Internet-Zensur zur Terror- und Porno-Bekämpfung?

Jetzt war Markus schneller, aber ich schreibe es trotzdem nochmal, damit es auch jeder versteht: EU-Kommissar Frattini fordert, daß Internet-Zugangsanbieter (ISPs) ihre Kunden nicht mehr nach gefährlichen Wörtern googeln lassen. Keine Gelegenheit mehr für „Wirtschaftsexperimente“, „Killfiles“ oder „Terrorismusbekämpungsergänzungsgesetze“, das kann man ja wirklich niemandem zumuten. Den passenden Kommentar gibt es bei Fefe.

Realität geworden ist das allerdings jetzt schon in der Spezialvariante „no sex, please“:

Kunden des Providers Arcor können auf eine ganze Reihe von Porno-Angeboten im Internet nicht mehr zugreifen. Auf Anfrage von heise online bestätigte Unternehmenssprecher Paul Gerlach, dass diverse Seiten nicht mehr aus dem Arcor-Netz erreichbar seien. In den betreffenden Angeboten seien „pornografische Inhalte ohne – oder ohne ausreichende – Altersverifikation frei zugänglich“.

Das Ganze erinnert natürlich an die Nazi-Sperrverfügung des Regierungspräsidiums Düsseldorf, nur mit dem Unterschied, dass Nazi-Werbung in Deutschland generell illegal ist, während die Vertragskunden von Arcor in der Regel volljährig sind (oder kann man auch als Minderjähriger einen DSL-Vertrag abschließen?) und sich damit völlig legal pornografische Inhalte ansehen können. Ausserdem hat Arcor nach eigener Aussage diese Filtermaßnahme „freiwillig „ergriffen, ohne behördliche Verfügung. Soweit ich die Rechtslage überblicke, ist ein ISP nicht verpflichtet, irgendwas zu blocken, was nicht bei ihm selber gehostet wird.

Wann fängt wohl die Telekom an, Telefonsex zu zensieren? Ach nee, daran verdienen sie ja mit.

6 Ergänzungen

  1. Danke für den Beitrag, an die Sache in Düsseldorf damals musste ich auch unweigerlich denken als ich den Artikel auf Heise gelesen hab.

  2. „Vertragskunden von Arcor in der Regel volljährig sind (oder kann man auch als Minderjähriger einen DSL-Vertrag abschließen?) und sich damit völlig legal pornografische Inhalte ansehen können.“

    Bin zwar kein Jurist, aber das anschauen Pornografischer inhalte ist auch für Minderjährige nicht strafbar. Das zugänglich machen an Minderjährige schon.

    Nicht das ich die Acor Maßnahme irgentwie gut heißen will…

  3. Sollte Arcor diese Zensur tatsächlich mit Jugendschutz begründen, so ist das eine Schutzbehauptung, um von eigentlichen Absichten abzulenken; im Internet gibt es nur einen Jugendschutz, und das sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.