Der Chaos Computer Club (CCC) hat zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung auf Wunsch des Bundesverfassungsgerichts eine Stellungnahme abgegeben. Diese findet sich hier: Chaos Computer Club veröffentlicht Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung.
Und als PDF ist das Gutachten hier zu finden.
Wenn jetzt der Großteil der Deutschen hinter dem CCC, diesem „Club von Hackern“ (tagesschau.de), nicht verpickelte, ungepflegte Menschen, die in ihrem dunklen Kellerzimmer vor einem Computer sitzen und über die Konsole wieder einmal eine Bank cracken, sehen würde, dann würde das vielleicht sogar etwas bewirken. -.-
@Flo:
Du kennst nicht Constanze. :-)
#2:
Nun wurde der CCC ja vom BVerfG – gewissermaßen als Sachverständiger – befragt. Dies „adelt“ die vermeintlichen „Pickelgesichter“ ja dann nun doch, zumal ich schon glaube, daß sie schon aufgrund natürlicher Altersentwicklung vielen heute Erwachsenen durchaus bereits als ernstzunehmende Institution gelten dürften.
Klar: Für den „kleinen Mann“ (oder auch: typischen GroKo-Wähler) sind das alles wahlweise verrückte, „Hacker“, Freaks etc. Aber: Das bin ICH, der ich in der Lage bin, dieses Wesen „Komputer“ auch dann noch zu bezwingen, wenn sie es nicht mehr sind, auch.
Es wurde Zeit. Man hat ja lange nichts mehr vom CCC gehört.
Seite 11:
„Durch Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit
einer einzelnen Person kann dann mit minimalem
Aufwand die Wirksamkeit einer ganzen Gruppe oder Bewegung
behindert werden. Derartige Vorgehensweisen werden
nicht nur von staatlichen Behörden, sondern auch von privaten
Dienstleistern angewandt, um etwa die Arbeit von Gruppen,
die gegen Atomkraft oder Gentechnik protestieren, zu
behindern.“
Ist mir übel…
Warum bloss sind denn die Bilder alle ausgegraut? Wer verbirgt hier was vor wem?
http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Hansenet-muss-Verpflichtung-zur-Vorratsdatenspeicherung-folgen–/meldung/145377:
Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag des Hamburger Telekommunikationsunternehmens Hansenet abgelehnt, mit dem das Unternehmen eine Ausnahme von der Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung erreichen wollte. Das geht aus einem Beschluss (Az.: 21 K 1107/09) vom 8. September hervor, der den Beteiligten nun mitgeteilt wurde.