Dieser Frage geht Bernhard Knies in seinem Aufsatz „Aus für das Internetradio? Neuer Webcasting-Tarif der GVL in der Kritik“ nach. Die Gesellschaft für Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) hatte zum 01. April nicht nur ihre Tarifstruktur massiv (zu Ungunsten insb. von Internetradios) verändert, sondern auch neue Nutzungsbedingungen (Stichwort: DRM und Nutzungsintensität) bekannt gegeben. Knies zweifelt insbesondere daran, dass die neuformulierten Nutzungsbedingungen einer gerichtlichen Prüfung standhalten werden und sieht darin lediglich den Versuch der GVL auf Umwegen ein Verbotsrecht zu erlangen. (via Handakte WebLAWg
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