einige der Kreativen von ihrer hohen Wolke zurück auf den Boden kommen.

        Was hier eine Rolle spielt sind zb Fragen der Autorenschaft, der Einzigartigkeit, des Bekanntheitsgrads, der Verbreitung der Nutzung und der „Aktivität der Nutzung“. D.h. normalerweise kann man bei einer älteren Mauer kaum noch mehr feststellen wer sie gemauert hat, sie ist oft eine unter vielen fast gleichen Mauern, wird von einer bestimmten Personengruppe genutzt und spielt auch bei übler Nutzung eher eine passive Rolle, wie z.B. als zufälliger Teil eines Ortes etc. und daher würde man selbst auch bei übler Nutzung der Mauer nie den Maurer irgendwie damit in Verbindung bringen. Ähnliches git für Brötchen etc. Bei einem von Nazi’s gespielten Musikstück eines lebenden Künstlers dagegen würde man sich schon fragen: Unterstützt der Künstler jetzt Nazi’s? Darüber hinaus kann ein besonders gutes Musikstück in einem bestimmten Sinne „aktiv“ genutzt werden dh man kann andere Menschen damit „emotionell aufladen“ etc.
        Interressant wird der Vergleich auch bei visuellen Schöpfungen, wie Emblemen.

  8. schliesse mich den Einwendungen von DieterK in diesem Kommentar zu diesem Thema weitgehend an

    ad 1) Everything is a remix bezieht sich (und verlinkt) die Video-Serie von Kirby Ferguson. Sagen wir es so: everything is a remix, aber nicht jeder davon is vergütungsfrei möglich, und wieder andere formen von Remix sind auch trotz dem Willen, zu vergüten, nur schwer zu legalisieren (z.B. Grey Album). Grenzen nach Schöpfungshöhe werden also heute schon ständig gezogen.

    „Everything is a remix“ ist in meinen Augen eine ziemlich problematische Aussage und daraus dann noch „jeder Mensch ist ein Remix“ zu machen kann eigentlich nur noch höchstend mit 5 Promille lustig gefunden werden. Das diese Analogien humpeln sollte einem eigentlich schon klar werden, wenn man mal dann jemand versuchen sollte bei Dir dann einfach mal so „transformative und kreative Werknutzungspraktiken“ anzuwenden.

    Mir kommt diese Aktion Recht auf Remix ein bisschen wie eine Überreaktion auf eine zu restriktive Handhabe vor.
    Insbesondere geht es bei dem Grey Album Streit ja wohl so wie ich es verstanden habe eher um Verwertungsrechte denn um Urheberrechte, dh die Urheber (Jay-Z und Beatles, bzw einige Vertreter der Beatles) haben ja so wie ich es verstanden habe dem Mix zugestimmt. Problematisch wurde die ganze Sache, weil sich einige Vertreter der eher verwertungsrechtlichen/juristischen Spezies eingeklinkt haben. Dh die Meinung der eigentlichen Urheber scheint hier gar nichts zu wiegen.

    Ich würde das Grey Album auch als Kunst und recht gutgelungenen Remix bezeichnen, aber die Stücke gefallen mir fast alle einzeln besser und Gnarls Barkely sowieso und wie hier in den Kommentaren schon angedeutet remixed leider auch nicht immer Danger Mouse, sondern eben auch Nazi’s etc.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.