Die Lösung für die Störerhaftung

Der Digitale Gesellschaft e.V. hat heute die Lösung für ein großes gesellschaftliches Problem präsentiert: Einen Gesetzesvorschlag, wie man das Problem der Störerhaftung schnell und einfach lösen kann. Diesen schenken wir gerne der deutschen Politik

Aus der Pressemitteilung:

Digitale Gesellschaft präsentiert Gesetzentwurf für Mitnutzung von WLANs: „Ohne Internetzugang ist man bereits heute Bürger zweiter Klasse“

Der Digitale Gesellschaft e.V. hat heute einen Gesetzentwurf für die haftungsrechtliche Gleichstellung von normalen Bürgern sowie Gewerbetreibenden, die einen Internet-Zugang via WLAN anbieten, mit kommerziellen Internetprovidern vorgestellt (PDF). Damit sollen auch die „Mini-Provider“ von der Haftungsfreiheit profitieren, die derzeit bereits für große Provider wie etwa T-Online gilt. So kann rechtlich sichergestellt werden, dass private Nutzer, aber z.B. auch Cafés und Geschäfte ihre Netze anderen zur Verfügung stellen können, die auf die Mitnutzung von Internetzugängen angewiesen sind, ohne unkalkulierbare Risiken in Kauf nehmen zu müssen.

Aus der umfangreichen FAQ:

Frage: Warum macht Ihr einen Gesetzesvorschlag, ist das nicht Aufgabe der Politik?

Antwort: Natürlich, und wir setzen auch darauf, dass unser Vorschlag von der Politik aufgegriffen wird. Gerade beim Thema WLAN-Haftung herrscht aber eine große Unsicherheit. Wir wissen aus vielen Gesprächen mit Politikerinnen und Politikern, dass die wenigsten sich bei dem Thema sicher fühlen. Und wenn man sicht nicht richtig auskennt, macht man lieber erst einmal gar nichts … so ist das Thema WLAN-Haftung trotz Abmahnwahnsinn bisher jahrelang liegengeblieben. Wir wollen vor allem zeigen, wie einfach es ist, das Problem der Haftung für WLANs aus der Welt zu schaffen. Deswegen bieten wir auch kein Thesenpapier an, sondern einen fertigen Gesetzentwurf – den kann man einfach kopieren und in die Parlamente tragen. Damit wollen wir zugleich die völlig unverständliche und ungerechte Diskriminierung von „Mini-Providern“ gegenüber den großen kommerziellen Providern beenden: Die großen haften schließlich, und das zu Recht, auch nicht dafür, was man über einen Internetzugang alles anstellt.

Hier ist der Gesetzesvorschlag als PDF.

39 Ergänzungen

  1. > Und wenn man sicht nicht richtig auskennt, macht man lieber erst einmal gar nichts
    Wäre toll, wenn das bei anderen netzpolitischen Themen auch so wäre

  2. Das große Problem ist nur das auch diese „Provider – Haftungsfreiheit“ , rechtlich nicht Gesichert ist und viele auch die EU sie gerne Einschränken oder Abschaffen wollen.

    1. Na ja, die Provider-Haftungsfreiheit ist in DE schon rechtlich gesichert, da es ja im Gesetz steht.

      Aber du hast in dem Punkt recht, dass dieses Gesetz wohl nicht unantastbar ist – und wie man sieht in beide Richtungen verändert werden könnte.

  3. Die Lösung für das Problem der Störerhaftung ist, die Störerhaftung abzuschaffen?
    Wie genial, da muss man erst mal drauf kommen!!1eins

    Nee, im Ernst; Hab ich irgendwas überlesen? Wo ist da der innovative Gesetzesentwurf?

    1. Es gibt nichts Gutes außer man tut es … über die Störerhaftung wird viel philosophiert – wir sagen konkret, wie man sie abschaffen kann. Nicht das Ziel ist innovativ, sondern der überraschend klare und einfache Weg dorthin. Wir haben jedenfalls bisher keinen anderen Gesetzentwurf gesehen, der das Problem ernsthaft angeht.

      1. Wo ist denn bitte die Lösung? Einfach alles erlauben kann doch keine Lösung sein?!?! Dann lade ich ab jetzt bei meinem Nachbarn runter und der dafür bei mir und schon ist es wieder legal? Das kann ja wohl nicht eurer Ernst sein.

        Die Lösung für schlechte Haftbedingungen und überfüllte Gefängnisse kann ja auch nicht sein, einfach alle Häftlinge entlassen?!?!

      2. es soll nur verhindert werden, dass du verknackt wirst, weil dein nachbar/ein gast/irgendwer rechteverletzende/illegale daten runterlädt, nur weil du zu freundlich/daemlich/ignorant bist. k?

  4. Was soll das denn bitte?! Denkt ihr eigentlich überhaupt an die vielen Anwälte, denen ihr damit die Arbeit und ihre Existenz wegnehmt? So weit ist es schon gekommen mit Deutschland, dass man ernsthaft solche hochwertigen Arbeitsplätze vernichten will, nur weil sich ein paar Arbeitslose kein Internet leisten können!

  5. Sehr schön ist das Argument mit den Bildungschancen für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Ein Grund mehr für die Neo-(was-auch-immer) nichts zu ändern.

  6. Na da wird die Content Lobby aber voll dagegen steuern. Die Köfferchen werden bestimmt schon gepackt ;). Unterstütz werden sie von der Exekutive, für die das ein Alptraum wäre.

    Das Argument wird faktisch folgendes sein und das stimmt natürlich auch: Die Menschen die unseren Content downloaden und anbieten, die erhalten faktisch einen Freibrief. Hab ich einen Nachbarn der ein freies WLAN hat, kann ich machen was ich will.

    Ich sehe auch einen Unterschied zu großen Providern, denn die kennen ja zumindest den Anschlussinhaber, was sie ja auch in die Lage versetzt, die Daten, die die Störhaftung ermöglichen weiterzugeben. Das kann ein offenes WLAN wohl weniger leisten.

    Klar wäre es schön, im Cafe offen zu surfen, aber leider gibt es zu viele Arschlöscher auf der Welt, die damit Mist bauen. Die Filesharer sind mir dabei völlig egal, die Betrüger, Spammer, Virenversender, Kinderschänder und Hacker machen mir da eher Sorgen.

    1. Eben und daher sehe ich für den Entwurf auch schwarz.

      Finde es auch schade, dass in den FAQ „nur“ der Rechtsbruch zum Urheberrecht angesprochen wurde und nicht die „wirklichen“ Straftaten angesprochen werden. Wenn mal eine Abmahung wegen Urheberrechts ins Leere läuft von mir aus, aber man kann im Internet nunmal auch wesentlich schlimmere Sachen anstellen.

      Offene WLANs bedeuten vollständige Anonymität und sowas ist immer problematisch.

      Da halte ich es für sinnvoller, wenn man kostenlose aber anmeldungspflichtige Angebote verstärkt ausbaut.

      1. Aber schön, dass die Diskussion wieder ins Rollen kommt ;-)
        Von daher im Prinzip eine gute Idee!

      2. Wer wirklich Straftaten begehen will, der kann auch heute schon mit geringfügigem Aufwand anonym ins Netz.

        Nicht umsonst hat die Vorratsdatenspeicherung im Bereich der IP-Adressen keinen messbaren Einfluss auf die Ermittlungserfolge gehabt … IP-Adressen sind ein miserables Beweismittel und auch als Ermittlungsansatz nahezu wertlos. Das hat sich nur noch nicht zu den Polizei-Funktionären herumgesprochen, die deswegen immer noch pro VDS in diesem Bereich trommeln. „An der Front“ ist das jedenfalls den IT-Profis unter den Beamten längst klar.

        Insofern stimmt der Punkt „Anonymität“, aber es ist nicht zu befürchten, dass das messbare Rückschritte bei der Strafverfolgung zur Folge hat.

      3. „Wer wirklich Straftaten begehen will, der kann auch heute schon mit geringfügigem Aufwand anonym ins Netz.“

        Da hast du natürlich recht, aber durch offene WLANs wird aus geringfügigem Aufwand = überhaupt kein Aufwand.

        „dass das messbare Rückschritte bei der Strafverfolgung zur Folge hat.“
        Es ist aber zu befürchtet, dass es mehr Menschen gibt, die dann (kleine und große) Straftaten begehen.

    2. @AGISB

      […]die Betrüger, Spammer, Virenversender, Kinderschänder und Hacker machen mir da eher Sorgen.[…]

      und die erwischt man jetzt mit der Störer-Haftung zu wie viel %?

      @Ben

      […] und nicht die “wirklichen” Straftaten angesprochen werden. […]

      Welche wirklichen Straftaten? Habe noch von keinem Monitor gehört der einen Mord, Vergewaltigung, Körperverletzung begangen hat.
      Welche Straftaten meinst Du also die für Dich „wirklich“ sind?

      bombjack

      1. „und die erwischt man jetzt mit der Störer-Haftung zu wie viel %?“
        Damit erwischen tut man keinen aber die Hemmschwelle ist deutlich höher. Der Otto-Normal Veraucher weis heuzutage, dass seine Taten im Internet nachverfolgbar sind und auch nachverfolgt werden. Bei offenen WLAN fällt das komplett weg.

        „Welche Straftaten meinst Du also die für Dich “wirklich” sind?“
        Bei Verbreitung harter Pornographie fang ich mal an, aber ich denke wer soeinen Mist verbreitet, macht sich auch ein paar Gedanken über Anonymität, offenes WLAN hin -oder her.
        Daher mache ich mal weiter mit:
        Verbreitung von Hasspredigen, Volksverhetzung, oder generell jede Art von extremistischen Inhalten, deren Verbreitung verboten sind.
        Weiter gehts mit jeder Art von schwerem Cyber-Mobbing, Verleundung oder was dir sonst noch im Bereich persönlicher Diskriminierung einfällt.
        Auch in Sachen Urheberrecht kann man nicht alles in einen Topf werfen auch hier gibs leichtere und schwerere Vergehen.

        Wenn du mehr willst, schlag mal den Begriff Internetkriminalität nach. Da passen nicht alle Sachen (auch bei dem von mir genannten kann man hier und da sicher diskutieren), aber es sollte zeigen, was ich meine.

      2. @Ben

        Dann müsstest du aber Proxy-Server und das Tor-Netzwerk auch Verbieten , die sind im Prinzip dann nichts anderes als ein offenes WLAN ?

      3. @Mika B.
        Wenn man es radikal weiterdenkt vlt, aber nein ich würde das nicht so sehen.
        Ich sehe schon einen Unterschied, wenn jmd grundsätzlich anonym sein kann (offene WLANs) oder wenn er aktiv etwas für seine Anonymität tuen muss (Proxy/Tor und selbst da gibs ja ein „Restrisiko“).

        Anonymität ist ein Grauen für Strafverfolgungen, aber auch das Recht eines jeden Bürgers. Hier gilt es also einen Kompromiss zu finden.
        Ich bleibe anonym, solange ich mir nichts zuschulden kommen lasse. Ich kann verfolgt werden, sobald ich Mist baue.

        Bei den Providern ist dieser Kompromiss im ideal Fall gegeben, er kann mich identifizieren, tut es aber nur, wenn ich mich wirklich einer Straftat schuldig gemacht habe (zumindest sollte es so sein, ich weis selbst, dass das derzeit nicht ideal läuft, aber das ist ein anderes Thema ;-))

        Bei offenen WLANs hast du vollständige Anynomität, frei Haus, die niemals aufgehoben wird.

        Ich meine, wie stellt ihr euch das denn vor? Im Internet können numal Straftaten begangen werden. Und weil Menschen nunmal Menschen sind wird es auch immer welche geben, die Straftaten begehen.
        Klar ist das für den Rest sche*ße auf etwas verzichten zu müssen, nur weil ein kleiner Prozentsatz sich nicht benehmen kann. Aber ich sehe beim besten Willen nicht, wie man das ändern sollte bzw. ändern kann.Wenn da jmd ne Idee hat, her damit ;-) Aber die Idee „wir lassen diese Menschen einfach ungestraft davonkommen“ halte ich nicht für sinnvoll.

      4. Als ob ich bei einem Wlan weniger tuen muß als beispielsweise bei einem VPN Anbieter , außer einmal Einrichten.
        Zumal andere EU Staaten das wesendlich Entspannter sehen mit freien Wlan, da die Störerhaftung eine deutsche Eigenheit ist.
        In vielen Staaten gibt es sogar noch die anonymen Prepaid Sim karten für den Sürfstick im Supermarkt ohne Ausweis zb. in Österreich …

      5. Mittlerweile hat selbst Oma Lieschen gemerkt, das man WLAN verschlüsseln muss bzw. die Anbieter haben das nun ‚by default‘ an.

        Wenn das Gesetz so käme, wäre ich also mit der Quaste gepudert, wenn ich die Verschlüsselung an lassen würde. Denn dann wäre ich ja haftbar. Aus Selbstschutz mach ich dann also aus und gebe jedem Schwachkopf die Möglichkeit, die jetzt zumindest ein gewisses Maß an Wissen erfordert.

        Sorry, aber gnau so was führt ins Desater und das Klügste wäre für die Hardliner das durchzuwinken, denn danach könnten sie alles durchbekommen was sie wollen.

  7. Ist das jetzt lobbyistischer Soft-Terrorismus? Soft-terroristischer Lobbyismus? Terroristischer Soft-Lobbyismus?

    Nur zu, nur zu. Je mehr konkrete Vorschläge, ausformulierte Lösungsansätze, desto artistischer, aggressiver und demaskierender die rhetorischen Auswürfe derer, die erklären, warum alles bleiben muß, wie es ist – im Prinzip. In Zukunft nur noch ein bißchen „grundrechtsschonender“, versteht sich.

  8. Also ich konnte das PDF unter WinXP nicht ohne vorheriges Umbenennen öffenen. Ist ein Problem mit den Umlauten im Dateinamen. Sowas könnte bei manchen Politikern schon ein Problem sein!

  9. Vielleicht stehe ich ja komplett aufm Schlauch (IANAL), aber ist die Klausel im TMG8 nicht bereits implizit enthalten???

    TMG8 sagt: Wenn Dienstanbieter, und Übertragung weder beauftragt, noch verändert, dann keine Vertantwortung. TMG2 sagt: Wer Telemedien anbietet ist ein Dienstanbieter…

    1. wir denken: ja, zumindest was die Geltung des § 8 TMG für WLANs überhaupt angeht. Aber die Rspr. sieht das eben teilweise anders, und daher muss die Norm klargestellt werden. Bzgl. der Störerhaftung (Abs. 4 des Entwurfs) ist ebenfalls unklar, ob der § 8 TMG die bisher schon umfasst.

      1. Der Entwurf umfasst nach erstem Überfliegen nicht nur die Haftungsprivilegierung für Betreiber von öffentlichen WLANs, sondern alle Diensteanbieter. Ist das bewusst&gewollt? Wenn ja: warum wird die Pressemeldung bei der DG auf das WLAN-Problem eingeschränkt?

  10. Die kostenlose Android App „Free Zone Wi-Fi“ (Zona Grátis Wi-Fi) sucht selbstständig nach verfügbaren WLAN-Netzen, meldet dem Anwender jedes offene Drahtlos-Netzwerk in Reichweite und stellt Verbindungen mit den offenen WLAN-Netzen her.
    Die gefundenen Hotspots können direkt an eine Community weitergegeben werden. Nutzer die das eigene WLAN anderen Nutzern der App zur Verfügung stellen möchten, können auch dieses mit der Community teilen. Dadurch entsteht ein weltweites Netz mit kostenlosem WLAN-Zugang. Coole Sache!

    Zur App im Android Market:
    https://play.google.com/store/apps/details?id=net.alouw.alouwCheckin

    Karte mit kostenlosen Hotspots (inkl. letztem Zugriff pro Hotspot):
    http://www.shareair.net/freewifi/freewifi.html

    1. Sorry, aber das ist asozial, da es ohne Zustimmung auf Kosten anderer geht.

      Außerdem: Spam. (1:1 auch auf heise.de in den Kommentaren zu finden).

  11. @Markus:

    Genialer Schachzug :). Vor ein oder zwei Jahren wäre so ein Schritt für komplett verrückt gehalten worden und sofort verstummt.

    Nun, wo die Gesellschaft aber dank Guy-Fawkes-Masken und Co. ein wenig mehr auf netzpolitische Themen sensibilisiert ist, ist tatsächlich eine ernste, breite Auseinandersetzung mit so einem Vorschlag möglich.

    Würde sicherlich einen spannenden Verschwörungs-Kinofilm machen, wenn ein Drehbuchautor dies als langjährig von einer ominösen Schattenfigur, einem Drahtzieher im Untegrund, geplanten Aktion darstellen würde. Ein Master-Plan, nach dem nun von der erfogreichen Defensive in den Angriff gewechselt würde.

  12. Haften Papierhersteller eigentlich für Erpresserbriefe?
    Baumärkte, wenn mit Werkzeugen eingebrochen wird?
    E-Werke, wenn jemand mit Stromschlägen foltert?
    Heckler&Koch, Krauss-Maffei, wenn mit ihren Produkten gemordet wird?

    Aber im Strassencafe, da ist der Wirt hinterm Tresen „mitschuldig“, wenn jemand in diesem Internetz böse Worte schreibt oder drei Lieder herunterlädt?

    Falls Nein, wie kommt es, daß wir ausgerechnet für das Internet angeblich eine derartige „Haftung“ brauchen? Wegen ein paar geklauten Musikstücken? Das ist schlimmer als Folter, Einbruch, Mord?

    Oder ist der wahre Hauptgrund unverändert die Angst der Christ/Sozial-«Demokraten» und ihrer gelbgrünen Helfershelfer vor der Bevölkerung… ?

  13. Super Initiative! Vielen Dank. Ich wünsche viel Erfolg!

    PS: WLAN-Netz ist so wie ABM-Maßnahme oder LCD-Display, das N in WLAN steht bereits für Netzwerk ;)

  14. Die Initiative empfinde ich als gut und richtig. Die Störerhaftung ist in meinen Augen ein Unding. Gleichzeitig habe ich jedoch Bedenken: Wenn die Störerhaftung tatsächlich mal irgendwann abgeschafft sein sollte – würde das dann nicht dazu führen, dass mehr Hausdurchsuchungen (auch wegen Bagatellen) durchgeführt werden, um irgendwie an irgendwelche Beweise zu kommen?

    1. Die Störerhaftung hat mit Strafrecht nichts zu tun. Im Strafrecht haftet man glücklicherweise nur für eigene Schuld. Insofern ist das StrafR unmittelbar von dem GE nicht berührt.

      Im Gegenteil ist tendenziell eher mit weniger Hausdurchsuchungen zu rechnen, weil eine Straftat über ein offenes WLAN nicht so ohne weiteres auf den Anschlussinhaber als Tatverdächtigen schließen lässt. Verantwortungsbewusste Ermittlungsrichter würden hier keinen Durchsuchungsbeschluss erlassen – was natürlich einen redlichen Zwischenbericht der Polizei voraussetzt, der auf das offene Netz hinweist … aber mittelfristig würde sich herumsprechen, dass Netze mitgenutzt werden und daher der Anschlussinhaber ohne andere Umstände, die auf ihn hindeuten, nicht mehr als Beschuldigter angenommen werden kann.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.