Copyright-Verletzer: Auslieferung an die USA?

Die Videoplattform TVshack war wohl so etwas ähnliches wie Kino.to: Eine Seite, auf der Links zu anderen Seiten gesammelt werden, bei denen man Filme und Serien streamen kann. Schon am 23 Mai wurde der 23-jährige Betreiber Richard O’Dwyer verhaftet und seine Seite platt gemacht. Gegen Kaution kam er vorerst wieder auf freien Fuß.

Nun sieht er sich dem gleichen Vorwurf wie die mutmaßlichen Betreiber von kino.to gegenüber: Der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen/kriminellen Urheberrechtsverletzung. Das Blöde daran: Der Vorwurf wird von der US Immigration and Customs Enforcement, dem Zoll der USA, der auch bei vielen anderen Beschlagnahmungen von Domains die Finger im Spiel hat, erhoben.

Und das bedeutet, dass jetzt seine Auslieferung zur Debatte steht

O’Dwyer wird verteidigt von Ben Cooper, der auch Gary McKinnon vor der Auslieferung retten möchte – im Moment stehen die Zeichen dafür allerdings schlecht.

Die gesamte Politik um Auslieferungen finde ich ja sehr interessant. Einerseits macht dabei ein Staat in einem anderen seine eigenen Gesetze geltend. Andererseits legt der andere Staat seine eigenen Maßstäbe für diese Auslieferung an. Das Ergebnis ist allzu oft haarsträubend – und dauert Jaaahre, bis es zustande kommt. Ob das jetzt der neue Weg sein soll, wie das Internet zum rechtsfreien Raum gemacht werden soll, in dem der Staat, der am fleißigsten Auslieferungsanträge durchboxt, sich schließlich die Hoheit erkämpft?

Es sollte schleunigst auch von einem anderen Staat ein Auslieferungsantrag gestellt werden, schließlich wurde die Tat ja überall auf der Welt begangen. Mal gucken, was dann passiert.

8 Ergänzungen

  1. Naja, zum Glück hat der Deutsche Staat ja extra ein Gesetz, dass Deutsche Staatsbürger nicht ans Ausland ausgeliefert werden können. Okay, das war zwar ursprünglich vor allem gut, um die ganzen Altnazis zu schützen, aber kommt nun wohl auch dem einem oder anderen dann doch nicht mehr Nazi zu gute.

  2. Die Überschrift ist aber schon etwas verharmlosend.. Das ist ja niemand, der 3 mp3 Dateien bei Bittorrent verteilt hat, sondern jemand der das Hauptberuflich gemacht hat..
    Damit werden kriminelle Handlungen bagatellisiert..

  3. Mhh. Der Fall steht in Großbrittanien zur Verhandlung an. Deutsche Gesetze finden da nicht unbedingt Anwendung.

    Der Mensch hatte, nach dem DailyMail Artikel keine Dateien auf seinem server. Ich denke nicht, dass es sich in irgendeiner Weise um eine kriminelle Handlung handeln kann, wenn man darauf hinweist wo sich, dazu auch noch immaterielle, Kopien eines als Ware gehandelten abstrakten Gutes befinden, welches in sich selbst, in Form der Kopie, ohnehin nur einen vermeintlichen ideelen, dazu noch in die Zukunft verlagert möglich zu realisierenden, Wert besitzt.
    Aber ich glaube, dass kann und darf nicht die einzige Sichtweise sein.
    Das betrifft den Fall des oben erwähnten Menschen nicht, aber vielleicht die generellere Marktsituation. Das Erwirtschaften von Gewinnen basiert, sehr verkürzt, auf der -Ausbeutung- von, absichtlich undefiniert, Verhältnissen. Die Frage darf dann schon gestellt sein, in welcher Form von Gesellschaft wir leben wollen. Wer sein Geschäftsprinzip auf Ausbeutung (Produktion/Verkauf) basiert, sollte sich nicht beschweren, wenn ihm gleiches geschieht – oder besser, wenn der Nachteil erkannt wird, sein Bestreben aufgeben.

  4. In den USA hat man Dank „Safe Harbour“ und betreiberfreundlicherer Abmahnpraxis so manchen grauen Dienst aus Amerika zur Marktkapitalisierung im Milliardenbereich geführt. Hierzulande traut man sich nicht die deutsche Rechtsordnung gegen amerikanische Unternehmen durchzusetzen, siehe Datenschutz bei Streetview oder Facebook oder die merkwürdigen Geschäftspraktiken eines Micropaymentdienstes mit EU-Sitz in Luxemburg. Die Chinesen, so hörte ich bei der DAA11, haben durch Blocken von Youtube usw. dazu beigetragen, dass chinesischen Internetfirmen in die TOP5 gekommen sind.

    Europa betreibt eine forcierte Offenmarktpolitik, ohne dass es möglich ist im eigenen fragmentierten Binnenmarkt Netzunternehmen aus Europa aufwachsen zu lassen oder nationales Recht durchzusetzen. Europäischer Datenschutz, Netzneutralität, Konsumentenschutz, pro-Markt Durchsetzung von Standardoffenheit usw. gilt da als abzubauendes Handelshemmnis.

    Wie ist eigentlich das Auslieferungsrecht in Deutschland? Art 16 GG gilt doch nur für Deutsche, ja?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.