Zur Frage, wie es denn um die angekündigte Verfassungsbeschwerde zum Zugangserschwerungsgesetz ausschaut, gibt es nun auch eine offizielle Stellungnahme des AK Zensur:
[…] Im Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) engagieren sich auch ungefähr ein Dutzend Juristen (Rechtsanwälte, Justiziare, Referendare, Studenten), die für das Projekt eine geschlossene Mailingliste betreiben, auf der sie sich zu dem Projekt Verfassungsbeschwerde austauschen sowie Lösungen, Konzepte und juristische Strategien erarbeiten.
Es gibt bislang aber noch keine konkreten Entwürfe, sondern lediglich einen vorläufigen Zeitplan: Das Zugangserschwerungsgesetz trat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt am 23. Februar 2010 in Kraft. Nach § 93 Abs. 3 Bundesverfassungserichtsgesetz muß innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten die Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Diese Frist werden wir wahren.
Da momentan Urlaubszeit ist, werden erste Diskussionsentwürfe erst im September geschrieben werden. Anfang des vierten Quartales wird dann die Detailarbeit an der Beschwerde stattfinden, um diese danach jederzeit einreichen zu können. […]
Und was ist mit der Klage von Tauss? Der hat doch schon damals bei der Verabschiedung des Gesetzes gesagt, er wolle Organklage wegen inkorrekten Procederes (Gleich 3. Lesung, obwohl es keine 1. und 2. Lesung gegeben hat) einreichen. Hat der schon geklagt? Wenn ja, was ist draus geworden?
Geklagt hat er, aber eine Entscheidung in der Sache 2 BvE 1/09 ist mir nicht bekannt.