Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gestern in Straßburg entschieden, dass die Betreiber von Online-Plattformen für Kommentare ihrer Nutzer – auch anonyme – verantwortlich sind. Das heißt, sie müssen beleidigende Kommentare unverzüglich entfernen, sonst können sie dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

Grundlage des Urteils ist ein Fall, in dem ein Aufsichtsratmitglied und Hauptanteilseigner des Fährbetreiber SLK (L.) die Betreiber des Nachrichtenportals Delfi.ee, eine der meistbesuchtesten Seiten Estlands, verklagt hatte. Zuvor gab es einen Bericht der Seite über eingesetze Eisbrecher und deren negativen Effekt auf die Pläne, Autostraßen zu einigen Inseln vor der estnischen Küste einzurichten. Das löste erzürnte Kommentare einiger Leser aus. Eine kleine Auswahl aus den 20 Kommentaren, um die es ging:
3. Gut, dass die Initiative nicht die Webflamer zerbrochen hat. Macht weiter Jungs. In den Ofen mit L.
4. Kleiner L., geh und ertränk dich.
5. Aha, schwer zu glauben, dass das aus Versehen passiert ist … verfickte Arschlöcher
10. Kann sich denn niemand gegen diese Scheiße wehren?
14. Die Leute werden im Internet ein paar Tage darüber reden, aber die Gauner (auch die, die Rückhalt haben und die wir selbst gewählt haben, um uns zu repräsentieren), stecken das Geld ein und kümmern sich nicht um das Flaming – niemand gibt einen Scheiß darauf.
…
Obwohl Delfi die Kommentare auf Aufforderung von SLK löschte, wurden sie von estnischen Gerichten zu Geldstrafen verurteilt. Eine Gegenklage von den Betreibern des Portals, die das Urteil als Verletzung der freien Meinungsäußerung sahen, wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
Auf Basis der rechtlichen Verpflichtung, Schaden für andere Personen zu verhindern, hätte der Kläger [Delfi] verhindern müssen, dass eindeutig rechtswidrige Kommentare veröffentlicht werden. Darüberhinaus haben sie diese nach der Veröffentlichung nicht in Eigeninitiative entfernt, obwohl sie sich der Rechtswidrigkeit hätten bewusst sein müssen. Das Gericht hat zutreffend festgestellt, dass das fehlende Handeln des Klägerunternehmens widerrechtlich war.
Diese Begründung bestätigte der EGMR zu großen Teilen und fügte hinzu, dass Delfi insbesondere für die Kommentare seiner – auch anonymen – Nutzer verantwortlich sei, da ihnen dadurch wirtschaftlicher Vorteil entstünde. Das ist nicht der erste Fall, in dem Delfi für seine Kommentarfunktion zur Rechenschaft gezogen wird. Beispielsweise hatte 2006 der Oberbürgermeister von Vilnius von den Portalbetreibern die Herausgabe von IP-Adressen jener anonymen Nutzer gefordert, die Artikel über ihn kommentiert hatten.
Auch wenn die Verpflichtung des Betreibers, rechtswidrige Kommentare zu entfernen, begründbar ist, stellt sich doch die Frage, welche Konsequenz ein solches Urteil auf die generelle Möglichkeit zur Meinungsäußerung haben mag. Ist es einem Portalbetreiber, auf dessen Seiten täglich unzählige Kommentare gepostet werden, zuzumuten, all diese nach Beleidigungen zu durchsuchen und zu zensieren? Das dürfte mit personellen Mitteln kaum zu schaffen sein. Und um bereits die Veröffentlichung von Beleidigungen zu verhindern, sollte man etwa einen Filter einbauen, der Kommentare nach auffälligen Phrasen durchsucht und dann das Absenden verbietet? Vielleicht kann man da mit den Geheimdiensten arbeiten, die selbiges sowieso schon tun. Und dann auf jeden Fall eine Zwangsregistrierung mit Klarnamenpflicht für jeden Nutzer einführen, sowie es unser aller Freund Hans-Peter Uhl schon immer gewusst hat.
Oder am einfachsten: Gleich die Kommentarfunktion abschaffen.