Im Kampf gegen die „im Internet wuchernde Kinderpornographie“ sollte jedes Mittel recht sein. Warum nicht auch „in dubio pro leo“ – Löwen als Mittel der Rechtspflege, ein etabliertes Verfahren aus dem guten alten Rom?
Nein, natürlich ist das nicht ernst gemeint. Aber ein guter Aufhänger um auf Udo Vetters Reaktion zum FAZ-Kommentar von Daniel Deckers hinzuweisen. Deckers hatte gestern in der FAZ dem rechtsstaatlichen Prinzip wie „Im Zweifel für den Angeklagten“ eine “fatale Wirkung” attestiert:
# Kommentar aus Pjöngjang (RA Udo Vetter)
Weitere Stimmen zum Thema:
# „FAZ: in dubio pro reo entfaltet eine fatale Wirkung“ (RA Thomas Stadler)
# „Lästiger Rechtsstaat“ (RA Jens Ferner)
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Sticky: Wer meine Notiztabelle zum JMStV ergänzen kann oder Korrekturen hat:
Bitte in die Kommentare. Mail geht natürlich auch. Danke!
In den Landtagen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wird zur Stunde auf Ausschussebene über den JMStV debattiert. Verfolgt man die entsprechenden Livekommentare bei Twitter, leider weitesgehend ohne größere Überraschungen auf der inhaltlichen Ebene.
Zur Anhörung in Rheinland-Pfalz gibt es einen kritischen Kommentar in der Rhein-Zeitung.
Nachtrag: Jens hat im Pottblog eine kurze Zusammenfassung der Ausschuss-Sitzung im NRW-Landtag.
Geht in Sachen JMStV eigentlich in Berlin noch was? So was wie eine „Schreibt-mal-wieder-eurem-Abgeordneten“-Aktion?