Computerverbot im Ältestenrat des Landtag Schleswig-Holstein

Die Piratenfraktion im Landtag von Schleswig-Holstein setzt sich dort für mehr Transparenz auch bei Nicht-Öffentlichen Sitzungen ein. Da gab es auch mal Medienberichte, wonach einzelne Abgeordnete Sitzungen mitgeschnitten hätten. Dagegen will man jetzt vorgehen, wie Patrick Breyer im Fraktionsblog schreibt. Gegen die Stimme der Piratenfraktion habe sich der Ältestenrat heute für ein Laptopverbot während Sitzungen unter Androhung des Sitzungsausschlusses ausgesprochen, das folgenden Wortlaut hat:

1. Während der Sitzungen des Landtages dürfen ausschließlich mobile Computer, die geräuschlos ohne Lüfter oder mechanische Tastatur laufen und keinen aufklappbaren Bildschirm haben (sog. Tablet-Computer) sowie internetfähige Mobiltelefone (sog. Smartphones) genutzt werden.

Wer erklärt jetzt den anderen Fraktionen, dass auch internetfähige Mobiltelefone und sogenannte Tablet-Computer für Video- und Audioaufnahmen geeignet sind und Lüfter sowie mechanische Tatstaturen durch die dazugehörige Lärmentwicklung manchmal sogar gut geeignet sind, solche Aufnahmen zu behindern? Aber wahrscheinlich hacken die meisten Nutzer nur zu laut in ihre Tastaturen.

Das Verbot erinnert an das Computerverbot im Bundestag. Da war de Begründung, dass man ja nicht dem Bürger zeigen wolle, dass man dort nicht die ganze Zeit zuhört. Warum Zeitungen zugelassen sind, löst diese Argumentation nicht.

In der nächsten Sitzung soll übrigens eine Richtlinie zur Nutzung von sozialen Netzwerken diskutiert werden. Da gibt es u.a. den Punkt:

Während der Beratung eines Tagesordnungspunktes wird keine Paralleldebatte via soziales Netzwerk geführt, soweit sie andere Abgeordnete oder deren Redebeiträge betreffen.

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16 Ergänzungen

  1. „Wer erklärt jetzt den anderen Fraktionen, dass auch internetfähige Mobiltelefone und sogenannte Tablet-Computer für Video- und Audioaufnahmen geeignet sind …. “

    Tja, „Ältestenrat“ halt.

  2. Punkt 4 übersehen?

    4. Ton- und Bildaufzeichnungen mit Tablet-Computern und Smartphones sind während der Sitzungen des Landtages untersagt.

      1. Wenn das in SH ähnlich aussieht wie in Berlin, dann macht ein CDUler mehr Krach als die Tastaturen & Lüfter aller Laptops zusammen.

      2. @Markus: Auf nem Tablet rumzuhauen ist meist lauter, als auf ner leisen Netbook-Tastatur.
        Von daher kann ich das nicht nachvollziehen.

        Hmm… aber das Protokollieren per Diktiergerät/software ist immer noch erlaubt?

  3. In unserem Kreistag sind Laptops vom Kreis gestellt.
    Alle haben die Tagesordnung drauf, aber auch Kartenspiele ;o))
    Ist aber immer eine endlos lange Verkabelungsarie in der jeweiligen Lokalität.
    Online sind die Politiker mit den Geräten nicht.
    Und Klappern von Laptops ist zu vernachlässigen, es wird genug rumgesülzt.

  4. Wer sagt denn, dass das im Zusammenhang mit Mitschnitten steht? Das hört sich eher an als würde man sinnvollerweise versuchen, dass die Sitzung nicht durch klappernde Tastaturen gestört wird und das sich die Abgeordneten nicht hinter Bildschirmen verstecken.

  5. Ich halte fest: Smartphones, Tablets, Zeitungen, Magazine und Handhelds sind erlaubt, obwohl sie den jeweiligen Abgeordneten sehr gut ablenken, also von seiner Arbeit abhalten können. Laptops sind nicht erlaubt, weil sie einen Lüfter haben.

    Man kann zwar gut mit ihnen arbeiten und sie sind während einer Debatte sehr nützlich zum Notieren der gegnerischen Argumente, zum Mitlesen und nachschlagen benutzen. Aber sie haben einen Lüfter. Und der ist so laut. So tierisch laut. So brraaaam. Brummm. Brummm. Braaaaam.

    Lächerlich.

  6. Sie sind überall, diese Internet-Ausdrucker!
    Nicht nur im Bundestag, also nehmt euch in Acht.
    Sie sind wirklich überall!

  7. Die Regelung, dass Laptops verboten, Tablets und Smartphones aber erlaubt sind, hat man anscheinend bei uns in NRW abgekupfert. Die Regelung gilt hier allerdings für das Plenum, wo ohnehin gestreamt wird. Hier wird sie tatsächlich mit der Geräuschentwicklung sowie der Sichtbehinderung durch aufgeklappte Bildschirme begründet. Twittern ist aber erleubt, Äußerungen über Twitter oder social networks aus der Debatte heraus können aber Gegenstand von Ordnungsmaßnehmen

  8. „Dagegen will man jetzt vorgehen,“ klingt ein bischen so als ob die PIRATEN dagegen vorgehen wollen würde. Vielleicht kannst du das noch umformuleren, Markus. Und bei dem „de Begründung“ fehlt noch ein i :)

    Danke dass ihr über solche Entwicklungen berichtet!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.