Die neuste Meldung vom Chaos Computer Club:
Bundesinnenministerium: Zugriffsgelueste auf Telekommunikationsverkehrsdaten hinter verschlossenen Tueren
12. April 2005
Das Bundesinnenministerium versucht offenbar eine oeffentliche Diskussion der sogenannten Anforderungen der Sicherheitsbehoerden an Datenumfang und Mindestspeicherungsfristen fuer Telekommunikationsverkehrsdaten zu vermeiden. Zumindest hat man vergessen, die Anforderungen zu begruenden und sie der Oeffentlichkeit ueberhaupt mitzuteilen..
Laut einem bislang nicht oeffentlichen Papier der Regulierungsbehoerde fuer Telekommunikation und Post haben die deutschen Sicherheitsbehoerden Ihre Anforderungen an Datenumfang und Mindestspeicherungsfristen fuer Telekommunikationsverkehrsdaten definiert. Schade nur, dass sie es offenbar versaeumt haben, diese der oeffentlichen Diskussion und somit der demokratischen Meinungsfindung zuzufuehren.
Wir helfen dem mal ein bisschen nach und veroeffentlichen den ‚Fragebogen zu den Anforderungen der Sicherheitsbehoerden an Datenumfang und Mindestspeicherungsfristen fuer Telekommunikationsverkehrsdaten‚ der mit kurzer Fristsetzung derzeit den Telekommunikationsunternehmen und Verbaenden zugestellt wurde.
In der Anlage sind die ‚Anforderungen‘ der Sicherheitsbehoerden aufgelistet.
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