Nachdem unsere Pressemitteilung zur Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung im Bundestag über heise gelaufen ist, war der Server mit dem Musterbrief zeitweilig nicht zu erreichen. Dieser Andrang ist sehr erfreulich, denn offenbar ist derzeit unklar, ob die Opposition den Antrag überhaupt noch auf die Tagesordnung bekommt. Zu Sicherheit hier also auch noch der Text. Eure Abgeordneten findet ihr hier.
Sehr geehrte…,
eine EG-Richtlinie vom Februar 2006 sieht vor, dass künftig zur Erleichterung der Strafverfolgung das Telekommunikationsverhalten aller EU-Bürger bedarfsunabhängig protokolliert und mindestens ein halbes Jahr lang vorgehalten werden soll („Vorratsdatenspeicherung“).
Der Bundestagsdebatte vom 16.02.2006 zufolge sind sich alle Fraktionen einig, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt. Die einen halten die Richtlinie wegen mangelnder Rechtsgrundlage für nichtig, die anderen wegen Verletzung des Gemeinschaftsgrundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Nachdem die Richtlinie am 21.02.2006 dennoch beschlossen worden ist, ist es an der Zeit, die Bundesregierung zur Einreichung einer Nichtigkeitsklage aufzufordern. 118 Abgeordnete haben einen entsprechenden Gruppenantrag vorgelegt, über den in der Nacht zum Freitag abgestimmt wird.
Zurecht rügt der Antrag, dass die EG über keine Regelungskompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverfolgung verfügt. Der Antrag fordert die Bundesregierung deshalb auf:
1. gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Nichtigkeitsklage zu erheben und
2. bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von einer Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht abzusehen.Da die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einerseits für die künftige Gestaltungsbefugnis des Deutschen Bundestags auf dem Gebiet des Strafrechts, andererseits aber auch für die Privatphäre der Bürger und für das Berufsgeheimnis von Abgeordneten, Rechtsanwälten, Journalisten und anderen Berufsgruppen von höchster Relevanz ist, bitte ich Sie, in der Nacht zum Freitag trotz der späten Stunde an der Abstimmung teilzunehmen und für die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu stimmen.
Mit freundlichen Grüßen,
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