Dieser Artikel ist mehr als 13 Jahre alt.

Arbeitnehmerdatenschutz: Was drauf steht, ist nicht drin

Heribert Prantl kommentiert in der Süddeutschen Zeitung den Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz: Belauscht, gefilmt und gut gerastert. Die kurze Fassung: Was drauf steht, ist nicht drin. Es ist so kompliziert, dass man versucht ist, dahinter böse Absicht zu vermuten: Das Gesetz verschleiert, dass der Schutz der Arbeitnehmer eher bescheiden ist. Es dient mehr den Arbeitgeber-Interessen als…

  • Markus Beckedahl

Heribert Prantl kommentiert in der Süddeutschen Zeitung den Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz: Belauscht, gefilmt und gut gerastert. Die kurze Fassung: Was drauf steht, ist nicht drin.

Es ist so kompliziert, dass man versucht ist, dahinter böse Absicht zu vermuten: Das Gesetz verschleiert, dass der Schutz der Arbeitnehmer eher bescheiden ist. Es dient mehr den Arbeitgeber-Interessen als denen der Arbeitnehmer. Ein Interessenausgleich ist nicht gelungen. An einigen Stellen zeigt sich das besonders. Zwar wird die heimliche Videoüberwachung untersagt, dafür aber der offenen Videoüberwachung Tür und Tor geöffnet: „zur Wahrnehmung des Hausrechts“, „zum Schutz des Eigentums“, „zur Sicherung von Anlagen“, der „Abwehr von Gefahren“ oder „zur Qualitätskontrolle“; praktisch immer. […] Die Parlamentarier, die Beschäftigten des Volkes also, sollten sich überlegen, ob sie selbst vom Volk auf eine Weise kontrolliert werden wollten, wie dies das „Beschäftigtendatenschutzgesetz“ erlaubt.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


Veröffentlicht

Kategorie