Die Fachausschüsse des Bundesrates fürchten, dass Deutschland „durch ein weit über die berechtigten Interessen der Rechteinhaber hinaus ausgerichtetes Urheberrecht hinter den Möglichkeiten zurückbleibt, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und insbesondere in den USA über das Prinzip des „fair use“ für Bildung und Wissenschaft bestehen“. Dies berichtet c’t-aktuell: Länder fordern fairen Interessensausgleich im Urheberrecht. Für Verbraucherinteressen macht sich dort erwartungsgemäss niemand stark, aber der interessanterweise fordert Bundesrat, dass im 2. Korb mehr auf die Möglichkeiten und Chancen von „Open Access“ eingegangen wird.
Das ganze 24-seitige Dokument findet sich als PDF hier.
Bei Golem gibt es auch eine kleine Meldung dazu: Urheberrechtsreform: Widerstand aus dem Bundesrat?
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