Gestern fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (BSI-Gesetz) statt. In dem Gesetz sollen unter anderem die Zuständigkeiten und Kompetenzen des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) neu geregelt werden. Laut Heute im Bundestag war die Mehrheit der Sachverständigen der Meinung, das Gesetz werde dem Datenschutz nicht gerecht und sei keine geeignete Grundlage, um das Eindringen sogenannter Schadprogramme in informationstechnische Netze des Bundes zu verhindern: Sachverständige: Mehr Sicherheit darf nicht weniger Datenschutz bedeuten.
Annette Brückner, Inhaberin einer Firma für Software der öffentlichen Verwaltung, sagte dagegen, durch die geplante Erfassung der Daten, wer welche Behördenseite wann angeklickt habe, werde der bereits vorhandene sogenannte digitale Tsunami, also die gigantische Menge auch personenbezogener Daten, noch verstärkt. Andreas Pfitzmann, Professor im Fachbereich Informatik an der Technischen Universität Dresden, sagte, der entscheidende Punkt sei nicht die Verfolgung derer, die Schadprogramme in Informationssysteme einbrächten. Vielmehr gehe es darum, bestehende Sicherheitslücken zu schließen. Pfitzmann sprach sich dafür aus, für die Kontrolle des BSI eine parlamentarische Kontrollkommission einzusetzen. Außerdem solle das BMI vor der Speicherung von Daten eine richterliche Genehmigung einholen und alle Sicherheitslücken, die ihm bekannt sind, veröffentlichen müssen.
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Einige Übel sind anscheinend schon raus, wie Heise.de berichtet: Überwachungsbefugnisse im BSI-Gesetz sollen entschärft werden.
Die große Koalition will die umstrittenen Pläne der Bundesregierung zur Ausrüstung des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und von Internetfirmen mit umfangreichen Überwachungsbefugnissen zurechtstutzen. Vor allem soll die im Raum stehende Erlaubnis für Anbieter von Telemedien entfallen, Nutzerdaten zum Zweck der Störungsbekämpfung zu speichern.[….] „Grundsätzlich geeinigt“ haben sich die Koalitionsfraktionen auch auf eine Entschärfung der nicht weniger umkämpften Befugnis für das BSI selbst, „Protokolldaten“ einschließlich personenbeziehbarer Nutzerinformationen wie IP-Adressen unbegrenzt erheben und automatisiert auswerten zu dürfen. Wie auf der Anhörung zu hören war, soll die Behörde diese Angaben nur in anonymisierter oder pseudonymisierter Form zur Abwehr von Gefahren für die Informationstechnik des Bundes speichern und analysieren können.
Ein Bündnis der Medienverbände und -unternehmen, dem der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Deutsche Presserat, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien, die ARD und das ZDF angehören, warnte in einer Pressemitteilung vor möglichen Einschränkungen der Pressefreiheit durch das BSI-Gesetz: Verbände gegen neues IT-Gesetz.
Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen ist der Auffassung, dass derartige Überwachungsbefugnisse mit der von der Verfassung garantierten Presse- und Rundfunkfreiheit unvereinbar sind. Mindestens müsste der Schutz der beruflichen Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten gewährleistet sein. Der Informantenschutz darf auf diesem Weg nicht ausgehöhlt werden. Das Bündnis appelliert deshalb an den Gesetzgeber, den Entwurf keinesfalls in der vorliegenden Form zu akzeptieren.
Wenn sich die Journalisten auch schon sorgen machen, wäre es vielleicht vernünftig eine gemeinsame Front aufzubauen. Wenn den Damen und Herren aus dem Bundestag, neben dem Internet auch noch die konventionellen Medien Druck machen, sollten die doch langsam mal Zweifeln, ob das alles so sinnvoll ist (auch mit Blick auf die eigene Wiederwahl)…