Christiane Schulzki-Haddouti hat eine Beschwerde an den Presserat formuliert, weil der Spiegel Exklusiv-Zugriff auf die Wikileaks-Depeschen hat.
In ihrem Blogppost dazu begründet sie diesen Schritt:
Am 12.12. wurden erst 1 344 Depeschen veröffentlicht. Die Redaktionen werden daher – das gegenwärtige Veröffentlichungstempo vorausgesetzt – über Monate hinweg einen exklusiven Zugang zu dem Hauptteil des Materials haben.
[…]
Laut Richtlinie 1.1 des Pressekodex’ darf die “Unterrichtung der Öffentlichkeit über Vorgänge oder Ereignisse, die für die Meinungs- und Willensbildung wesentlich sind”, “nicht durch Exklusivverträge mit den Informanten oder durch deren Abschirmung eingeschränkt oder verhindert werden”. Denn damit schließe derjenige, der “ein Informationsmonopol anstrebt”, “die übrige Presse von der Beschaffung von Nachrichten dieser Bedeutung aus und behindert damit die Informationsfreiheit.”
Sowohl die stückweise Veröffentlichung, als auch die engere Zusammenarbeit mit den Medien waren Schritte, die Wikileaks ursprünglich nicht vorgesehen hatte, sondern erst bei späteren Leaks einführte, um den medialen Impact zu steigern.
Meinem Laienverständnis leuchtet das Argument gegen Exklusivverträge ein – und die Exklusivverträge scheinen mir auch nicht wirklich im Sinne von Wikileaks’ Grundidee zu sein. Andererseits gibt es natürlich gute taktische Gründe, die für genau diesen Weg sprechen. Eine spannende Frage.
Sollte Wikileaks also Stück für Stück, jedoch für alle Medien gleichzeitig veröffentlichen? Spontan fällt mir wenig ein, was dagegen sprechen würde.
Auch an der stückweisen Veröffentlichung und redaktionellen Überarbeitung der Depeschen gibt es übrigens Kritik: Bei Cryptome zum Beispiel argumentiert man sinngemäß „Ganz oder gar nicht“. Die Sichtung und Überarbeitung sei ein feiges Einknicken vor den USA.