Netzwelt hat die Musicload – Marketing-Chefin Susanne Peter zu der Plattform befragt. Das Interview ist relativ lustig und beinhaltet einige Stilblüten.
Wie z.B. der grosse Vorteil der neuen Musicload-Musicflatrate gegenüber Internetradios:
„Musicload nonstop“ bietet eine sehr hohe Klangqualität von 128 Kilobit pro Sekunde.
Das nächste Zitat ist eigentlich das Beste an dem ganzen Interview:
Musicload setzt bereits auf ein offenes Format. Durch den Einsatz von Microsoft DRM laufen Musicload-Titel auf jeglicher Hardware, die „Microsoft-enabled“ ist.
Und dann verwechselt die Frau noch ständig, dass der Upload in Tauschbörsen nach dem Urheberrechtsgesetz verboten ist, nicht aber der Download:
netzwelt: Und wie wollen sie die überzeugen, nicht mehr illegal herunterzuladen?
Peter: Filesharer haben viel Zeit und wenig Geld. Und weil der illegale Musikdownload weit verbreitet ist, wissen die meisten nicht über die Konsequenzen Bescheid. Die Musikindustrie verfolgt illegale Downloader bereits massiv wegen Verletzung des Urheberrechts. Auch der Phonoverband redet in diesem Zusammenhang nicht mehr von Piraterie, sondern von Diebstahl und verurteilt den illegalen Download. Wir versuchen, diese Menschen zu überzeugen. Mit attraktiven Preise und dem Abo-Modell lässt sich die Zielgruppe durchaus dazu zu bewegen, für garantiert abspielfähige und virenfreie Musik Geld auszugeben.
Wenn ich abspielfähige Musik kaufen möchte, gehe ich eMusic oder Finetunes, aber sicherlich nicht zu Musicload mit ihrem Krüppel-DRM, was garantiert nicht überall abspielbar ist. Boykottiert den Dienst am Besten, bis sie es mal verstanden haben.
[via]
Wie definiert die Frau offen? je mehr Geld ich gebe, desto offener wirds???
Nach der technischen Bedeutung von "offenes Format" redet die Frau ja einfach nur Stuss, aber ich sehe auch auf nicht-technischem Wege keine Möglichkeit, "offen" mit DRM oder DRM von Microsoft zu assoziieren…
aber vllt wirds ja irgendwann doch war, wenn sies noch ein paar Mal wiederholt. Wenn sich die Bedeutung von "offen" ändert oder so… ^^
Aua, das tut ja weh. Vielleicht hätten sie das besser einen Praktikanten machen lassen, da hätte man wenigstens jemand zum "draufhauen".
ciao
>Und dann verwechselt die Frau noch ständig, dass der Upload >in Tauschbörsen nach dem Urheberrechtsgesetz verboten ist, >nicht aber der Download:
Naja, also das seit der letzten Änderung des UrhG ja schon umstritten – §53 deckt keine PriavtKopien von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen". Da kommt es dann darauf an, wie das Gericht das sieht, wenn eine Kopie zwar nicht rechtswidrig hergestellt (z.B. analoger Rip einer CD), wohl aber rechtswidrig angeboten wird? Gibt es dazu eigentlich schon irgendwelche Urteile?
Ich denke, daß das Abo-Modell durchaus Zukunft hat. Und solange analoge Privatkopien legal bleiben, ist mir auch eher wurscht, welches DRM eingesetzt wird.
Daß die Industrie das Pricing nicht hinbekommt, hat enorm viel damit zu tun, daß sie denken, daß der Staat für sie das Rechte-Enforcement übernehmen wird, weil die Politiker (und einige Musik Executives) noch immer nicht verstehen, wie sich Eigentumrechte in der digitalen Welt von Eigentumsrechte in der phsysischen Welt unterscheidet.
Ich hab‘ denen ‚mal eine Mail geschrieben – "for whatever it’s worth", wie die Briten wohl sagen würden. Mal sehen… :)
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Sehr geehrte Damen und Herren;
ich habe mit Neugier und Interesse das Interview von Frau Peter mit
Netzeitung [1] gelesen. Prinzipiell teile ich die geäußerte Auffassung
hinsichtlich illegaler und legaler Downloads. Nichtsdestotrotz: Es ist
traurig zu wissen, daß man bei Musicload als potentieller Kunde schon
von vornherein "gefiltert" wird – gern würde ich Ihren Service in
Anspruch nehmen und auch Geld für die gebotene Qualität zahlen, aber
aufgrund der Tatsache, daß sämtliche Songs in Ihrem Angebot leider nur
auf Microsoft-Plattformen mit den entsprechenden Playern funktionieren,
ich somit die Werke, die ich bei Ihnen erwerben kann, auf meinem
Computer und meinem MP3-Player leider nicht verwenden kann. Ich finde es
schade, daß Sie Ihre Kunden schon von vornherein derart "filtern".
Beste Grüße,
Kristian Rink
[1]http://www.netzwelt.de/news/73796_1-cebit-musicload-verurteilt-illegales-downloaden.html
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Mich wundert da gar nichts mehr. Schließlich haben die auch eine ganz eigentümliche Definition von "non-stop":
"Nach sechs Stunden Nutzung wird der Kunde von "Music nonstop" automatisch getrennt." Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/70666
Nun seid aber mal nicht so garstig. Immerhin haben wir es hier mit der MARKETING-Chefin zu tun. Ahnung von Technik ist in dem Job eher hinderlich. Oder wie sonst könnte sie ihr Produkt reinen Gewissens verkaufen.
*Wer Ironie findet darf sie behalten*
Gruß
Thomas
@ Tobias:
Mir istr bisher kein einziger Fall in Deutschland bekannt, wo jemand wegen Downloads verklagt worden ist.