Ackermann und die InformationsfreiheitDas Kanzleramt lenkt ein und erlaubt Veröffentlichung der Gästeliste (Update)

Das Bundeskanzleramt versucht nicht mehr, die Veröffentlichung der Gästeliste von Ackermanns Geburtstagsdiner zu verbieten. Nach 600 Anfragen beim Portal FragDenStaat.de hatte netzpolitik.org die Dokumente zum Download angeboten. Auch der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit kritisiert den Versuch des Kanzleramts, die Veröffentlichung zu verbieten.

Nach unserer Veröffentlichung der Dokumente ist das Bundeskanzleramt eingeknickt und beantwortet weitere Anfragen nach den Dokumenten ohne das Verbot der Veröffentlichung. FragDenStaat.de berichtet:

Nachdem mittlerweile über 600 Bürgerinnen und Bürger die Dokumente mit einem Klick über FragDenStaat.de angefragt haben und Netzpolitik.org die Dokumente auch schon zum Download angeboten hatte, gibt es die erste Reaktion vom Bundeskanzleramt. Das Referat 131 antwortete einem Anfragesteller per Mail mit angehängtem Anschreiben und den angeforderten Dokumenten. Das Anschreiben gleicht dem Anschreiben, das ich erhalten hatte, nur fehlt die Formulierung, dass einer Weitergabe bzw. einer Veröffentlichung nicht zugestimmt wird. Nach mehr als 600 Mails hat das Bundeskanzleramt wohl seine Haltung zu dem Thema überdacht.

Mittlerweile hat auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unsere Anfrage zum Thema beantwortet. Dr. Michaela Schultze aus dem Referat IX – Informationsfreiheit schrieb:

Das IFG sieht generell keine Verwendungsbeschränkungen, Einwilligungs- oder Zustimmungserfordernisse hinsichtlich der Verwendung amtlicher Informationen durch den Antragsteller vor, sofern und soweit dieser – wie hier sogar auf Veranlassung anderer Antragsteller verwaltungsgerichtlich geklärt – einen Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG hat. Vorliegend ist auch nicht erkennbar, welcher materielle Grund einer Veröffentlichung der Unterlagen entgegenstehen sollte. Mit Blick auf den Schutz personenbezogener Daten der Teilnehmer des Abendessens hat jedenfalls das OVG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 20. März 2012 (Az. 12 B 27.11) ein überwiegendes Informationsinteresse der seinerzeitigen Kläger u. a. gerade auch damit begründet, dass diese die Verflechtungen von Wirtschaft und Politik untersuchen und hierüber vor dem Hintergrund der Finanzkrise publizieren (Rn. 27). Damit weise der Antrag – so das Gericht – einen Bezug zu der vom Gesetz bezweckten Transparenz und der Aufklärung der Umstände politischer Willensbildung auf.

Und wer macht das jetzt bei dem Gutachten Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption?

Update: Der Freitag hat ein Gesellschaftsspiel aus der Sitzordnung gemacht:

Zur Aneignung für alle Nicht-Dabeigewesenen – und besonders für Demokratiepuristen – empfehlen wir, daraus ein Brettspiel nach Art der beliebten Seereise („Warten bis ein Schiff vorbeikommt und Hilfe bringt“) zu basteln: Tischreise oder Bekomme den Platz von Professor Sauer! Startfeld wäre draußen vor der Tür, also links von Bomhard. Los kann, wer eine 6 würfelt und es damit über den Gastgeberinnenschoß auf den Ackermann-Platz schafft.

Wir präsentieren das Spielbrett als PDF.

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