Kommerzielle Musik-Downloads?

Was mir eben beim lesen der Überschrift „Neuer Rekord bei kommerziellen Musik-Downloads“ auf Heise einfiel:

Ist das nicht eigentlich falsch, dass man verkaufte Downloads mit „kommerziell“ beschreibt? Wenn ein Künstler seine Musik als MP3s zum kostenfreien Download anbietet, um damit Promotion zu machen, ist das doch genauso kommerziell?!

Erinnert mich ein wenig an vergangene Jahre, wo man proprietäre Software immer als „kommerzielle Software“ beschrieb und Freie Software damit ökonomischen nutzen absprach.

11 Ergänzungen

  1. @Harkai: Wenn ein Künstler seine Musik als MP3s zum kostenfreien Download anbietet, um damit Promotion zu machen, ist das doch genauso legal?!

    Es gibt auch immer mehr Musik im Internet, die nicht kommerziell ist. Zum Beispiel auf http://www.jamendo.com/
    Ja, das ist legal!

  2. @1: Wieso? Ich denke, es geht hier um bezahlte Downloads. Nicht-bezahlte Downloads sind aber beileibe nicht illegal. Schau Dir mal jamendo.com an – da gibt es eine Menge Musik zum kostenlosen Download unter CC-Lizenzen, die explizit „nicht-kommerziell“ (NC) sind.

  3. Kommt auf die Definition von „kommerziell“ an. Harkais Vorschlag halte allerdings auch für angebrachter.

  4. Legal wäre komplett falsch, da es genügend legale Downloadmöglichkeiten gibt, die nicht bezahlt werden müssen (siehe Netlabels, siehe archive.org) Mein Vorschlag: „Musik-Bezahldownloads“

  5. Freie Software? Ist das nicht das Zeug wo sich die Entwickler der einzelnen Projekte ständig über den Freiheitsbegriff streiten? Ach übrigens, OpenBSD 4.3 wurde freigegeben. Ist übrigens freie Software über dessen ökonomischen Nutzen sich kaum streiten lässt. :D Man denke nur an das aus dem Projekt entstandene Produkt OpenSSH und eine Kerberos 5 Implementation, die auch außerhalb der USA legal ist…

  6. @5 Markus Hansen: „…da gibt es eine Menge Musik zum kostenlosen Download unter CC-Lizenzen, die explizit “nicht-kommerziell” (NC) sind…“

    Ja, der Autor des Werkes gibt dir als Nutzer diese Lizenz. Sprich *du* darfst diese dann nicht kommerziell verwerten. Es bleibt dem Autor aber unbenommen, mit dem gleichen Werk *auch* Geld zu verdienen. Auf welche Art und Weise ist dann unerheblich und berührt die dir gegebene Lizenz nicht. Das Musik bei Jamendo zu finden ist, heißt nicht, daß diese nicht auch ‚kommerziell‘ verwertet oder genutzt wird. Diese Trennung ist imho immer unsinnig…

    Und wegen dem Begriff ‚illegal‘ – wie wärs denn, dies als ’nicht autorisierte Nutzung‘ zu beschreiben? Klingt nicht so böse und sagt das Gleiche aus…

  7. Das Wort „Kommerz“ wurde ursprünglich als Synonym für „Handel“ benutzt und damit ist doch alles richtig. Die kostenpflichtigen Musik-Downloads waren für den Handel bestimmt und wurden auch gehandelt. Kostenlose und legale Downloads sind jedoch frei zugänglich und damit nicht für den Handel also auch nicht „direkt“ für den Kommerz gedacht. Nur indirekt könnte man das hinbiegen.

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