Die EU-Komission versucht es – im Auftrag des ‑Rats – mal wieder mit Netzsperren durch die Richtlinie IPRED2. Seit einiger Zeit redet man ja Tacheles und gibt klar zu, dass Urheberrechtsverstöße durch Sperren verhindert werden sollen. Für IPRED2 gab es schon mehrere Anläufe, aus denen bisher nichts geworden ist, weil einige Länder das Gleichstellen mit Produkt- und Medikamentenfälschungen auch dazu nutzen wollten, mit aller Härte gegen private Tauschbörsennutzer vorzugehen, worüber keine Einigkeit gewonnen werden konnte.
Der neue Anlauf wird mit einem „Questionnaire“ zur Bestimmung der Ausgangsposition eingeleitet (hier zu finden). Eine Reihe an Suggestivfragen vermittelt auch diese Mal direkt wieder, wo es lang gehen soll:
Halten sie Urheberrechtsverstöße via Internet für ein Problem, das im Rahmen des existierenden Maßnahmenpakets in der Richtlinie 2004/48/EC nicht vollständig gelöst ist?
Welche spezifischen Maßnahmen sind ihren Augen geeignet, die Verstöße zu bekämpfen?
Besteht Bedarf für eine Regelung bezüglich der Verantwortlichkeit von Internetprovidern?
Hauptinitiator des Vorstoßes ist das 3‑strikes-Reich der Franzosen (über den Gallo-Report berichteten wir hier ausführlich). Entsprechend verwundert es nicht, dass „Haftbarkeit“ und „präventive Maßnahmen“ den sprachlichen Duktus bestimmen. Weiter geht es dann mit der Beschlagnahme & Durchsuchung privater Rechner. Besonderen Wert wird darauf gelegt, dass auch nichtkommerzielle Angebote und Foren in die Haftung genommen werden, und die Vergehen unter das Strafrecht fallen.
Eric Moechel hat sich die Fragen genauer angeschaut und berichtet, wie es weitergehen soll:
Am kommenden Mittwoch plant die EU-Kommission dieses „Questionnaire“ der Arbeitsgruppe für „Geistiges Eigentum“ im Ministerrat zu präsentieren. Deren nächstes Treffen am 21. Februar steht ganz im Zeichen dieses „Questionnaires“, zu dem bis 31. März Stellungnahmen abgegeben werden können.