„Scoring“ nennt man eine Technik, mittels der Menschen nach bestimmten Kriterien mathematisch ausgewertet und beurteilt werden. Meistens geht es dabei darum zu ermitteln, wie gut sich jemand als Kunde eignet: Also ob er Kredite zurückzahlt, ob er häufig Reklamationen durchführt, ob er für viel Geld einkauft, etc. Scoring wird in Deutschland in großem Maßstab eingesetzt, häufig auch ohne dass die betroffenen Kunden das wissen. Kritiker des Verfahrens nennen das illegal.
Das neue Bundesdatenschutzgesetz soll das nun ändern. Scoring wird legal – aber nur in engen Grenzen. Dr. Christian Thorun war einer von denen, die im Gesetzgebungsprozess mitgewirkt haben. Als „Referent für Handel und Wirtschaftspolitik“ beim Verbraucherzentrale Bundesverband hat er als Verbraucher-Lobbyist daran gearbeitet, das Gesetz möglichst verbraucherfreundlich zu gestalten. Ich habe ihm dazu ein paar Fragen gestellt.
Herr Thorun, was ist denn Scoring?
Beim Scoring werden Daten über Verbraucher in einem mathematischen Verfahren verarbeitet, um deren zukünftiges Verhalten vorherzusagen. Es handelt sich um ein automatisiertes Verfahren, bei dem in sekundenschnelle entschieden wird, ob ein Verbraucher einen Kredit oder einen Vertrag bekommt. Das passiert z.B. häufig bei der Aufnahme eines Kredits, beim Abschluss eines neuen Handyvertrags oder beim Kauf im Internet.
Woran orientiert sich so ein mathematisches Verfahren? Wie läuft so etwas ab?
In Scoring-Verfahren werden aus dem bisherigen Verhalten von Verbrauchern sog. „Risikoprofile“ gebildet. Diese Risikoprofile werden dann mit den Eigenschaften von Verbrauchern abgeglichen, um Aussagen über ihr zuküngig zu erwartendes Verhalten zu treffen. Die Anbieter von Scoring-Verfahren behaupten, dass man – bis zu einer gewissen Wahrscheinlichkeit – vorhersagen kann, ob ein Verbraucher in der Zukunft z.B einen Kredit abbezahlen wird.
Was ist das Problem bei Scoring?
Scoring-Verfahren werden häufig ohne das Wissen der Verbraucher eingesetzt, es werden Gesetze missachtet, außerdem sind die Ergebnisse der Verfahren logisch nicht nachvollziehbar – das ist das Ergebnis einer Studie des vzbv aus dem Januar 2008. Scoring-Verfahren können sich für Verbraucher konket negativ auswirken: Z.B. kann es sein, dass einem Verbraucher wegen eines Scoring-Verfahrens ein Kredit nur zu schlechteren Konditionen oder sogar gar nicht bewilligt wird. Es kann auch passieren, dass ein Kunde Ware nur noch gegen Vorkasse geliefert bekommt. Weil die Unternehmen die Verfahren ohne das Wissen ihrer Kunden einsetzen, wissen diese oft nichts davon und können sich deshalb nicht wehren.
Wie bewerten Sie den aktuellen Entwurf des Bundesdatenschutzgesetzes?
Der Entwurf ist ein guter Aufschlag, den wir unterstützen. Positiv ist, dass beispielsweise Banken Verbrauchern sechs Monate lang Auskunft darüber geben müssten, welche Scorewerte sie berechnet haben, welche Daten hierfür genutzt wurden und wie diese gewichtet wurden. Dies ist wichtig, um Fehlentscheidungen auf Grund von fehlerhaften Daten oder einer diskriminierenden Interpretation der Daten aufdecken zu können. Auch sollen Verbraucher das Recht erhalten, einmal im Jahr eine unentgeltliche Auskunft zu verlangen. An einigen Stellen muss aber noch nachgebessert werden: Wir denken, dass der Anwendungsbereich von Scoring-Verfahren von Vornherein eingegrenzt werden sollte. Außerdem müssen Verbraucher besser über den Einsatz solcher Verfahren informiert werden.