Die Vorratsdatenspeicherung-Debatte geht weiter in die entscheidenden Runden. Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, kommentierte heute den Beschluss der Justizminister: ULD: „Vorratsdaten-Kompromiss ist maßlos“.
„Es ist erschreckend, welche grundrechtliche Verrohung bei den europäischen Justizministern festzustellen ist: Es wird als Sieg der Bürgerrechte verkauft, dass bei der auf Vorrat vorgenommenen Telekommunikationsüberwachung keine Inhalte und keine Bewegungsprofile erstellt werden sollen. Unseren Verfassungsministern ist wohl nicht klar, dass unsere freiheitlichen Verfassungen verbieten, die Menschen anlasslos staatlich bei ihren alltäglichen Verrichtungen zu überwachen und zu kontrollieren. Der Beschluss verstößt genau gegen dieses Verbot: Wenn über Monate hinweg minutiös nachvollzogen werden kann, wer wo im Internet gesurft hat, wer wann mit wem per Telefon, Handy oder Email kommuniziert hat, wer wann welche Online-Dienste in Anspruch genommen hat, dann wird die Schwelle von der freiheitlichen Informationsgesellschaft zum digitalen Überwachungsstaat überschritten.
Was hier als Kompromiss verkauft wird, ist das Nachgeben gegenüber maßlosen Überwachungsforderungen von Sicherheitsbehörden. Vorschläge von Datenschützern, die übermäßig teure grundrechtszerstörende Vorratsdatenspeicherung zu vermeiden und dennoch den Strafverfolgungsbedürfnissen zu entsprechen, wurden nicht ernsthaft erörtert. Mit einem kurzfristigen Einfrieren von TK-Verbindungsdaten, einem „Quick freeze“, wäre eine gezielte Gewährleistung von Sicherheit in unseren Telekommunikationsnetzen möglich, ohne dass die gesamte Bevölkerung wie eine potenzielle Verbrecherbande behandelt wird. Die Justizminister sind dabei, die „Büchse der Pandorra“ zu öffnen. Diese würde die Menschen, die überwachungsfrei leben wollen, dazu zwingen Telefon Internet nicht mehr zu nutzen. Wir erwarten, dass das Europaparlament, der Bundestag und die Verfassungsgerichte in Europa dafür sorgen, dass diese Büchse verschlossen bleibt.“
Währenddessen geht der europäische Kompromiss dem baden-württembergischen Innenminister Heribert Rech nicht weit genug: Innenminister: Vorratsdatenspeicherung greift zu kurz.
Mehr dazu gibt es auch bei Heise: Datenschützer: Vorratsspeicherung bei Telekommunikation führt in den Überwachungsstaat. Und Holger Voss klagt weiter gegen die Speicherung von IP-Nummern bei T-Online Flatrates: Rechtsstreit um IP-Adressspeicherung geht in die Berufung.
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