Ein übliches Problem an Universitäten betrifft die klausurrelevante Literatur. Vom Professor als unerlässlich für das Bestehen der Klausur gepriesen, müssen die Studierenden sie sich auf Gedeih und Verderb besorgen. Manchmal (hab ich gehört) wird das Problem elegant durch Scans der Literatur, die im zugangsbeschränkten Online-Bereich der Universität den Studierenden bereitgestellt werden, gelöst.
Anders sieht die Sache meist aus, wenn der Professor das Buch selbst geschrieben hat. Dann wird die ISBN-Nummer brav ins Heft diktiert, und danach schon an der nächsten Auflage gearbeitet, die natürlich „radikale Neuerungen“ hat, damit die gebrauchten Bücher nicht an nachfolgende Semester verkauft werden.
Roger Vogel, Student der Kommunikations- und Medienwissenschaft an der Universität Leipzig, hat die beiden Fälle durcheinander gebracht:
Für eine Klausur erlaubt der Journalistikprofessor Marcel Machill die Verwendung seines Buchs „Medienfreiheit nach der Wende“. Dieses war nach einigen Wochen jedoch vergriffen, die 20 Exemplare der Unibibliothek sind längst ausgeliehen. […] Roger Vogel scannte dieses und ein weiteres Buch ein und stellte diese seinen Kommilitonen im Internet zur Verfügung. Professor Machill ließ das angeblich nicht auf sich sitzen und teilte die Urheberrechtsverletzung dem Verlag mit. Nun soll Roger Vogel 1.000 Euro Anwaltskosten zahlen. Warum der Professor den Studenten nicht kontaktierte, um das Problem aus der Welt zu schaffen, ist nicht bekannt.
Obwohl oft gefürchtet, treten solche Fälle viel seltener ein, als die rechtliche Lage es vorsieht. Aber wenn, dann zeigt sich umso bitterer, wie Wissenschaftsverlage zum Krebsgeschwür der Bildung und Lehre geworden sind, die auf einer durch die öffentliche Hand finanzierten Forschung basieren. Professor Machill stellt hingegen lapidar fest:
Ich habe keine Lust, meine Zeit mit irgendwelchen Studenten zu vertändeln.
Und das ist wohl auch die Einstellung, die man als Machill haben muss.