Konferenz-Bericht: „Reales Recht für virtuelle Welten“

Bei Telemedicus findet sich ein Bericht über die Konferenz „Reales Recht für virtuelle Welten“, die letzte Woche in Berlin stattfand:

Und wieder flogen die Penisse – das bekannte Beispiel von Anshe Chung, jenem Avatar, der auf einer virtuellen Pressekonferenz das Ziel einer Phallus-Attacke wurde, durfte natürlich nicht fehlen. Doch das Thema der von der Friedrich-Ebert-Stiftung und dem Hans-Bredow-Institut veranstalteten Konferenz mit dem Titel „Reales Recht für virtuelle Welten“ (PDF) war grundsätzlicher Natur: Ist das Recht Hemmschuh oder Entwicklungsvoraussetzung für virtuelle Welten? Ein kursorischer Rückblick. Die Konferenz war zweigeteilt: Auf einem nichtöffentlichen Workshop diskutierten tagsüber internationale Experten in mehreren Abschnitten schwerpunktmäßig Fragen des virtuellen Eigentums, der Persönlichkeitsrechte sowie allgemeiner Abgrenzungsfragen zwischen Spiel und Realität. Die Diskussion setzte sich mit leicht verändertem Schwerpunkt bei der öffentlichen Podiumsdiskussion am Abend fort. Dort stand das Thema Jugendschutz im Vordergrund sowie die Frage, ob die deutsche Rechtslage im internationalen Vergleich ausreichend attraktive Bedingungen für Betreiber virtueller Welten bietet.

Und auch die Deutschlandfunk-Sendung „Markt und Medien“ hat darüber berichtet (MP3).

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