Das „Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein“ (ULD) hat in einer eignen Umfrage ca. 300 Personen zum Thema Videoüberwachung interviewed (Heise-Artikel).
Mehr als die Hälfte der Befragten empfinden durch Videoüberwachung die persönliche Sicherheit erhöht, allerdings wünscht sich nur weniger als ein Drittel mehr Videoüberwachung.
Hier ist das Fazit der ULD-Studie:
Aus der Umfrage ergibt sich, dass in bestimmten Bereichen Videoüberwachung durchaus als erforderlich angesehen wird. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass Videoüberwachung generell positiv bewertet wird. Weder eine Ausweitung der Videoüberwachung und schon gar keine flächendeckende Überwachung lässt sich mit der Umfrage rechtfertigen.
Die Bevölkerung darf nicht in einem „falschen“ Sicherheitsglauben bestärkt werden. Videokameras allein verhindern keine Verbrechen. Die Effektivität einer Videoüberwachung hängt immer von dem System und vor allem von den Menschen dahinter ab. Dieses Bewusstsein fehlt häufig. Videoüberwachung wird oft undifferenziert mit Sicherheit gleichgesetzt, was gefährlich werden kann, wenn durch ein übermäßiges Vertrauen in eine Technik menschliche Vorsicht vernachlässigt wird.
Die mangelnde Sensibilisierung für dieses Thema dürfte mit dafür verantwortlich sein, dass die Videoüberwachung zur Normalität werden konnte, ohne dass dies von der Bevölkerung bewusst wahrgenommen wurde. Es wird lediglich vermutet, an welchen Orten überwacht wird; sicher ist sich aber kaum jemand über das tatsächliche Ausmaß. Es besteht offensichtlich ein großes Informationsdefizit in der Bevölkerung darüber, wann und wo überwacht wird.
Die Interviewten waren sich überwiegend nicht darüber bewusst, welche persönlichen Rechte durch Videoüberwachung eingeschränkt werden bzw. werden können. Dies ist aus datenschutzrechtlicher Sicht sehr problematisch. Jemanden zu warnen, dass Videoüberwachung persönliche Rechte einschränkt und gefährdet, hat keinen Sinn, wenn derjenige keine Vorstellung davon hat, welches seine Rechte und wie wichtig diese sind.
„Nur Menschen, die kriminell sind und aufgrund dessen etwas zu verbergen haben, wollen nicht überwacht werden.“, war ein häufiger Kommentar der Befragten. Eine Schlussfolgerung daraus könnte sein, dass jeder, der auf seinen persönlichen Rechten besteht, etwas zu verbergen hat. Das Verständnis, dass es ein Recht gibt „unbeobachtet“ zu sein und dass „Etwas zu Verbergen“ als ein positiver persönlicher Bereich angesehen werden kann, schien für viele Befragte nicht im Bewusstsein zu sein.
Hier ist eine Sensibilisierung der Bevölkerung dringend geboten. Hierbei sollte über Folgendes aufgeklärt werden:
* gesetzliche Grundlagen der Videoüberwachung
* Bereiche, an denen bereits videoüberwacht wird
* Stellen, an die man sich bei Fragen wenden kann
* die Bedeutung von Grundrechten (allgemein)
* eingeschränkte Rechte durch Videoüberwachung
* Eingriffsintensität der Videoüberwachung
* eventuelle Folgen und Risiken der Videoüberwachung
* Alternativen zur Videoüberwachung
Passend dazu gibts bei Telepolis noch einen aktuellen Artikel zum Thema „Das Böse ist immer und überall“, wo über eine Studie von Kriminologen berichtet wird, die untersucht haben, wie trotz seit Jahren sinkender Kriminalitätsraten trotzdem das Bewusstsein wächst, dass es immer mehr Kriminalität gibt. Wie nicht anders zu erwarten, sind die Medien schuld. Auch und vor allem die Öffentlich-Rechtlichen, da sie im Kampf um die Quote zunehmend über Kriminalität und einzelne aufsehenserregende Fälle berichten.
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