Le Leistungsschutzrecht à la française

Die Franzosen sind anscheinend für irrsinnige Ideen zu haben. Nachdem die Meldung über die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zum Leistungsschutzrecht durch die deutsche und internationale Presse ging, war es nur eine Frage von Tagen bis unsere benachbarten Verleger die Neuigkeit verdauten. Die französischen Presseverleger hatten bereits 2009 eine ähnliche Idee, die damals vom Verband Groupement des Editeurs en Ligne (GESTE) vorangetrieben aber schließlich nicht weiterverfolgt wurde.

Jetzt ist es nicht wirklich überraschend, dass Deutschland den französischen Appetit geweckt hat. Wie Le Monde jetzt berichtete, ist die Union der nationalen Tagespresse (SPQN), bei der Le Monde ebenfalls Mitglied ist, „sehr an den Entwicklungen in Deutschland interessiert“, ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger einzuführen. Die SPQN hat bereits zwei Vorschläge bei Aurélie Filippetti, Ministerin für Kultur und Kommunikation, und Fleur Pellerin, Staatssekretärin für die digitale Agenda eingereicht.

„Der eine Vorschlag zielt auf die Schaffung eines „verwandten Schutzrechtes“ für die Aggregatoren ab, um Eigentumsrechte im Bereich der Presseerzeugnisse zu verteidigen“, erklärt Le Monde.

Mitglieder bei SPQN sind unter anderem Les Echos, L’Equipe, Le Figaro, France Soir, L’Humanité, International Herald Tribune, die Sonntagszeitung, Libération, Le Monde, Paris Turf und Le Tribune.

So, wer übersetzt jetzt kurz dies hier ins Französische…?

5 Ergänzungen

  1. Ich seh’s eh schon kommen, wenn das LSR auf nationaler Ebene scheitert, wird’s früher oder später über eine EU-Richtlinie wiederkommen…

  2. Der Springer-Lobbyist Keese, dessen Vorstandsvorsitzender Döpfner auch auf Staatskosten bei dem Ackermann Geburtstagsparty im Kanzleramt war, hat auch einen Kommentar zu den französischen Lobbyistenaktivitäten abgegeben :-)
    http://www.presseschauder.de/franzosische-verlage-signalisieren-unterstutzung-fur-leistungsschutzrecht/#comment-3795

    Die CDU sagt, dass die Bestechung von Abgeordneten im Deutschen Bundestag anders als in zivilisierten Staaten weiter straffrei bleiben soll.

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