In seinem Blog hat Michael Geist, Inhaber des Forschungslehrstuhls für Internet und E-Commerce-Recht an der Universität Ottawa, die letzte geleakte Version des Antipiraterieabkommens ACTA etwas genauer analysiert. Im Anschluss an die Verhandlungsrunde in Luzern stellte er fest, dass die Kluft zwischen den Positionen der USA und der EU größer wird.
In einer Übersichtstafel listet Geist nun die signifikantesten Meinungsverschiedenheiten auf. Die Übersicht soll nicht als Zusammenfassung verstanden werden, da sie sich auf das Kapitel zum geistigen Eigentum konzentriert und andere dafür außer Acht lässt (z.B. zur Öffentlichkeitsarbeit oder zu speziellen Strafverfolgungseinheiten). Die Differenzen zwischen den USA und der EU/Kanada liegen hauptsächlich beim Geltungsbereich des Abkommens. Während die USA das Abkommen auf das Urheberrecht und Schutzmarken einschränken wollen, möchte Europa es auf den gesamten Bereich des geistigen Eigentums ausweiten.
Hier ein Auszug der Übersicht, die komplette Fassung gibt es dort:
Article & subject | Position #1 | Position #2 |
Article 1.2: Nature and Scope of Obligations | Aus/EU/CH/NZ/Can: ACTA should be limited in scope of enforcement of IPRs |
Others: Status quo of text, ACTA should cover both protection and enforcement of IPRs |
Article 1.3: Relation to Standards concerning availability of IPRs | Aus/Can/Sing/NZ: ACTA does not apply to goods that do not infringe any IPRs in a members territory |
Others: No such limitation should exist. |
Article 1.X: (Principles) | Aus/NZ/Sing/Can: Should add on article that outlines principles of IP enforcement, such as technology dissemination and transfer, a manner conducive to social and economic welfare, measures necessary to protect health and nutrition, etc. |
Others: Would not have this article and probably rely on a preface. |
Article 2.x.4: General enforcement obligations (government liability) | US: Parties can limit remedies against governments |
Others: No such limitation |
2.1.1: Availability of Civil Procedures (scope of availability) | US/Mex/Can/Aus/Sing/NZ: Civil remedies available for copyrights, related rights and TMs |
EU/J/CH: Civil remedies will be available to enforce any IPRs |
2.x.1: Injunctions (scope of availability) | US/Can/NZ/Aus/Sing/Mex: Injunctions available for copyrights, related rights and TMs |
EU/J: Injunctions available for any IPRs |
2.x.1: Injunctions (scope of availability) | Can/Aus: Injunctions subject to statutory limitations under domestic law |
Others: No identified limit. |
2.x.1: Injunctions (third parties) | EU/CH: Rights holders in position to apply for injunction against intermediaries who services used by third party to infringe IP right [NZ/Mor/Mex want this permissive] |
US/NZ/Can/Aus/Mex/J: Oppose this provision. |
Article 2.2: Damages | US: Damage provisions apply to copyright, related rights, and TMs |
EU: Damage provisions apply to all IPRs |
(Crossposting von vasistas?)
kluft hin oder her, weg mit dem schrott, sofort!!!
Schade, dass hier schon wieder von „geistigem Eigentum“ die Rede ist. Wenn es nicht mal dieses Blog schafft, den Begriff zu vermeiden, denken bald alle, das es so etwas wirklich gibt.
@Torsten
Im Abkommen wird nun einmal der Begriff „geistiges Eigentum“ (Intellectual Property) benutzt. Wie soll man über den Inhalt schreiben und Kritik üben, wenn man bestimmte Termini nicht in den Mund nehmen kann?
@Kirst3n: Wir sollten uns hier mal auf Immaterialgüterrechte einigen.
@ Torsten:
Leider hat sich im Englischen der Begriff des „Intellecutal Property“ weitgehend etabliert; dementsprechend auch bei aus internationalem Recht übernommenen Regelungen im deutschen Recht, z.B. 111b I 1 UrhG
Treffender wäre es daher von sog. (!) Geistigem Eigentum zu sprechen.
Gruselig wird’s dann richtig, wenn vom sog. Geistigen Eigentumsrecht gesprochen wird.
@Markus
Einverstanden!
Aber ich bin trotzdem auf die offizielle Übersetzung gespannt -sollte es irgendwann einmal eine geben.
Sieht ja so aus als wären die Positionen der einzelnen Staaten recht beliebig, mal Pro mal Contra. Dann gibt es Kompromisse und jeder Vertragspartner hat einige seiner Positionen durchgesetzt, auf ein paar Verzichtet und übrig bleibt die rechte Spalte.
Eine rechtliche Einordnung der ersten ACTA Entwürfe von Prof Metzger von der Uni Hannover:
https://www.jipitec.eu/issues/jipitec-1-2-2010/2612