NDR-Zapp berichtete gestern über die Debatte rund um das Leistungsschutzrecht: Urheberrecht: Selbstbedienung der Verlage.
Was ist die Welt heute praktisch. Egal welche Frage man hat, was man gerade wissen will, schaut man einfach ins Internet – irgendwas findet man immer. Und das beste – in der Regel kostenlos. Häufig stößt man dabei auch auf interessante Artikel, die schon in der Zeitung erschienen sind. Texte, die Journalisten geschrieben haben, Texte, für die sie vielleicht lange recherchiert haben. Texte, die die Verlage dann auch gerne ins Internet stellen und damit in Zukunft sogar Geld verdienen wollen. Nur der Journalist geht dabei meist leer aus. ZAPP über den Ausverkauf von Urheberrechten.
Kommt nur mir das so vor, oder sieht man im ARD und ZDF fast ausschließlich Apple-Produkte?
Zufall oder Schleichwerbung? Realität oder Wahrnehmungsverzerrung meinerseits?
Im Beitrag wird die „Kulturflatrate“ angesprochen. Und es klingt so durch, als wäre das eine Lösung. Solch eine Flatrate hat aber auch enorme Probleme.
Jeder der etwas im Internet schreibt ist ein Autor. Jeder der einen Kommentar schreibt, eine kleine Anekdote, einen Bericht über seinen letzten Urlaub, einen Witz, oder gar Hilfe leistet. All das Produziert Inhalte.
Wenn ich nun bezahlen soll, dann will ich auch etwas davon zurück bekommen. Immerhin produziere ich auch. Und das ist einigen Leute weit aus wertvoller als eine multimillionen Kino Produktion.
guter bericht. hätte ich beim ndr nicht erwartet….
..zeigt ja nur wie dumm und ignorant unsere politiker sind. wie unverständlich das Urheberrecht ist…
…bzgl. tweet des tages, da meint der freie journalist, dass man die leute nicht danach fragen muss….aber imo müsste man schon, denn
die zeitung arbeitet gewerblich und was bisher betrieben wurde ist wie die verlage selber argumentieren diebstahl geistigen eigentums.
Und der Journalist wird ja auch nicht vom Verlag bezahlt. Nein, natürlich nicht.
Man kann natürlich nicht die rosarote Brille aufsetzen und sicherlich liegt da einiges im Argen. Aber viele Journalisten leben von ihrem Gehalt von diesen „bösen“ Verlagshäuser. Und der Verlag versucht eben einfach die dafür notwendigen Einnahmen zu erwirtschaften.
Schöner Beitrag.
Hat mich dazu inspiriert auch mal über das Leistungsschutzrecht – vor allem im Bezug auf den Springer Konzern zu bloggen:
http://rettedeinefreiheit.wordpress.com/2012/03/22/leistungsschutzrecht-und-springer/
Der Springer Konzern wollte nämlich vor ein paar Monaten Nutzungsrechte an einem meiner Videos ‚Du bist Terrorist‘ „erwerben“ – zahlen wollten sie dafür natürlich nichts…
Die Verlage sehen wohl zuerst einmal ihren Profit. In dem Bericht hat doch der freie Journalist besonders darauf hingewiesen, dass die Verlage eine kalte Enteignung vollführen.
Das geforderte Leistungschutzrecht schützt gerade nicht die eigentlichen Urheber, sondern die Verteiler!
Die Verlage lebten früher von dem knappen Gut „Nachrichten“. Mittlerweile ist das aber kein knappes Gut mehr. Wenn es danach geht, müssten auch noch die Kutschenfahrer in unseren Städten herumfahren!
Auch sehenswert ist das Interview für diesen Beitrag mit Matthias Spielkamp:
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/media/spielkamp103.html
Eine Einigung muss da auf jeden Fall erbracht werden. Nur geht das ganze mal wieder ein eine Falsche Richtung.
Zum Thema „tweet des Tages“ Natürlich müsste die Zeitung eine Genehmigung einbringen. Aber ich persönlich hätte mich sehr darüber gefreut, auch ohne das man mich fragt dort in der Rubrik auf zu tauchen!
Das ist doch nichts neues. Man ist ja nicht umsonst „freier Autor“… legt doch eure eigene „internet-Zeitung“ zu, wenn Ihr die Rechte behalten wollt.
Man sollte sich den neuen Spiegel print besorgen. Da antwortet jemand auf Niggemeiers „alles für lau“. Und er gibt die richtige Antwort.
Soweit es um die Honorare der Journalisten geht, kann man nur hoffen, dass sie sich durchsetzen können.
Der Teil des Beitrags zu konsequenten für die private Nutzung ist in meinen Augen wenig hilfreich. Mit dünnen Argumenten wird versucht die potenzielle Nutzerfeindlichkeit des Leistungsshutzrechts zu zeigen.
http://kartothek.wordpress.com/2012/03/24/ndr-zapp-und-das-leistungsschutzrecht/